Ich habe schon öfter Fragen gestellt, leider auch schon sehr unpräzise , weil vom Anwalt nicht nachgeprüfte Aussagen leider juristisch falsch waren. Heute aber wieder 5 Sterne, da war alles richtig,... Mehr ansehen
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Schwarzer Bär 4, 30449, Hannover, Deutschland
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Hat 25 % seiner negativen Bewertungen beantwortet
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Antwort von Frag-einen-anwalt.de
In meinem Fall hat sich die Investition gelohnt. Habe eine sehr schnelle und verständliche Antwort erhalten, die mir klargemacht hat wie ich weiterhin mit der Sache umgehe.
Ich vermute allerdings, dass es sich in meinem Fall um keinen ungewöhnlichen oder ausgesprochen komplexen Fall gehandelt hat. Vielleicht ist es auch einfach Glückssache welcher Anwalt sich dem Fall annimmt.
Ich hatte aber scheinbar ausnahmsweise einmal Glück und bin daher sehr zufrieden! Deshalb kann ich auch die volle Punktzahl vergeben!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Gerade im Vergleich zu anderen Anbietern eine gute, schnelle und preiswerte Sache!
Seriös und verständlich.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Pfiffige Idee um eine kompetente Hilfestellung zu bekommen - ideal für jemand ohne Rechtschutz um sich auszukennen!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Obgleich es Freitag abend war und der Samstag ein Feiertag hat der RA mir sehr rasch und dazu fundiert, hilfreich und informativ geantwortet. Auch meine Rückfrage wurde umgehend und ausführlich beantwortet. Ich würde mich jederzeit wieder bei einer Rechtsfrage hilfesuchend an Frag- einen-anwalt.de wenden. Wirklich gut investiertes Geld! Danke!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Sehr informativ und schnell! Alle Fragen wurden qualitativ hochwertig beantwortet - danke!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Nach meiner Einschätzung haben sich „Beratungsplattformen“ wie „frag-einen-anwalt.de“ erledigt. Es gibt zu viele Anwälte, die schnell noch ein paar Euro verdienen wollen und Fragen beantworten, zu denen ihnen die Fachkompetenz auf dem jeweiligen Rechtsgebiet fehlt.
Ich hatte nach den Verjährungsfristen von Dienstvergehen im deutschen Beamtenrecht gefragt und erhielt folgende Antwort auf meine Frage:
„Die Verjährungsfrist für Disziplinarverfahren gegen Beamte beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Dienstherrn von dem Dienstvergehen und der Person des Beschuldigten, teilweise - je nach geltender Landesdiziplinarordnung auch kürzere Fristen.“
Mehr konnte der Anwalt zur meiner eigentlichen Frage nicht sagen. Den quantitativen Schwerpunkt seiner Antwort bildete dann die Frage, ob ich eine Klage einreichen sollte und – merkwürdiger Weise – eine Spekulation bezüglich meines Gesundheitszustand. Weder das eine noch das andere hatte ich angefragt. Außerdem war die Antwort voller Rechtschreibfehler. Nachdem ich an dieser Art der „Beratung“ Kritik geübt hatte, attestierte mir der Rechtsanwalt dann fehlende „Krankheitseinsicht“. Ich frage mich, woher der Anwalt die dazu notwendigen Informationen und die Fachkompetenz genommen hat? Für diese Art fragwürdiger „Rechtsberatung“ musste ich 70 Euro zahlen.
Ich habe dann die Frage an ChatGPT 4.5 gerichtet und erhielt eine deutlich differenziertere und kompetentere Antwort, frei von persönlichen Anzüglichkeiten und ohne 70 Euro zahlen zu müssen. Und das, obwohl ChatGPT nicht speziell für das deutsche Rechtssystem trainiert wurde. Ich denke den Wettbewerb mit modernen KIs hat „frag-einen-anwalt.de“ schon heute verloren. Hier die Antwort von ChatGPT 4.5:
„Im deutschen Beamtenrecht gibt es spezifische Regelungen zur Verjährung von Dienstvergehen. Hier sind einige wesentliche Punkte:
1. Definition eines Dienstvergehens: Ein Dienstvergehen ist ein Verhalten eines Beamten, das die Pflichten verletzt, die ihm durch sein Amt auferlegt sind. Es kann sowohl im Dienst als auch im privaten Bereich begangen werden, wenn es die Integrität des Beamtenstatus beeinträchtigt.
2. Verjährungsfristen: Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Dienstvergehen ist im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen geregelt. Normalerweise beträgt die Frist drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem das Dienstvergehen begangen wurde.
3. Unterbrechung und Hemmung der Verjährung: Bestimmte Umstände können die Verjährung unterbrechen oder hemmen. Zum Beispiel kann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens die Verjährungsfrist unterbrechen. Die Verjährung läuft dann nach Abschluss des Verfahrens weiter.
4. Besondere Fälle: In bestimmten schwerwiegenden Fällen können längere Verjährungsfristen gelten. Dies hängt von der Schwere des Dienstvergehens und den spezifischen Bestimmungen im jeweiligen Beamtenrecht ab.
5. Konsequenzen der Verjährung: Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Dienstvergehen nicht mehr disziplinarisch geahndet werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Verhalten keine anderen rechtlichen Konsequenzen (wie zivil- oder strafrechtliche) haben kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Beamtenrecht in Deutschland je nach Bundesland variieren kann und die genauen Verjährungsfristen und Regeln in den jeweiligen Gesetzestexten nachzulesen sind. Für eine detaillierte Beratung oder in spezifischen Fällen ist es ratsam, einen auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.“
Ich kann jedem nur empfehlen, bei rechtlichem Beratungsbedarf zunächst einmal ChatGPT zu konsultieren. Ein einfacher Prompt zum Thema XYZ lautet: „Was kannst du mir zu XYZ im deutschen Recht sagen?“.
Meine erste Erfahrung mit Frag-einen-Anwalt.de war sehr positiv. Meine Fragen wurden schnell beantwortet. Sie waren sehr hilfreich und viel günstiger als ein Anwalt vor Ort.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Habe die Tage meine erste Anfrage überhaupt an eine online Rechtsberatung gestellt bei frag-einen-Anwalt und ich kann nur sagen, dass ich sehr gut beraten wurde. Habe innerhalb kurzer Zeit (weit unter einer Stunde) eine kompetente, allumfassende Antwort zu einem wirklich fairen Preis erhalten. Und das Tolle darüber hinaus ist: man hat keine Fahrzeit und Fahrtkosten oder Wartezeiten vor Ort! Danke! Gerne wieder, wenn nötig.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Ich hätte mir zwar eine positivere Antwort erhofft, aber das Leben ist eben nicht so. Trotzdem kann ich das Portal uneingeschränkt empfehlen.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Sehr ausführliche und kompetente Beratung!
Es hat natürlich seinen Preis, weswegen ich mir den Weg hierüber drei Mal durch den Kopf gehen lassen habe.
Nach dieser Erfahrung ist es aber jeden Cent wert.
Sehr gerne wieder!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Innerhalb kürzester Zeit erhält man hier fundierte und umfangreiche rechtliche Einschätzungen oder Rechtsverbindliche Aussagen zu einem -wie ich finde- sehr fairen Preis.
Gerade Selbständigen ist mit dem 80€/Monat-Angebot hier sehr geholfen sofern man in einer Branche tätig ist, in welcher häufiger rechtliche Hürden auf einen zukommen können.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Ich habe mal wieder Hilfe in einer Mietrechtsfrage gebraucht. Die erhaltene Anwort war sehr präzise, rechtssicher und verständlich auch ohne eine juristische Ausbildung genossen zu haben. Dafür mein Dank!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Günstig aber sehr gut und schnell

