Verstoss gegen die vertragliche Rückabwicklungspflicht
Unzulässige Bedingung für die Rückerstattung: Trotz vollständiger Rücksendung meiner Bestellung behauptet der Online-Shop, ein Artikel sei nicht im Paket enthalten gewesen. Anstatt den Sachverhalt intern (Lager/Versandweg) zu klären, wird der Kunde verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, um die rechtmässige Erstattung zu erhalten. Dieses Vorgehen empfinde ich als äusserst misstrauisch und wenig professionell im Umgang mit langjährigen Kunden. Da das Versandrisiko bei Retouren beim Händler liegt, ist dieser Prozess eine unnötige Belastung für den Käufer. Mein Fazit: Unzureichender Service und leider meine letzte Bestellung. PS: Zudem war die Passform der Hosen sehr enttäuschend: Die Schnitte wirken unproportional – entweder passte die Taille, aber das Bein war viel zu weit, oder die Hose sass am Bein gut, war aber in der Taille deutlich zu eng. Aufgrund dieser mangelhaften Schnitte musste die gesamte Sendung zurückgehen, was nun zu den beschriebenen Problemen bei der Erstattung führt. Hinweis: Die Rückerstattung ist gemäss Art. 184 ff. OR fällig. Die Forderung einer eidesstattlichen Versicherung ist rein prozessualer Natur für die interne Versicherung des Händlers und darf die Auszahlung des Guthabens nicht verzögern.







