EHI – geprüfter Online-Shop – optimale Sicherheit für Verbraucher?
Die Bedeutung eines geprüften und zertifizierten Online-Shops spielt für Onlinekunden eine immer größer werdende Rolle. So entscheiden sich potentielle Kunden nicht selten für den Shop, der einer Prüfung unterzogen wurde und das entsprechende Siegel auf der Homepage gut sichtbar platziert hat.
Laut einer Studie ist es für den Kunden dabei besonders wichtig, dass ein Online-Shop mit einem Gütesiegel zertifiziert ist,
„wenn er per Vorkasse bezahlen muss“,
„wenn er den Shop noch nicht kennt“,
„wenn der Produktpreis eine bestimmte Grenze überschreitet“,
„wenn der Versender aus dem Ausland kommt“ und
„wenn er an der Seriosität des Shops zweifelt“.
Somit hatte ich mich auch für einen Shop entschieden, der sogar 3 dieser „Siegel“ hat, wobei ich mich aufgrund des Bekanntheitsgrades vor allem auf das EHI-Siegel verlassen hatte.
EHI wirbt mit:
„Vertrauen ist einer der Schlüsselfaktoren für die Kaufentscheidung im Online-Shop.“
„EHI Geprüfter Online-Shop – Optimale Sicherheit für Verbraucher“
„Die intensive und detaillierte Prüfung ist die zentrale Aufgabe des Gütesiegels.“
„Darüber hinaus prüfen wir bei Eingang des Vertrags auch die im Web zu findenden Bewertungen über diesen Shop […] Ergeben sich hier bereits Anhaltspunkte für ein mangelhaftes Geschäftsgebaren, führen wir vorab klärende Gespräche mit dem Shopbetreiber und lehnen die Zertifizierung u. U. von vornherein ab.“
Auf meine Frage an EHI, „wie es denn kommen kann, dass ein Händler, der mit einem neuen Webshop am 1.4.2015 online gegangen ist, ein am 10.3.2015 ausgestelltes Siegel haben kann“, antwortete mir EHI, „dass es doch verständlich ist, dass neue Shops auch gerne bereits mit dem Gütesiegel online gehen wollen“.
Selbstverständlich ist es möglich, eine Homepage bereits im Vorfeld zu überprüfen, aber die EHI-eigenen Prüfkriterien können so doch gar nicht überprüft worden sein!?
Wie können im Vorfeld Testbestellungen durchgeführt werden?
Wie kann im Vorhinein die Behandlung der Kundenfeedbacks oder der Kundenservice beurteilt werden?
Wie kann im Vorhinein das Lieferverhalten des Händlers oder das Verhalten im Falle eines Widerrufes beurteilt werden?
Das ist in etwa so, als wenn jemand einen Grammy-Award bekommt, dessen Musik noch gar nicht veröffentlicht wurde.
Vor einiger Zeit hatte ich mich durch das EHI-Siegel „blenden“ lassen und bei einem EHI-zertifizierten Online-Shop eine mobile Beschallungsanlage bestellt (s. meine anderen Bewertungen).
Dass die daraus resultierenden Probleme kein Einzelfall waren, hat EHI daraufhin ziemlich schnell erkannt. Zahlreiche Geschädigte meldeten sich bei EHI, es tauchten dutzende von negativen Erfahrungsberichten auf, die die verzweifelten Situationen der ehemaligen Kunden dieses Shops dokumentieren.
So beschreiben die Bewerter die schon seit Jahren existierenden, immer wieder auftretenden Probleme mit dem Händler in ausführlichen Erfahrungsberichten:
Artikel, die als „sofort lieferbar“ deklariert sind, werden (wenn überhaupt) wochenlang nicht geliefert, gebrauchte oder defekt Geräte, falsche UVPs, fehlende Artikelbezeichnungen, fehlende Hinweise auf Nutzungseinschränkungen, ein zweifelhaftes 5-jähriges Gewährleistungsversprechen und immer wieder Probleme mit dem Versand.
Gerichtsurteile zugunsten der Kunden, Verkaufsverbote der Bundesnetzagentur scheinen EHI nicht zu beeindrucken.
EHI sieht nach eigenen Aussagen „keinen Handlungsbedarf“!
Dabei erwarte ich gerade von einem EHI-zertifizierten Shop eine über die gesetzlichen Pflichten hinausgehende Leistung – eben eine „optimale Sicherheit“!
EHI steht nach eigener Auskunft mit dem Händler in ständigem Kontakt.
Wie meine Erfahrung und die Erfahrungen der Kunden aber zeigt, reicht das scheinbar nicht aus, da mittlerweile nach fast 3 Jahren EHI-Zertifizierung weiterhin zahlreiche Kunden „mit Brief und Siegel“ in die Falle tappen.
Das EHI-Gütesiegel wird von öffentlichen Einrichtungen empfohlen, darunter das Bundesjustizministerium sowie die Initiative D21.
EHI wirbt bei Verwendung des Siegels mit einer Umsatzsteigerung des Shops.
Der Händler muss für die Zertifizierung des Siegels zahlen. So ist es in diesem Zusammenhang doch nicht verwunderlich, wenn Betroffene schreiben:
„Es ist schon "albern", wenn man sieht, wie einfach Bewertungen, Portale oder Gütesiegel manipulierbar oder käuflich sind.“
„Der Eindruck der bei mir geblieben ist, eine "Einrichtung" für Unternehmen, NICHT für Verbraucher.“
23. November 2015
Bewertung ohne vorherige Einladung