Vitaland: Letzte Bestellung
Bevor ich bei der Firma eine Bestellung von zwei Artikeln (die ich auf ihrer Website verfügbar waren) aufgab, hatte ich Fragen zu ein paar Produktdetails gestellt (E-Mail, 25. Januar 2025, 12:00 Uhr). Zwei Tage später erhielt ich die Antworten, einschliesslich der zusätzlichen Information, dass beide Artikel „lieferbar“ sind (E-Mail von Fr. Oksana Lehmann, 27. Januar, 13:02 Uhr). Zufrieden mit den Antworten bestellte ich die zwei Produkte (Bestellnummer: 11001008620). Am 30. Januar erhielt ich ein Paket von der Firma, in dem nur einer der bestellten Artikel enthalten war. Folglich fragte ich, was mit dem zweiten Artikel passiert sei (E-Mail, 30. Januar, 12:26 Uhr). Ich erhielt die Antwort: „Gerne habe ich Ihre Bestellung nachgeprüft. Der Artikel kann nicht mehr wie gewünscht von unserem Lieferanten an uns geliefert werden. Gemäss dem Schweizer Heilmittelgesetz kann dieses Produkt nur per Click & Collect in einer Apotheke abgeholt werden.“ (E-Mail von Fr. Oksana Lehmann, 30. Januar, 15:52 Uhr). Wurde eigentlich das Schweizer Heilmittelgesetz zwischen dem 27. und 30. Januar geändert?
Der entsprechende Betrag, den ich für den zweiten Artikel bezahlt hatte, wurde mir zurückerstattet. Allerdings... 1) Meine Erwartung wäre, dass ich (als Kunde) vom Händler VOR DER VERSAND über die Unmöglichkeit der Lieferung eines der zwei bestellten Artikel informiert werde. 2) Meine Erwartung wäre, dass ich gefragt werde, ob ich mit der Änderung der Bestellung (d.h. mit der Erfüllung nur eines Teils meiner Bestellung) einverstanden bin. 3) Meine Erwartung wäre, dass ich gefragt werde, ob ich die (vom Händler geänderte) Bestellung lieber stornieren möchte. 4) Meine Erwartung wäre, dass ich eine Entschuldigung für die mir übermittelten falschen Informationen höre. Nichts davon ist passiert.








