Enttäuschende fehlende Kommunikation
Ich hatte Rückfragen zur Änderung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde. Da sich diese von 20.000 € (zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung) auf 25.000 € im Jahr 2026 geändert hatte, stellte sich für mich die Frage, welche Übergangsregelung für bereits laufende Verfahren gilt.
Leider erhielt ich hierzu keine Rückmeldung auf meine konkrete Frage. Die fehlende Kommunikation war für mich sehr enttäuschend.





