Zunächst vereinbarter Ankaufspreis wurde drei Wochen später deutlich reduziert
Ich habe bei dem Händler ein neues E-Auto gekauft und dabei mein bisheriges Fahrzeug in Zahlung gegeben.
Im Rahmen des ersten Termins habe ich eine Probefahrt gemacht. Währenddessen wurde mein altes Fahrzeug vom Händler begutachtet. Anschließend wurde mir sowohl ein Preis für mein altes Fahrzeug als auch für das neue Fahrzeug genannt und daraus der Gesamtbetrag für den Fahrzeugtausch berechnet. Das Angebot war nicht das günstigste, allerdings waren die anderen Angebote mit einem deutlich weiteren Anfahrtsweg verbunden. Daher habe ich das Angebot ohne weitere Verhandlung akzeptiert.
Beim Abholtermin habe ich den vereinbarten Betrag überwiesen, mein altes Fahrzeug beim Händler abgegeben und das neue Fahrzeug übernommen. Die Übergabe verlief zunächst problemlos.
Knapp drei Wochen später erhielt ich jedoch eine E-Mail mit der Mitteilung, dass der ursprünglich vereinbarte Ankaufspreis für mein altes Fahrzeug „leider nicht aufrechterhalten werden“ könne. Als Begründung wurden Mängel genannt, „die bei der ursprünglichen Bewertung nicht berücksichtigt werden konnten“.
Der ursprünglich angesetzte Ankaufspreis von 4.700 € wurde dadurch nachträglich auf 3.100 € reduziert. Als Beispiele für die festgestellten Mängel wurden unter anderem „Scheinwerfer rechts (blind)“ und „Stoßstange hinten (Lackschaden)“ genannt.
Für mich ist insbesondere der zeitliche Ablauf schwer nachvollziehbar: Das Fahrzeug wurde bereits beim Probefahrttermin vom Händler begutachtet und bewertet. Anschließend wurde auf dieser Grundlage der Kauf bzw. Tausch vereinbart und das alte Fahrzeug bei der Abholung übernommen. Erst knapp drei Wochen später wurde der Ankaufspreis deutlich nach unten korrigiert.
Die Abwicklung beim Kauf und bei der Übergabe selbst war problemlos. Die nachträgliche Reduzierung des bereits vereinbarten Ankaufspreises sorgt bei mir allerdings für einen deutlich negativen Eindruck und ist für mich so nicht nachvollziehbar.
