Von der Kanzlei Dawood ist dringend abzuraten!
Beim Mandatsabschluss ist die Kanzlei sehr schnell. Nach einem Anruf, um nach dem Ablauf zu fragen, erhält man umgehend mehrere E-Mails samt mehrerer Anrufe, sodass man von Anfang an das Gefühl hat, dass sich direkt um das rechtliche Problem gekümmert wird.
Leider trügt dieser Anschein. Nach dem Abschluss:
• In den ersten zwei Monaten ist keine Kontaktaufnahme erfolgt.
• Am 13. März und 25. März 2024 habe ich per WhatsApp eine Sachstandsanfrage gestellt, die nicht beantwortet wurde.
• Am 6. April habe ich per E-Mail eine Sachstandsanfrage gestellt, die ebenfalls nicht beantwortet wurde.
• Am 11. April 2024 habe ich lediglich ein Schreiben erhalten, dass die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erfolgt ist. (Meine Versicherung hatte mir dies bereits am 16. Februar 2024 mitgeteilt – also schon zwei Monate vorher.)
• Am 7. Juni 2024 habe ich eine E-Mail erhalten, wonach ich eine Selbstbeteiligung bezahlen müsste, die innerhalb von drei Wochen auf das Konto eingezahlt werden soll.
• Auf diese E-Mail (vom 7. Juni 2024) habe ich geantwortet und mich darüber beschwert, dass nach vier Monaten lediglich eine E-Mail erfolgt ist, die schon vor mehr als drei Monaten hätte erledigt sein können. Des Weiteren habe ich mich über die außerordentlich schlechte Kommunikation bzw. die nicht stattfindende Sachstandsmitteilung beschwert.
• Am 19. August 2024 habe ich eine erneute E-Mail an die Kanzlei geschickt, da keine Rückmeldung auf die vorhergehende E-Mail erfolgt ist. In dieser E-Mail habe ich geäußert, dass ich mit meiner Versicherung sowie der Rechtsanwaltskammer in Kontakt treten werde, da ich weder auf meine vorherigen E-Mails noch auf mehrere telefonische Kontaktaufnahmen jemals eine Rückmeldung erhalten habe.
• Am 29. August 2024 habe ich eine erneute E-Mail mit einer Rückrufbitte geschickt und telefonisch Kontakt aufgenommen. Hierauf habe ich erstmals eine E-Mail erhalten, in der stand, dass Herr Dawood leider verhindert ist.
• Am 30. August 2024 habe ich eine E-Mail geschrieben, in der ich mitteilte, dass ich am Telefon und jetzt auch per E-Mail lediglich die Rückmeldung über die Verhinderung von Herrn Dawood erhalte.
• Am 5. September 2024 erfolgte tatsächlich das erste Mal ein persönliches Telefongespräch mit Herrn Dawood: Kurz und knapp – die Klageschrift wurde bisher nicht eingereicht! Nach acht Monaten ist hier nichts passiert!
• Die Klage wurde mit datiertem Schreiben vom 30. August 2024 an das zuständige Amtsgericht übergeben.
• Am 31. Oktober 2024 habe ich eine E-Mail von Google erhalten, in der stand, dass meine Google-Bewertung gegen die Richtlinien verstoße, da eine Beschwerde eingereicht wurde. Begründung: Verleumdung.
Alte Google-Bewertung: „Beim Mandatsabschluss ist die Kanzlei schnell, aber eine Rückmeldung zum aktuellen Sachstand erhält man nicht.“
• Es erfolgte keine Kontaktaufnahme durch die Kanzlei mit der Bitte, meine Bewertung abzuändern. Stattdessen bekomme ich eine E-Mail von Google.
Herr Dawood, bitte lesen Sie in den Gesetzestexten und den jeweiligen Kommentaren nach, was unter dem Wort „Verleumdung“ zu verstehen ist. Ich habe mit meinem Kommentar keine wissentlich falschen Tatsachen verbreitet!
Zur obigen Aufzählung habe ich meine getätigten Anrufe an die Kanzlei nicht mit aufgezählt.
Auf diese hat ebenfalls keine Rückäußerung stattgefunden.
15. November 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung