Unverlangte B2B-Werbung an Privatpersonen ohne Geschäftsbeziehung oder Einwilligung
Seit Mai 2026 erhalte ich regelmäßig unverlangte Werbemails von HAPEKO an meine Geschäftsadresse. Insgesamt 7 Mails von zwei verschiedenen Absendern, darunter "Kandidatenmonitore", "Führungsmonitore" und Einzelkandidaten-Angebote mit 25%-Vermittlungshonorar.
Ich habe mich NIE bei HAPEKO registriert oder einen Newsletter abonniert.
Die angeschriebene E-Mail-Adresse wurde NIE für externe Kommunikation verwendet.
Ich bin NICHT in der Position, Personalentscheidungen zu treffen.
Die Herkunft meiner Geschäfts-E-Mail-Adresse ist NICHT nachvollziehbar.
Besonders bemerkenswert:
Die Mails werden formuliert, als bestünde eine laufende Geschäftsbeziehung ("wie gewohnt unseren Reminder", "anbei finden Sie wie gewohnt"). Es gibt weder ein "wie gewohnt" noch eine Geschäftsbeziehung. Es gab nie einen Erstkontakt, keine Anfrage, keine Einwilligung.
Im August 2026 informiert HAPEKO über eine technische Umstellung des "Kandidatenmonitors" und empfiehlt, die neue Absenderadresse "durch Ihre IT-Abteilung freigeben zu lassen" – als handele es sich um einen bestellten Service.
DSGVO: Unverlangte B2B-Werbung an Privatpersonen ohne Geschäftsbeziehung oder Einwilligung. Die Formulierung "basierend auf öffentlich verfügbaren Unternehmensdaten" ersetzt keine Einwilligung nach DSGVO.
HAPEKO bewirbt sich als "Hanseatisches Personalkontor" mit Anspruch auf "Seriosität"und "Diskretion", betreibt aber selbst nervige undifferenzierte Kaltakquise - an nicht zuständige Mitarbeiter und ohne jede Einwilligung.
Wer SO mit Daten umgeht – kann man dem wirklich die Personalvermittlung anvertrauen? Mein Fazit: NEIN.