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Hat schnell meine Frage beantwortet und mir gut weiter geholfen

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Klare Frage, klare Antwort.
Leider gibt es Anwälte, denen 50EUR nicht genug sind und die mehr verlangen. Das ist unfair. Wer nicht antworten will für den genannten Betrag soll es bitte lassen. Ansonten eine tolle Website.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
schnell, kompetent, informativ und verständlich.
Für Laien sehr zu empfehlen für eine ersten Überblick hinsichtlich des Anliegens.
Ratschläge werden Fall-bezogen und Praxis-nah gegeben, die für den Fragesteller einen nachvollziehbaren und gangbaren Weg aufzeigen.
Insgesamt ein sehr stimmiges Preis-/Leitungsverhältnis.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Meine erste Erfahrung mit Frag-einen-anwalt.de. Sehr schnelle, umfangreiche Antwort. Hilfreich auch die Möglichkeit der Rückfrage, um das Erfahrene sicher umsetzen zu können.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Oberfläche Antwort, ohne auf rechtliche Fragen einzugehen, obwohl für die Kategorie "Komplizierte Frage" bezahlt wurde. Die erste Antwort beantwortete keine Frage und empfahl zwei Mal einen Anwalt zu mandatieren. In der einmalig möglichen Nachfrage äußerte ich meinen Unmut und erhielt eine etwas konkretere Antwort, jedoch wich diese von der ersten inhaltlich ab. Die angehängten kurzen Verträge wurden offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, sehr schade für die Kategorie Komplizierte Frage.

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
Schnell, kompetent, verständlich und preiswert!

Antwort von Frag-einen-anwalt.de
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