keine rechtsgültigen Abrechnungen seit 2022, und viel mehr
Diese Firma ist seit mehreren Jahren als Verwaltung in unserer WEG bestellt. Es gab Abrechnungen, letztes Jahr für 2024 am 27.12.2025. Für 2025 liegt am 22.10.2026 noch keine Abrechnung vor. Alle Beschlüsse über Genehmigung der Abrechnungen seit und incl. 2022 wurden vom Gericht für ungültig erklärt (Amtsgericht Frankfurt AZ 33050 C 113/26). Die von der Verwaltung formulierten Tagesordnungspunkte bzw dazugehörige Beschlüsse entsprechen laut Urteil nicht dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung. Das heißt es gibt Stand 22.10.2026 seit 2022 keine rechtsgültigen Abrechnungen. In der letzten (ungültigen) Abrechnung von 2024 ist der Gesamt-Geldbestand incl Erhaltungsrücklage mit 462.771,85€ angegeben und der Stand der Erhaltungsrücklage mit 672.650,51€ - damit ist schon viel klar. Im Verwaltervertrag wird dem Verwalter das Recht erteilt im Namen der WEG zu klagen und die WEG vor Gericht zu vetreten und dafür extra Honorar analog Rechtsanwaltsvergütung zu erhalten - ich rate zu Vorsicht. Auf der Homepage sind keine Öffnungszeiten benannt. Es ist keine Faxnummer angegeben. Auf eMails erfolgt keine Eingangsbestätigung. Der Verwalter sagte aus, dass er außerhalb von Versammlungen mit keinem Eigentümer und auch nicht mit dem Beirat sprechen muss, rechtlich scheint das auch der Fall zu sein. Der Verwalter ist an der GmbH des Hausmeisters finanziell beteiligt. Ich könnte noch viel mehr aufzählen, dafür reicht der Platz nicht...
