Vorsicht: Unrechtmäßige Datenweitergabe & Inkassoforderung
Im Januar/Februar 2024 erhielt ich im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz (Zams) ein medizinisches Hilfsmittel (Schulterverband). Es gab weder einen Behandlungs- oder Kaufvertrag noch eine Kostenaufklärung. Ohne meine ausdrückliche Einwilligung und ohne gesetzliche Grundlage wurden meine personenbezogenen und besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) unzulässig an Dritte weitergegeben und für eine Forderung verwendet. Dies stellt aus meiner Sicht einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

