SCAMMERS - Achtung Abzocke
Haltet euch bloß von dieser Plattform fern.
Gelockt wird mit einer kostenlosen Probezeit. Während ihr froh und frei herumprobiert, wird mit euren Daten ein weiteres Profil auf gaystryst.com eröffnet.
Die Seiten sehen gleich aus, sind gleich konzipiert und du wunderst dich, warum du nochmal eine Anmeldung anklicken musst.
Während der Probierphase habe ich einiges gecheckt jedoch zu KEINER ZEIT einen Hinweis erhalten, dass ich mit diesem oder jenem Klick ein überteuertes Abo abschließen würde.
Leider hab ich die kostenlose Probezeit bei gaysgodating.com um 1 Woche überschritten. Das lag in erster Linie daran, dass ich mich online abgemeldet habe, aber nicht die Telefonnummer angerufen habe, die für eine endgültige Kündigung notwendig sei. Hab ich dann trotzdem gemacht und trage in Konsequenz die in Rechnung gestellten 25 Euro für ein Monatsabo. Das war erledigt am 18.07. Ich hatte die schriftliche Bestätigung BEIDER Plattformen über meine Kündigung per eMail am 19.07.2020 erhalten. Auf meinem gaysgodating-Profil war nun angezeigt, dass ich bis 12.08.2020 ein Monats-Mitgliedschaft für 25 Euro gebucht hatte.
Allerdings wurde meinem Konto neben den 25 Euro auch noch für mich unerklärbare Kosten in Höhe von 68,56 Euro eingezogen. Diese habe ich zurückbuchen lassen und dem Service von gaysgodating.com geschrieben. Diese teilten mir mit, dass ich zwar meine Abozahlung am 17.07. gekündigt habe aber die kostenlose Testzeit ja überschritten war, einen weiteren Abozreitraum für 68,56 Euro zu zahlen hätte.
Da ich die Bestätigung von gaysgodating.com habe, dass ich ein Abo bis 12.08. habe - mein Account bestätigt am 17.07. gekündigt wurde, und dieser Betrag in keiner einzigen Ankündigung stand, hab ich bei der Rechtsberatung des Verbraucherschutzvereins Rat eingeholt. Ich solle nicht zahlen und wenn tatsächlich mit Mahnbescheid gearbeitet wird, Strafanzeige stellen. Gestern, am 13.08.2020 erhielt ich ein Schreiben von eCollect-INKASSO mit einer Forderung in Höhe von 144,95 EUR. Inkassogebühren mit sog. Auslagepauschale übersteigt den Forderungsbetrag. Für kommende Woche habe ich einen neuen Termin bei der Rechtsberatung und wohl auch einen bei der Polizei zur Betrugsanzeige.
14. August 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung