B2rem Bewertungen 4

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TrustScore 3 von 5

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Pflichtverletzungen von B2

Seit dem 01.01.2025 wird unsere Wohnanlage von der B2 Real Estate GmbH betreut. Wo andere Verwaltungen schon zur ETV 2026 geladen haben, ist es B2 trotz mehrerer Mahnungen in den vergangenen 17 Monaten (Stand 31.05.2026) nicht gelungen, die Eigentümerversammlung für das Jahr 2025 !!durchzuführen und eine vollständige Jahresabrechnung vorzulegen. Die Folge: Eigentümer und Mieter warten bis heute auf die Heizkostenabrechnung für den Winter 2024/2025. Tagesordnungspunkte und Beschlussanträge stapeln sich bis an die Decke.

Eine Eigentümerversammlung ist rechtlich zwingend vorgesehen und zentral für die ordnungsmäßige Verwaltung. Nach § 24 Abs. 1 WEG ist mindestens einmal jährlich eine Versammlung durchzuführen. Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Forum der Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: hier werden die Beschlüsse als Ausübung der Verwaltungskompetenz gefasst. Wenn über 16 Monate keine Versammlung stattfindet, wird dieses Willensbildungs- und Steuerungsorgan faktisch „stillgelegt“ – das spricht gegen ordnungsmäßige Verwaltung und begründet Handlungsbedarf (Abberufung/Wechsel Verwalter, ggf. Klage auf Einberufung)

Mangelnde Verlässlichkeit von B2 wird zudem dadurch dokumentiert, dass eine für den 19.01.2026 geplante Eigentümerversammlung nur acht Stunden vor Beginn mit Verweis auf eine angebliche Erkrankung von Frau Blume abgesagt wurde.

Bereits am 20.03.2025 musste ein Ortstermin mit Handwerkern ohne die Hausverwaltung stattfinden, da Frau Blume angeblich kurzfristig verhindert war.

Am 02.04.2025 sagte Frau Blume einen Termin mit dem sachverständigen Planer zur Betonsanierung ebenfalls krankheitsbedingt kurzfristig ab.

Zwei Termine zur Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen wurden vor Ort abgesagt, ohne dass die Eigentümer im Vorfeld informiert wurden – was zu unnötigen An- und Abfahrten von insgesamt vier Stunden führte.

Bei ihrer Bewerbung am 19.11.2024 versprach Frau Blume, eine bereits beschlossene Betonsanierung (Volumen: 300.000 €) gemeinsam mit dem Bauleiter persönlich zu begleiten und wöchentliche Ortstermine wahrzunehmen. Die Realität: während der 3-monatigen Bauzeit war Frau Blume lediglich zu einem einzigen Informationstermin anwesend.

Eine kontinuierliche Bauüberwachung, regelmäßige Präsenz oder nachvollziehbare Objektbetreuung fand nicht statt. Viele der getroffenen Zusagen erwiesen sich als leere Versprechen.

Zahlreiche Fragen zur Betonsanierung – insbesondere zur Herkunft und Legitimation der in den Baustellenprotokollen aufgeführten "Vorgaben der Eigentümergemeinschaft" – blieben unbeantwortet. Diese Vorgaben sind in den offiziellen Beschlüssen nicht dokumentiert, was ihre Rechtmäßigkeit infrage stellt. Auch hier wurde auf gezielte Nachfrage keinerlei Informationen erteilt.

Stattdessen wird ausschließlich eine ausgewählte kollusive Kumpel-Clique darüber informiert, dass Mängelansprüche gegen die ausführende Firma bestehen. Der normale Eigentümer erhält auch hier auf Nachfrage keinerlei Informationen

1. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Manipulationsversuche duch B2

B2 versucht massiv, unliebsame Bewertungen entfernen zu lassen. Dies widerspricht jedoch der Meinungsfreiheit, siehe Urteil OLG Stuttgart vom 29.09.2025 Az 4 U 191/25 und Urteil AG Dortmund vom 28.02.2025 Az 436 C 7614/24

Denn das Recht des Bewerters auf freie Meinungsäußerung überwiegt das Interesse eines Unternehmens, keine Rufschädigung durch Negativrezensionen zu erleiden

16. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich warne als Eigentümer vor B2


