Rechtlich fragwürdiger Umgang mit Paketverlust – Kundenservice schiebt Verantwortung auf Käufer
Ich bin enttäuscht vom offiziellen Vans-Onlineshop. Nach einer Bestellung der „Knu Skool“ (Grün, Gr. 42) ging das Paket auf dem Versandweg verloren. Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, liegt das Versandrisiko gesetzlich beim Händler (§ 475 Abs. 2 BGB).
Anstatt den Vertrag zu erfüllen, wurde mir lediglich das Geld erstattet. Da der Artikel nun ausverkauft ist, verweigert Vans jeglichen Schadensersatz für den nun notwendigen, teureren Deckungskauf bei Drittanbietern (§§ 280, 283 BGB). Besonders dreist: Der Kundenservice behauptet, es sei meine Schuld, da ich den Artikel nicht sofort „neu bestellt“ hätte, als er kurzzeitig wieder verfügbar war – eine rechtlich haltlose Argumentation, da Vans bereits zur Lieferung aus dem ersten Vertrag verpflichtet war.
Anstatt eine kundenorientierte Lösung (z. B. einen angemessenen Gutschein) anzubieten, wurde die Korrespondenz einseitig für beendet erklärt. Wer hier bestellt, trägt im Zweifelsfall das Risiko für Logistikfehler selbst und wird bei Problemen mit Standard-E-Mails abgespeist. Absolut nicht empfehlenswert für einen Marken-Onlineshop dieser Größe.








