Das 1. Mal letztes Jahr ging es um Sozialversicherungen. Jetzt das 2. Mal um Arbeitsrecht. Ich wurde auch diesmal excellent beraten. Mein Anwalt war wie letztes Mal anhand meiner Unterlagen top vo... Mehr ansehen
Unternehmen hat geantwortet
Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren
Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren
Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen
Unsere spezialisierten Anwälte in Winterthur bieten umfassende Beratung und Vertretung in den Bereichen Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Vertragsrecht und Verwaltungsrecht. Unsere Kanzlei liegt zentral beim Hauptbahnhof Winterthur und ist in der gesamten Deutschschweiz tätig. Unser Ziel ist es, unseren Klienten hochwertige und individuell abgestimmte Rechtslösungen zu bieten. Maßstab unseres Erfolgs ist die bestmögliche Zielerreichung für unsere Mandanten. Unsere Arbeit basiert auf den Grundsätzen Kompetenz, Vertrauen und Effizienz. Neue Fallanfragen klären wir im Rahmen einer Erstbesprechung, die 60 Minuten dauert und CHF 330 kostet. Diese umfasst eine erste rechtliche Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen sowie die Prüfung relevanter Dokumente. Die Erstbesprechung kann wahlweise vor Ort in unserer Kanzlei, per Videocall oder telefonisch stattfinden. Falls eine weiterführende Mandatierung gewünscht wird, besprechen wir die Mandatskonditionen direkt im Anschluss an die Erstberatung. Benötigen Sie die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts? Buchen Sie Ihren Termin einfach online über unsere Website oder kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Weitere Informationen finden Sie unter www.ff-law.ch.
Merkurstrasse 25, 8400, Winterthur, Schweiz
Bittet Kunden um Bewertungen
Das Unternehmen lädt seine Kunden ein, Bewertungen zu hinterlassen – ob positive oder negative.
Hat 100 % seiner negativen Bewertungen beantwortet
Antwortet meist innerhalb von 24 Std.
So nutzt dieses Unternehmen Trustpilot
Erfahren Sie, woher die Bewertungen stammen und wie sie ausgewertet und moderiert werden.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Es wahr sehr gut, ich hoffe nur am ende kommt alles gut. Aber ich denke mit eure hilfe wird alles gut.
Lg Hoti

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Gebucht wurde eine Erstberatung zwecks Überprüfung eines Kaufvertrags. Die administrativen Abläufe funktionieren reibungslos und unkompliziert.
Der Beratungstermin selbst erfolgte durch Herrn Fricker. Herr Fricker war gut vorbereitet, kommunizierte für mich als Laie sehr verständlich und machte einen sehr kompetenten Eindruck. Wer professionelle, freundliche Anwälte sucht ist hier genau richtig. Sehr empfehlenswert!

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Keine Versprechungen sondern professionelle realistische Beratung, basierend auf Fakten.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Die Beratung bei Herrn Rechtsanwalt Fricker war eine wichtige Unterstützung für unser Anliegen. Er konnte unsere Fragen umfassend, schnell und sehr professionell beantworten. Vielen Dank!

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Sehr empfehlenswert und sehr kompetente Beratung. Kann ich jedem jederzeit empfehlen.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Mein Anliegen wurde mit allen Punkten besprochen und das weitere Vorgehen geklärt.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Sehr geehrte Frau Fitzek
Ich möchte mich herzlich für unser Gespräch bedanken. Die ausführlichen und wertvollen Informationen zum Verfahren der Einbürgerung in der Schweiz sowie zu meinen bestehenden Unterlagen haben mir sehr geholfen, meine Situation deutlich klarer zu sehen. Dass Sie alles Schritt für Schritt und verständlich erklärt haben, war für mich eine grosse Erleichterung.
Ausserdem hat Ihre freundliche und herzliche Art das Gespräch sehr angenehm gemacht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Professionalität.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Das 1. Mal letztes Jahr ging es um Sozialversicherungen. Jetzt das 2. Mal um Arbeitsrecht.
Ich wurde auch diesmal excellent beraten. Mein Anwalt war wie letztes Mal anhand meiner Unterlagen top vorbereitet und wusste noch genau über was wir das letzte Mal geredet haben. Meine Fragen wurden ausführlich beantwortet.
Ich rate allen, schickt ausführliche Unterlagen zu Euren Themen, lieber zuviele Dokumente als unvollständige.
Dann werdet Ihr sehen, diese CHF 330.- lohnen sich allemal für eine Standortbestimmung.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Die Erstberatung mit Frau Fitzek war freundlich, professionell und sehr hilfreich. Ich wurde umfassend beraten, all meine Fragen wurden kompetent beantwortet. Ich schätze es sehr, dass in meinem Fall kein Weiterzug ans Gericht empfohlen wurde, obwohl das ja im finanziellen Interesse der Anwaltskanzlei gewesen wäre. Sehr zufrieden!