B2 wurde vom AG München Az 1292 C 23109/24 als Vertreter unserer WEG rechtskräftig verurteilt, Einsicht in SÄMTLICHE digitalen und physischen Verwaltungsunterlagen zu gewähren, u.a. in jegliche E-Mail Korrespondenz zwischen B2 - Beirat - Dienstleistern - Eigentümern. Gegen diese Transparenz sträubte sich B2 mit Händen und Füssen. Schlimm genug, dass hierüber ein Urteil eingeholt werden musste, weil B2 gezielt einen Angriff auf die Rechte der Eigentümer bewirken will.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass diese Firma gewaltig etwas zu verbergen und Dreck am Stecken hat (Anm am 30.10.2025: weil B2 trotz eines vollstreckbaren Titels weiterhin die Einsicht nur unzureichend gewährt, wurde nun eine Zwangsgeldfestsetzung i.H.v. bis zu EUR 25.000,00 bei Gericht beantragt)

Zudem wurde B2 unter dem Az 1292 C 10397/25 beim AG München rechtskräftig verurteilt, mir den willkürlich gesperrten Zugang zum Verwaltungsportal CASAVI wieder zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurde B2 am 11.03.2026 vom AG München unter dem Az 1292 C 168/26 rechtskräftig zur Duchführung eines Beschlusses verurteilt, nachdem B2 dessen Umsetzung ohne rechtfertigenden Grund unterlassen hatte, was eine pflichtwidrige Untätigkeit des Verwalters darstellt

Des weiteren wurde B2 am 06.05.2026 vom AG München unter dem Az 1292 C 10505/25 zur Duchführung eines Beschlusses verurteilt, nachdem B2 dessen Umsetzung ohne rechtfertigenden Grund unterlassen hatte, was eine pflichtwidrige Untätigkeit des Verwalters darstellt.

Zwei weitere Klage gegen B2 sind unter dem 1292 C 166/26 und 1292 C 6150/26 beim AG München wegen pflichtwidriger Verweigerung von Beschlussdurchführungen anhängig.

Drei weitere Klagen sind beim Gericht anhängig, weil B2 dem Eigentümer Auskunft zu relevanten Vorgängen in der WEG verweigert und nur kollusiv mit dem Beirat kommuniziert

Ich verbürge mich als Eigentümer einer von B2 verwalteten WEG für die Richtigkeit dieser Erfahrungen.

Weitere Warnung: in unserer WEG wurde die von TOM TOM beschriebene Betonsanierung durchgeführt. Der Rezensent TOM TOM ist laut Nachfrage beim Grundbuchamt kein Mitglied unserer Wohnungseigentümergemeinschaft und auch nicht in der Zahlungsliste der Sonderumlage geführt. Auch habe ich einen sog. TOM TOM in 40 Jahren noch nie in einer Eigentümerversammlung gesehen. Soviel zur Seriösität und Glaubwürdigkeit dieser TOM TOM Bewertung, die strafrechtlich noch geprüft werden wird

12. August 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

B2 ist eine engagierte HVW

B2 ist eine engagierte, zuverlässige Hausverwaltung, die soeben eine große Sanierungsmaßnahme in unserem Haus erfolgreich begleitet und abgewickelt hat. Die Kommunikation war jederzeit transparent und konnte von allen Eigentümern im sog. CASAVI-System eingesehen werden. Die üblen Polemiken und Angriffe in der Bewertung von Nutzer Held sind nicht nachvollziehbar. Auch wir sind Eigentümer in einer von B2 verwalteten Wohnanlage- und sehr zufrieden mit der Betreuung.

Wir lesen soeben den merkwürdigen hoch aggressiven Kommentar des Bewerters Held über unseren Kommentar zu unserer HVW von gestern und wir sind sehr verwundert über die Bedrohung mit gerichticher Anzeige! Anzeige von was? Dem Bewerter scheint eine gegenteilige Meinung nicht zu passen, und die Behauptung irgendetwas beim Grundbuchamt über uns erfragt zu haben ist ja wohl eine Lüge. Wir wissen auch nicht von welcher Wohnanlage der Mann spricht, aber jeder mache sich ein eigenes Urteil über die destruktive Kommunikation des Bewerters.

28. Juli 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung

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