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Hier meine Google-Bewertung, die aktuell gelöscht ist:
Als Wohnungseigentümer innerhalb einer von der Hausverwaltung Stölting betreuten WEG bin ich zunehmend enttäuscht über die Art und Weise der Verwaltungsführung – insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, Reaktionszeiten, Transparenz und Schadenbearbeitung.
Konkret geht es um einen erheblichen Wasserschaden in meiner Sondereigentumseinheit, der bereits am 28.04.2025 von mir gemeldet wurde. Seither habe ich mehrfach und mit Nachdruck umfangreiche Bilderdokumentationen, Kostenvoranschläge (u. a. vom 12.05.2025, 28.05.2025) sowie eine finale Rechnung vom 04.06.2025 eingereicht. Darüber hinaus wurde ein Angebot per Einschreiben am 20.05.2025 an die Verwaltung übermittelt. Dennoch blieb bislang jegliche inhaltliche Reaktion auf diese Unterlagen aus.
Der zwischenzeitlich geführte telefonische Kontakt mit der Verwaltung am 06.06.2025 um 12:00 Uhr brachte keine Klärung – im Gegenteil: Nach kurzem und wenig lösungsorientiertem Austausch wurde das Gespräch seitens der Verwaltung abrupt beendet. Eine angemessene Sachbearbeitung ist für mich als Eigentümer daher nicht erkennbar.
Parallel zu diesem Vorgang habe ich Akteneinsicht beantragt – insbesondere in die Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung, in die Zahlungsbelege bzw. Kontoauszüge, sowie in die digitale Sachbearbeitung zum genannten Schadenfall. Auch hier: keine substanzielle Reaktion der Verwaltung.
Bereits im Vorfeld waren mir Versäumnisse aufgefallen, etwa im Zusammenhang mit Hausgeldabrechnungen, fehlenden Rückmeldungen zu gemeldeten Schäden und unzureichender Transparenz in der Verwaltungsführung.
Hinzu kommt ein aus meiner Sicht besonders gravierender Punkt:
Anfang 2023 gab es plötzlich keinen Wirtschaftsplan mehr, da die Verwaltung keine Eigentümerversammlung hat stattfinden lassen. Auf meine Nachfragen, welche Zahlungen aktuell überhaupt geleistet werden sollen bzw. wann ein neuer Wirtschaftsplan herbeigeführt wird, erfolgte erneut keine Rückmeldung. Zwei Jahre später sah ich mich dann gezwungen, auf Akteneinsicht zu klagen, um überhaupt prüfen zu können, ob und auf welcher Grundlage Zahlungspflichten bestehen und ob Wirtschaftsplanbeschlüsse oder Versammlungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Im Dezember 2025 hat das Amtsgericht Duisburg-Hamborn entschieden, dass ich als Eigentümer Akteneinsicht nehmen darf – was selbstverständlich auch meinem gesetzlichen Recht entspricht. Dennoch wird diese Akteneinsicht durch die Hausverwaltung Udo Stölting bis heute faktisch verhindert. Es wurde lediglich ein kleiner Teil gewährt – und das in einem heillosen Chaos aus Aktenordnern. Der überwiegende Teil der geforderten Unterlagen ist bis heute nicht einsehbar.
Besonders auffällig: Im Rahmen dieser Teileinsicht ist mir ein Kontoauszug in die Hände gefallen, aus dem hervorgeht, dass Udo Stölting einen „Hausmeisterdienst“ für einen Thermostatwechsel für rund 700 € beauftragt hat – und zwar im Sondereigentum. Aus meiner Sicht sind das völlig überhöhte Rechnungen für Arbeiten, die das Sondereigentum betreffen. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die mich als Eigentümer inzwischen nur noch sprachlos machen.
Das Amtsgericht hat im Januar ein Zwangsgeld beschlossen; im Februar habe ich erneut ein Zwangsgeld beantragt, weil die Umsetzung weiterhin ausbleibt. Ich möchte niemandem etwas unterstellen – aber aus meiner Sicht liegt hier massiv etwas im Argen, und ich als Eigentümer muss offenbar ernsthaft Sorge um mein Geld und um den werterhaltenden Umgang mit der Immobilie haben.
Trotz mehrfacher Hinweise am 11.06., 13.06. und 17.06.2025 auf beschädigte Heizungsrohre in der Zwischendecke (Gemeinschaftseigentum) erfolgte keine Rückmeldung. Es kam, wie es kommen musste: In der Nacht vom 07. auf den 08.07.2025 wurde das Rohr undicht – mit massiven Folgeschäden sowohl in der darunterliegenden Wohnung als auch erneut in meiner Einheit. Dies, obwohl ich die erste Bautrocknung längst auf eigene Kosten veranlasst und abgeschlossen hatte.
Besonders bitter: Auf der Website der Verwaltung wird auf einen „Hausmeisterdienst“ verwiesen. Dieser war zwar telefonisch erreichbar, besitzt aber weder Schlüssel für den Heizungskeller noch eine Bereitschaft zur Schadenshilfe. Die sogenannte Notfallnummer der Verwaltung war zweimal erreichbar, danach war das Mobiltelefon abgeschaltet.
Da mir das Ganze auf Dauer zu lästig und nervenaufreibend wurde, habe ich die Immobilie inzwischen verkauft. Und selbst in diesem Zuge wird einem die Verwalterzustimmung verwehrt – Reaktion wie immer: keine.
2. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung