PEDEA reagiert und zahlt nicht! Ich musste bei PayPal einen Fall öffnen!
PEDEA GmbH (HRB 23139 AG Nürnberg)
diese vertr. d. d. Geschäftsführer Jürgen Soldt
Emmericher Straße 2
90411 Nürnberg
Telefon: 0911 89 113-30
WIDERRUF: Annahmeverweigerung /Bestellung vom 15. 02. 2026 / 01125_300821868-A über den mediamarkt.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Widerrufs-E-Mail von heute, 11:06 Uhr.
Ihre Warensendung befindet sich seit heute in der DHL-Filiale.
Beweis: Screenshot "DHL" Original-Benachrichtigung
Ich werde die Ware nicht abholen, die Annahme wird hiermit endgültig verweigert. Die Sendung geht nach Ablauf der Lagerfrist automatisch an Sie zurück.
Da der Widerruf fristgerecht erklärt und die Annahme verweigert wird, bitte ich um schriftliche Bestätigung, dass meine Annahmeverweigerung zur Kenntnis genommen wurde, die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 20,90 € unverzüglich (ohne Verzögerung bis zum Wareneingang) veranlasst wird.
Mit (noch) freundlichen Grüßen,
Jorg Bobsin
17. Februar 2026
AM 25. 02. 2026 antwortete PEDEA wie folgt:
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Sehr geehrter Kunde,
wir haben Ihre Nachricht zur Stornierung Ihrer Bestellung erhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung erst möglich ist, wenn die Rücksendung der Ware tatsächlich bei uns eingegangen ist. Es reicht nicht aus, das Paket in der Postfiliale liegen zu lassen oder die Abholung zu verweigern. Die Rücksendung erfolgt zudem erst nach Ablauf einer bestimmten Frist.
Mit der Sendungsnummer können Sie jederzeit selbst prüfen, dass das Paket noch nicht bei uns eingetroffen ist. Wir verstehen Ihr Vorgehen nicht und können ein solches Verhalten nur schwer nachvollziehen. Handelt es sich hierbei um Ihre erste Online-Bestellung?
Mehrere Nachrichten oder Anfragen führen nicht zu einer schnelleren Stornierung – die Bestellung kann erst bearbeitet werden, sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen und geprüft wurde. Auch die Öffnung eines PayPal-Falls ändert daran nichts.
Sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen ist und geprüft wurde, werden wir die Stornierung bearbeiten und den Kaufbetrag zurückerstatten.
Ich antwortete am 25. 02. 2026 wie folgt:
Betreft: Bestellung Nr. 01125_300821868-A vom 15.02.2026 / Ihre Weigerung der vorzeitigen
Rückzahlung
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Keinen guten Mittwoch!
Sie haben meinen Widerruf heute - 25. 02. 2026 - bestätigt, weigern sich jedoch, den Kaufpreis vor dem
Eingang der Rücksendung bei Ihnen zu erstatten.
Diese Haltung ist rechtlich unzutreffend. Ich weise Sie ausdrücklich auf folgende Rechtslage hin:
§ 357 Abs. 1 BGB bestimmt: Die Rückzahlung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern,
erfolgen – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs.
§ 357 Abs. 4 BGB stellt klar, dass der Verkäufer die Rückzahlung verweigern darf, bis er die Ware
zurückerhalten hat – ABER NUR DANN, wenn der Verbraucher die Ware bereits in Besitz nahm.
DIESER FALL LIEGT HIER NICHT VOR.
Da ich die Sendung nicht abgeholt und die Annahme ausdrücklich verweigert habe, befand sich die Ware
niemals in meinem Besitz. Die Voraussetzung des § 357 Abs. 4 BGB ist daher nicht erfüllt. Das
Zurückbehaltungsrecht gilt nicht.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, den Kaufpreis in Höhe von 20,90 € unverzüglich auf mein Konto zu
überweisen. Die Rücksendung der Ware erfolgt automatisch durch die Nichtabholung – Sie erhalten Ihr Eigentum auf diesem Wege zurück, ohne dass dies die Rückzahlung verzögern darf.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist zur Rückzahlung bis
02. 03. 2026
Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ergeht ohne weitere Nachricht Mahnbescheid. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Ohne freundliche Grüße!





