Kanzleidawood Bewertungen 11

TrustScore 4 von 5

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3,9

Gut

TrustScore 4 von 5

11 Bewertungen

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4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Von Anfang bis Ende meines Falls immer…

Von Anfang bis Ende meines Falls immer ein offenes Ohr für mich ,und ein super Team wo über die ganze Zeit sehr beruhigend auf mich einwirkte was in dieser schwierigen Zeit für mich von großem Vorteil war.
Ich kann nur schreiben wenn sie einen sehr sehr guten Anwalt wegen Versicherungs Schwierigkeiten haben sind Sie hier super aufgehoben

29. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Arbeitsrechtliche Beratung von Kanzlei Dawood

Ich empfehle Ihnen, die Kanzlei Dawood für arbeitsrechtliche Beratung heranzuziehen, falls Ihnen mit der Kündigung gedroht wird, oder sie bereits eine erhalten haben. Meine Erfahrung mit der Firma Dawood ist absolut positiv verlaufen: Nach Ratschlägen suchend, rief ich an, und war begeistert davon, wie viele Informationen mir mitgeteilt wurden. Die Dame am Apparat machte durch Ihre kompetente, hilfsbereite, höfliche und inquisitive Art einen seriösen Eindruck und konnte mir schnell ein besseres Bild von meiner beruflichen Situation verschaffen. Nachdem sie sich mit einer Kollegin beraten hatte, rief sie noch am selben Tag zurück, was bei mir einen sehr guten Eindruck hinterließ. Ich empfehle Ihnen die Kanzlei Dawood, und sie hat 5 Sterne definitiv verdient!

6. November 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Kanzlei hat mich bezüglich twitter…

Kanzlei hat mich bezüglich twitter kontaktiert im erstberatungsgespräch wurden mir gute chancen eingeräumt. Nach dem ich nun beauftragt hatte wurde die kommunikation sehr karg und ich bekam nur noch vor formulierte standard schreiben. Meiner rechtsschutz wurden 1300euro in rechnung gestellt plus 700euro gerichtskosten (gerundet) Nachdem ich mich dann bei meiner rechtsschutz habe beraten lassen wurde mir gesagt das 90-95% aller datenschutzklagen verloren werden. Was ein krasser wiederspruch zur aussage der erstberatung war. Und es kam wie es kommen musste ich habe verloren. Danach wurde ich mehrfach versucht zu überreden noch in die berufung zu gehen. Was ich jedes mal ablehnte. In meinen augen geht es dieser kanzlei nur darum im 0815 verfahren so viele menschen wie möglich durch zu schleusen und so kasse zu machen. Ich werde mich demnächst mit meiner rechtsschutz in verbindung setzen und die möglickeiten einer falschberatung durchsprechen um gegebenenfalls das geld meiner rechtsschutz zurück zu holen. Es wird halt mit bis zu 5000euro gelockt aber wie immer gilt, wenn es zu schön klingt um wahr zu sein dann ist es auch nicht wahr. Ich hoffe, dass meine rezension dabei hilft weitere menschen davor zu bewahren.

29. Oktober 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr kompetentes Anwaltsteam

Ich war mit der Beratung in der Kanzlei Dawood sehr zufrieden. Super kompetentes und freundliches Team. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen!

20. Oktober 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Von der Kanzlei Dawood ist dringend abzuraten!

Beim Mandatsabschluss ist die Kanzlei sehr schnell. Nach einem Anruf, um nach dem Ablauf zu fragen, erhält man umgehend mehrere E-Mails samt mehrerer Anrufe, sodass man von Anfang an das Gefühl hat, dass sich direkt um das rechtliche Problem gekümmert wird.

Leider trügt dieser Anschein. Nach dem Abschluss:
• In den ersten zwei Monaten ist keine Kontaktaufnahme erfolgt.
• Am 13. März und 25. März 2024 habe ich per WhatsApp eine Sachstandsanfrage gestellt, die nicht beantwortet wurde.
• Am 6. April habe ich per E-Mail eine Sachstandsanfrage gestellt, die ebenfalls nicht beantwortet wurde.
• Am 11. April 2024 habe ich lediglich ein Schreiben erhalten, dass die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erfolgt ist. (Meine Versicherung hatte mir dies bereits am 16. Februar 2024 mitgeteilt – also schon zwei Monate vorher.)
• Am 7. Juni 2024 habe ich eine E-Mail erhalten, wonach ich eine Selbstbeteiligung bezahlen müsste, die innerhalb von drei Wochen auf das Konto eingezahlt werden soll.
• Auf diese E-Mail (vom 7. Juni 2024) habe ich geantwortet und mich darüber beschwert, dass nach vier Monaten lediglich eine E-Mail erfolgt ist, die schon vor mehr als drei Monaten hätte erledigt sein können. Des Weiteren habe ich mich über die außerordentlich schlechte Kommunikation bzw. die nicht stattfindende Sachstandsmitteilung beschwert.
• Am 19. August 2024 habe ich eine erneute E-Mail an die Kanzlei geschickt, da keine Rückmeldung auf die vorhergehende E-Mail erfolgt ist. In dieser E-Mail habe ich geäußert, dass ich mit meiner Versicherung sowie der Rechtsanwaltskammer in Kontakt treten werde, da ich weder auf meine vorherigen E-Mails noch auf mehrere telefonische Kontaktaufnahmen jemals eine Rückmeldung erhalten habe.
• Am 29. August 2024 habe ich eine erneute E-Mail mit einer Rückrufbitte geschickt und telefonisch Kontakt aufgenommen. Hierauf habe ich erstmals eine E-Mail erhalten, in der stand, dass Herr Dawood leider verhindert ist.
• Am 30. August 2024 habe ich eine E-Mail geschrieben, in der ich mitteilte, dass ich am Telefon und jetzt auch per E-Mail lediglich die Rückmeldung über die Verhinderung von Herrn Dawood erhalte.
• Am 5. September 2024 erfolgte tatsächlich das erste Mal ein persönliches Telefongespräch mit Herrn Dawood: Kurz und knapp – die Klageschrift wurde bisher nicht eingereicht! Nach acht Monaten ist hier nichts passiert!
• Die Klage wurde mit datiertem Schreiben vom 30. August 2024 an das zuständige Amtsgericht übergeben.
• Am 31. Oktober 2024 habe ich eine E-Mail von Google erhalten, in der stand, dass meine Google-Bewertung gegen die Richtlinien verstoße, da eine Beschwerde eingereicht wurde. Begründung: Verleumdung.
Alte Google-Bewertung: „Beim Mandatsabschluss ist die Kanzlei schnell, aber eine Rückmeldung zum aktuellen Sachstand erhält man nicht.“
• Es erfolgte keine Kontaktaufnahme durch die Kanzlei mit der Bitte, meine Bewertung abzuändern. Stattdessen bekomme ich eine E-Mail von Google.

Herr Dawood, bitte lesen Sie in den Gesetzestexten und den jeweiligen Kommentaren nach, was unter dem Wort „Verleumdung“ zu verstehen ist. Ich habe mit meinem Kommentar keine wissentlich falschen Tatsachen verbreitet!

Zur obigen Aufzählung habe ich meine getätigten Anrufe an die Kanzlei nicht mit aufgezählt.
Auf diese hat ebenfalls keine Rückäußerung stattgefunden.

15. November 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung

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