• Einen Auszug aus einer Wohnung als…
• Einen Auszug aus einer Wohnung als Räumungsklage zu bezeichnen ist nicht nur dreist, sondern so fehlerhaft wie Ihre BKA.
• U. a.: Die Belegprüfung haben Sie mehrfach verweigert.
• U. a.: Haben Sie wiederholt gegen den Datenschutz verstoßen, indem Sie die BKA vertauscht haben und dem Mieter die BKA die vom Nachbarn eingeworfen haben.
• Wenn der Vermieter die Kapitalanlage selbst bewohnen will: wird er erfinderisch !! Alles könnte so schön sein, wenn der Mieter nicht wäre..., ..wie bekomme ich den los ?!?!
• Wir setzen als bekannt voraus, daß die ... Vorgehensweise dem Vermieter gut teuer kam.
Ihre SK




