Die unglaubliche Fehlerkette der Rechtsanwältin Anja Kollmann
Es gibt Mandate, die schiefgehen, weil die Sachlage kompliziert ist. Und es gibt Mandate, die schiefgehen, weil die eigene Anwältin schlicht die falschen Anträge stellt, mehrere Fristen versäumt und auch noch falsche Zahlen benutzt. Und die anschließend den Mandanten für das Ergebnis ihrer Fehlerkette bezahlen lässt. Dieser Fall von Rechtsanwältin Anja Kollmann, Fachanwältin für Familienrecht in München, gehört in die zweite Kategorie.
Konkret: Der Mandant soll wegen seines geringen Einkommens Verfahrenskostenhilfe bekommen. Auf Anforderung des Oberlandesgericht (OLG) München listet Kollmann die Einkünfte ihres Mandanten auf. Das Problem: Sie kann die vier Beträge nicht richtig addieren und verrechnet sich dabei um knapp 600,- Euro – zulasten des eigenen Mandanten. Ein Fehler, der sich später bitter rächen sollte.
Ein halbes Jahr später verschickt Kollmann eine Rechnung an den Mandanten. Sie will von ihm die Differenz zwischen der normalen Anwaltsgebühr und dem niedrigeren Satz bei einer Verfahrenskostenhilfe. Nur – für eine solche Forderung braucht es eine schriftliche Vereinbarung, aber die gibt es nicht. Kollmann fordert Geld, auf das sie schlicht keinen Anspruch hat.
Einen Monat nach der Rechnung erhält der Mandant eine Vergütungsvereinbarung, die er unterschreiben soll. Sie ist vier Monate zurückdatiert. Der Mandant bemerkt das sofort und bittet um eine korrigierte Fassung. Diese Korrektur erfolgt nie. Ein Dokument, das offenkundig passend zurechtgelegt wurde, um eine bereits gestellte, aber unbegründete Forderung nachträglich zu legitimieren. Das hinderte Anja Kollmann aber nicht, den Betrag dem Gericht gegenüber als Forderung an den Mandanten geltend zu machen.
Dann der teuerste Fehler: Das OLG München bewilligt zwar die Verfahrenskostenhilfe. Aber weil der Mandant auf der Basis eines zuvor falsch berechneten Einkommens scheinbar etwas zu viel verdient, soll er die staatliche Hilfe nach dem Verfahren in Raten zurückzahlen.
Der richtige Rechtsbehelf gegen das falsch berechnete Einkommen ist klar geregelt: die sofortige Beschwerde. Anja Kollmann wählt stattdessen einen Abänderungsantrag – der falsche Weg. Das Amtsgericht Ebersberg stellt das später ausdrücklich fest. Als Anja Kollmann auf Anregung des Mandanten (!) die Beschwerde einlegen will, ist es dafür zu spät.
Es gäbe noch Rettungswege, eine Anhörungsrüge, eine Gegenvorstellung. Kollmann legt nun nacheinander beide ein – beide zu spät. Das OLG München verwirft die Gegenvorstellung als unzulässig und merkt dabei ausdrücklich an, es sei "nicht nachvollziehbar", warum die Anwältin nicht einmal der eigenen Anregung des Gerichts gefolgt sei, rechtzeitig tätig zu werden. Ein bemerkenswerter Satz aus einem gerichtlichen Beschluss über die Arbeit einer Fachanwältin für Familienrecht. Damit ist es endgültig – der Mandant muss zahlen.
Als Ergebnis dieser Kette aus Rechenfehler, unbegründeter Forderung, zurückdatierter Vereinbarung und drei verpassten Fristen zahlt der Mandant drei Jahre lang von seiner niedrigen Rente knapp 2500 Euro Verfahrenshilfekosten zurück. Geld, das er bei korrekter anwaltlicher Arbeit wohl nie hätte aufbringen müssen.
Nach dieser unglaublichen Kette von Fehlleistungen kündigt der Mandant der Anwältin Anja Kollmann. Statt die eigenen Versäumnisse aufzuarbeiten stellt sie dem Mandanten ihre „Leistungen“ in Rechnung und klagt diese Rechnung nun ein. Selbst die ungerechtfertigte Zahlung aus der Zusatzrechnung, die sie mit einer zurückdatierten Vereinbarung legitimieren wollte, will sie einbehalten.
Ich bin der Mandant. Es versteht sich, dass alle Verfehlungen von Anja Kollmann einwandfrei belegbar sind, sonst würde ich dies hier nicht publizieren.
Ein einzelner Fehler passiert jedem Anwalt einmal. Eine Kette aus einem banalen Rechenfehler, falschem Rechtsbehelf und verpassten Fristen, dazu eine Zahlungsforderung an den Geschädigten mit einer zurückdatierten Vereinbarung das alles ist viel mehr als ein Unglück. Es sollte jeden veranlassen, seine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen.
