Null Kulanz bei Schlaganfall
Ich habe volles Verständnis dafür, dass Startgelder bei Laufveranstaltungen nicht bei jeder Erkältung oder kurzfristigen Absage erstattet werden können. Missbrauch muss verhindert werden.
Hier ging es jedoch um einen ärztlich bestätigten Schlaganfall. Eine Teilnahme war medizinisch objektiv unmöglich. Entsprechende Atteste wurden eingereicht.
Trotzdem wurde jede Form von Kulanz kategorisch abgelehnt. Statt einer Einzelfallprüfung gab es lediglich den Verweis auf eine optional buchbare Versicherung und sinngemäß die Botschaft: „tut uns leid, aber Pech gehabt“.
Ein Schlaganfall ist kein Bagatellfall, sondern ein massiver Einschnitt ins Leben – gesundheitlich wie finanziell. Es ist schlimm genug, nicht mehr laufen zu können und auf Krankengeld angewiesen zu sein. In so einer Situation zusätzlich mit einer pauschalen Ablehnung abgespeist zu werden, empfinde ich als respektlos.
Dass selbst bei einem derart schwerwiegenden Ausnahmefall keinerlei individuelle Prüfung vorgesehen ist, ist für mich menschlich nicht nachvollziehbar. Rechtlich mag das korrekt sein – fair, zeitgemäß oder empathisch ist es aus meiner Sicht nicht.








