Fehlende Sorgfalt bei Asbestsanierung
Ausgangslage:
Wegen eines Wasserschadens musste ein Bad saniert werden. Da die Wandbeläge Asbest enthielten, war auch eine Asbestsanierung notwendig. Die Zeit drängte.
Zuerst das Positive:
Der Verantwortliche bemühte sich um einen frühen Termin.
Die Schadstoffsanierung wurde termingerecht erledigt. Die Rechnung entsprach der Offerte.
Nun das Negative:
Es entstanden grössere Schäden an bestehenden Bauteilen. Insbesondere die Duschwanne, die gemäss Abmachung nicht entfernt und weiterhin benutzt werden sollte, wurde nicht abgedeckt. Die Reparatur belief sich auf mehrere hundert Franken. Mein gut gemeinter Vorschlag die Kosten zu teilen, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass solche Schäden laut Offerte nicht gedeckt sind. Das stimmt zwar, aber entbindet das den Handwerker von seiner Sorgfaltspflicht?
Unverständlich war auch das aufbrausende Verhalten des Verantwortlichen, als ich ihn vor der Auftragsvergabe auf einen deutlich günstigeren Mitbewerber aufmerksam machte.
Fazit:
Das Negative überwog. Schade!

