Lightzey Bewertungen 45

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Ungenügend

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Man kann vor Lightzey nur warnen

Meine Erfahrungen mit Lightzey möchte ich gerne teilen, damit niemand auf diesen Händler hereinfällt. Das Wichtigste zuerst:
1. Die Adresse auf der Homepage: Andreas-Meyer-Str. 45-47, 22113 Hamburg existiert nicht. Das Paket kam von DHL an mich zurück mit dem Aufkleber: „Rücksendung nach Adressprüfung – Der Empfänger war nicht zu ermitteln: Name nicht auf Klingel/Briefkasten – Rücksendung an Absender“
2. Die Telefonnummer auf der Homepage (+4915231623122) ist eine Vodafone-Mailboxnummer. Es kommt auch nach Wochen die immer gleiche Nachricht: „Die Mailbox ist voll und kann leider keine weiteren Nachrichten entgegennehmen. Auf Wiederhören.“
Wir hatten am 2. Dezember eine Lampe bestellt, das Geld wurde sofort abgebucht. Die Leuchte kam kurz vor Weihnachten an, und zwar aus China, darüber möchte ich mich nicht beschweren. Beim Anschließen der Lampe an die korrekte Phase und den Nullleiter gab es sofort einen Kurzschluss. Beim zweiten Versuch das Gleiche. Diesen Schrott wollte ich natürlich nicht behalten. Ich habe mich an Lightzey gewendet, die mir mitteilten, ich solle doch bitte Fotos machen und ihnen zuschicken. Mir ist unklar, wie man einen Kurzschluss fotografieren kann. Ich habe geschrieben, dass ich das Paket an sie zurückschicken will. Auf der Homepage steht, dass man das auf eigene Kosten machen muss. Gut, das hätte ich mir vorher durchlesen müssen. Eine Rücksendeadresse bekam ich nicht. Also habe ich es an die Adresse in Hamburg geschickt, die auf der Homepage angegeben ist. Diese Adresse (s. o.) ist ein Fake. Bei der Kontaktaufnahme mit Lightzey wurde mir mitgeteilt, ich solle das Paket an eine andere Adresse schicken (Liu, R-3754 Anschrift: T&G Logistg-WVS Berliner Str. 3 / 30952 Ronnenberg). Ich teilte Ihnen mit, dass ich keine Lust hätte, noch einmal 6,99 € für das Paket auszugeben. Daraufhin wurde ich wieder aufgefordert, Fotos zu machen. Aber ich habe das Paket trotzdem schon deswegen weggeschickt, um die Reaktion dieses „Unternehmens“ festzustellen. Es kam, wie es kommen musste, eine Erstattung wurde angekündigt, aber 15.- wollten sie einbehalten. Auf meine Frage, warum, kam diese Antwort: „Sie haben uns kein Video über die Verdrahtung der Leuchte zur Verfügung gestellt und wir können den Zustand der Leuchte nicht bestätigen. Sie sind immer noch verantwortlich für die Rücksendung und eine 10%ige Wiedereinlagerungsgebühr.“ Das ist nun wirklich der nächste Hammer: Die Lampe hatten sie nachweislich zehn Tage vorher von DHL bekommen und können sie nicht beurteilen? Diesem „Unternehmen“ ist natürlich bewusst, dass niemand wegen 15 Euro ein Inkassounternehmen beauftragt, aber Kleinvieh macht offenbar auch Mist! Mit Paketkosten fast 30 Euro in den Wind geschossen!
Ich kann nur davor warnen, bei dieser „Firma“ etwas zu bestellen. Übrigens sind beide Adressen bzw. „Firmen“ über Google, Google Maps oder bei telefonbuch.de nicht aufzufinden. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh..) warnt davor, bei Lightzey zu bestellen.

10. Jänner 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Der Verkäufer verkauft Plagiagte aus…

Der Verkäufer verkauft Plagiagte aus China ohne CE Zertifizikate und mit Produktfotos die auch andere seriöse Anbieter auf ihren Seiten habe. Als das Produkt angekommen ist lag kein CE Zertifikat dem Produkt bei. Auch auf Nachfrage beim Verkäufer konnte keine CE zertifizikat vorgewiesen werden . De Verkäufer hat der Rücksendung nach etlichen Email zugestimmt spaeter und den Erhalt der Ware bestätigt aber keine Zahlung trotz Mahnung per Email veranlaßt. Ausserdem will er 10% Wiedereinlagerung gebühren was unzulässig ist . Siehe Einschätzung Verbraucherzentrale : Dem Artikel wurde keine CE Zertifikat beigelegt. und auf Nachfrage wurde auch kein CE Zertifikat zugesandt. Fehlt das CE-Zeichen, ist das Produkt nicht verkehrsfähig in der EU und unterliegt somit einem Sachmangel. Bestätigt ist diese Prüfung die Mangelhaftigkeit des Produkts und das vermutliche Vorliegen des Mangels bereits ab Gefahrübergang und ist das Nacherfüllungsverlangen daher berechtigt, ist es dem Händler untersagt, für die Wiedereinlagerung des mangelhaften Produkts Gebühren zu verlangen. Dies folgt aus § 439 Abs. 2 BGB, nach dem der Händler alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere auch diejenigen für die Wiedereinlagerung eines mangelhaften Produkts, zu tragen hat. Wie § 476 Abs. 1 BGB anordnet, darf von dieser Vorschrift gegenüber Verbraucher grundsätzlich weder individualvertraglich noch in AGB abgewichen werden. Die Auferlegung von Gebühren für die Wiedereinlagerung mangelhafter Kaufsachen in berechtigten Verbrauchergewährleistungsfällen ist daher grundsätzlich unzulässig.

sollte sie per PayPal bezahlt haben schicken sie diese Begründung an Lightzey und PayPal da er darauf hin das Geld zurückzahlen mußte .

13. Dezember 2023
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Billig Ware aus China, Retoure schwierig

Ein deutscher Shop wird vorgegaukelt, stattdessen kommt billige Ware aus China. Hat wenig bis gar nichts mit der Beschreibung auf der Webseite zu tun. Rücksendungen werden nur zäh entgegengenommen. Auf Anfragen werden immer wieder neue standardisierte Mails verschickt mit neuen Rabattangeboten.

1. September 2023
Bewertung ohne vorherige Einladung
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