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Hatte das erste Mal mit einem Anwalt zu tun. So war/ist das auch meine erste Erfahrung und Gespräch überhaupt. Das Gespräch wahr sehr angenehm und ich hatte das Gefühl als würde ich die RA schon länger kennen. Mir wurde zugehört und ich fühlte mich von ihr verstanden, was mir sehr wichtig ist. Vielen Dank dafür.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Man nimmt die leute wahr und versucht dass bestmögliche Lösungen zu finden

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Das ich ein gutes gespräch hatte und rechtliche information erhalten konnte für Anhörungsgespräch für einen guten Preis.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Sehr kompetente Beratung in strafrechtlicher Angelegenheit und realistische Einschätzung im Erstgespräch.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zum Ablauf der Erstberatung vom Dienstag, 28.04.2026. Wir hatten bewusst eine Kanzlei gewählt, die sich als spezialisiert auf Sozial- und Versicherungsrecht ausweist, und waren dankbar, kurzfristig einen Termin zu erhalten. Leider verliefen mehrere Punkte so unglücklich, dass der Gesamteindruck für uns deutlich negativ ausfiel.
Obwohl Herr A. den Banknachweis vorlegen konnte, dass die geforderten CHF 330 bereits am Vortag überwiesen worden waren, wurde eine erneute Zahlung verlangt, da der Betrag auf Ihrem Konto noch nicht ersichtlich war. Für jemanden in einer akuten Notlage war dies eine unnötige zusätzliche Belastung.
Um 14:18 Uhr erhielten wir die Mitteilung, dass der Betrag doppelt überwiesen worden war. Ich bat umgehend darum, den zuletzt überwiesenen Betrag (Kreditkarte) zurückzuerstatten, da dieser von meinem Konto stammte. Stattdessen wurde der Betrag Herrn A. rückerstattet – entgegen meiner klaren Bitte.
Bereits um 15:33 Uhr, also weniger als vier Stunden nach der Erstberatung, teilte uns Frau Imholz mit, dass der Auftrag aus Sicht der Kanzlei hinfällig sei, da wir uns nicht sofort entschieden hätten. Diese Einschätzung beruhte auf der Annahme, dass nur drei Tage für die Einsprache verblieben.
Frau Ernst hatte jedoch übersehen, dass aufgrund der Osterfeiertage ein Fristenstillstand von 14 Tagen galt. Dieser Fehler führte zu unnötigem Druck und hätte für Herrn A. gravierende Folgen haben können.
Ihre Kanzlei gibt an, auf Sozial- und Versicherungsrecht spezialisiert zu sein. Sie wussten, dass Herr A. Sozialhilfe bezieht. In diesem Fachgebiet ist allgemein bekannt, dass es für Menschen in seiner Lage in allen Kantonen spezialisierte Anlaufstellen gibt, wie die Beratungsstelle UP, die eine Erstberatung für CHF 100 anbietet. Dieser Hinweis wäre – im Sinne einer fairen und verantwortungsvollen Beratung – zwingend gewesen.
Insgesamt entstand bei uns der Eindruck, dass der Mensch und seine Situation nicht im Zentrum standen. Bei einem Stundenansatz von rund CHF 400 wäre Herr A. erheblich belastet worden, ohne dass er umfassend über alle für ihn relevanten Möglichkeiten informiert worden wäre.
Fazit: Der Ablauf der Beratung, die Kommunikation und die Prioritätensetzung Ihrer Kanzlei haben bei uns den Eindruck hinterlassen, dass wirtschaftliche Interessen klar vor der Situation eines besonders verletzlichen Klienten standen. Das ist bedauerlich – und es entspricht nicht dem Anspruch, den wir an eine spezialisierte Kanzlei in diesem sensiblen Rechtsgebiet gestellt hatten.
Freundliche Grüsse Karin Stuke
Edit zu Ihrer Stellungnahme:
Statt Verantwortung zu übernehmen und eine sachliche Reflexion vorzunehmen, enthält Ihre Antwort überwiegend Ausflüchte. Das ist aus unserer Sicht enttäuschend.
1. Der Vorbescheid inklusive RAD-Bericht mit Eingangsstempel vom 1. April lag Ihnen nachweislich vor. Zusätzlich stand Ihnen das vollständige IV-Dossier zur Verfügung.
2. Ihre Ausführungen zur Rückzahlung sind nicht zutreffend. Sie haben eine Zahlung von Herrn A. (Auftraggeber) per Banküberweisung erhalten. Eine weitere Zahlung von Frau S. erfolgte per Kreditkarte, ohne dass von ihr ein Auftrag oder Mandat vorlag. Ihre Darstellung ist daher nicht nachvollziehbar.
3. Darüber hinaus haben Sie trotz bereits übermittelter Belastungsanzeige (PDF) auf einer zweiten Zahlung bestanden. Das fehlende Vertrauen in diesen Beleg erweckt den Eindruck, dass dessen Echtheit von Ihnen infrage gestellt wurde.
Darum von 2* auf 1* heruntergestuft

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
sehr gut hoffe nun das meine anwältin mir helfen kannzum ziel.

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
ich war mit dem ersten Gespräch sehr zufriden
ich fühlte mich verstanden, ernst gekommen und kompetent beraten.ich habe Vertrauen, das meine problem mit professionalität und Engagement gut gelöst werden kann

Antwort von Fricker Füllemann Rechtsanwälte
Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.
Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.
Hier finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.
Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.
Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.