Ra Galda Bewertungen 1

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Nicht zu empfehlen

12.4.2023: Im Hinblick dieser Bewertung erhielt Google eine Beschwerde, indem der Beschwerdeführer behauptete, Herr Galda hat nie eine geschäftliche Beziehung zu mir gehabt und somit forderte meine Bewertung vollumfänglich zu entfernen. Diese falsche Behauptung konnte leicht widerlegt werden, indem die von Herrn Galda erhaltene Rechnung Nr. 80/16 an Google weitergeleitet wurde.
15.6.2020: Aktualisierung nach dem Urteil vom Landgericht Mainz.
24.2.2019: Aktualisierung der Bewertung vom 27.2.2018 nach Strafanzeige (25.7.2018), Unterlassungsklage (26.10.2018) und Empfang des gewünschten Fax Sendebericht (7.12.2018).

Öffentliche Beschwerde gegen Herrn RA Galda.

Herr Galda wurde von mir im Juli 2016 beauftragt um den Verkäufer meiner Wohnung, Mängel Reparaturen und die Umschreibung meiner Eigentumswohnung mittels eines Briefes aufzufordern. Am 7.9.2016 hat Herr Galda der Gegenseite den Brief geschickt, dessen Fax Sendebericht hat Herr Galda bis 7 Dezember 2018, trotz Aufforderung, nicht zur Verfügung gestellt. Herr Galda wurde mehrmals sensibilisiert wie die Forderung auf Mängel Reparaturen als Beweismittel, gegen die Verjährung der Mängel in meiner Wohnung, gilt. Deswegen ist dieser Nachweis für mich sehr wichtig. Seit September 2016 musste ich Herrn Galda bis 4 Dezember 2018 auf die Zusendung des Fax Sendebericht des Briefes aufzufordern. Ich wollte mit Dokumenten, einschließlich das Fax Protokoll, belegen können, dass die Verkäuferin der Wohnung - erfolglos - zur Erfüllung des Vertrags aufgefordert worden war. Herr Galda erachtete jedoch als angemessen, mir den begehrten Nachweis vorzuenthalten. Da ich solche Probleme mit einem Rechtsanwalt nie hatte, musste ich endlich Herrn Galda auf Google objektiv bewerten. Wegen dieser Bewertung beschwerte Herr Galda sich bei der Kanzlei Rohwedder die mich am 28.02.2018 darüber informiert, dass Herr Galda, dazu bereit war, das Fax Protokoll des Briefes zur Verfügung zu stellen, nachdem ich die Google Bewertung über ihn entfernt hatte. Deswegen brachte Herr RA Galda zum Ausdruck, dass er nur nach Löschung der Bewertung auf Google bereit war das Fax Protokoll mir zu übergeben, was, meiner Meinung nach, ein nicht fachgerechtes Verhalten seitens eines Rechtsanwaltes darstellt. Herr Galda hat für diese Tätigkeit eine Rechnung in Höhe von 2077,74€ ausgestellt. Herr Galda bot endlich an (März 2017), dass ich nur die Hälfte (1038,87 €) seiner Rechnung zahlen musste. Um das Fax Sendebericht zu erhalten habe ich auch Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer im Koblenz eingereicht. Mein Einigungsangebot per Fax vom 21.7.2018 wurde von Herrn Galda nicht angenommen. Im Gegenteil hat er Unterlassungsklage und Strafanzeige gegen mich erstattet. Die Strafanzeige wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Bei der Beauftragung von Herrn Galda habe ich mich mit viele Probleme gefunden! Wie eine große Zeit und Geldverschwendung! Schließlich habe ich mit E-Mail vom 4.12.2018, nochmals die Herausgabe des Fax Sendebericht gefordert. Dieses Mal, 820 Tage nach meiner ersten Aufforderung (per E-mail vom 12.9.2016), bekam ich am 7.12.2018 per Einwurf Einschreiben das Fax Sendebericht. Hätte Herr Galda das Fax Protokoll bereit im September 2016 weitergeleitet, hätten wir so viele Probleme nicht gehabt. Ich kann diesen Anwalt nicht weiterempfehlen.

26. Dezember 2020
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