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Steuerberaterkanzlei Bruno Berger

Steuerberaterkanzlei Bruno Berger, Stephanskirchen.
Keinesfalls empfehlenswert ! Mandanten laufen Gefahr, dass ihr Beratungsbedarf in unseriöser Weise zur Umsatzsteigerung ausgenutzt wird.

21. März 2022
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Schon im Vertrieb versagt

Ich war auf der Suche nach einem Online-Steuerberater für Jahresabschluss bei freiwilliger Bilanzierung sowie Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung. Bei felix1 hatte ich mich durch die Website gut abgeholt gefühlt und entschloss mich kurzerhand anzurufen. Ich wurde zunächst freundlich begrüßt und erklärte was genau ich benötige. Dazu hatte die Dame am Telefon auch gleich zwei Rückfragen: "Wieviel Umsatz haben Sie dieses Jahr?" und "Wieviel Umsatz schätzen Sie haben Sie nächstes Jahr?". War schonmal kein gutes Gefühl - offenbar interessiert hier zunächst mal nur eines: wieviel bringe ich felix1 überhaupt ein. Im Anschluss wurde ein Termin für den nächsten Tag geplant um die Details zu besprechen.
Am nächsten Tag werde ich wie vereinbart von felix1 kontaktiert und... muss alles nochmal erzählen. Von den Informationen am Vortag hatte den Herrn den ich am Telefon hatte überhaupt nichts erreicht - sehr schade. Auch unangenehm ist, dass ich kaum zu Wort komme. Auch wenn dem Herrn am Telefon gerade nicht einfällt wie der Satz weitergehen könnte, wird die ganze Zeit mit "ähm Ja aha" aufgefüllt - Hauptsache der Kunde redet Ihm nicht rein. Also, habe ich alles nochmal erzählt. Jetzt soll mir ein Angebot zugeschickt werden. Dabei sind die Preise bereits klar - sie stehen auf der Website. Das wird auch nochmal bestätigt, das Angebot würde die gleichen Preise von der Webseite enthalten. Ich möchte mehr Informationen haben wie das denn nun alles läuft und stelle konkrete Fragen zur Anstellung meines ersten Mitarbeiters - und werde unterbrochen. Da könne er mir nicht helfen, er ist ja kein Steuerberater. Ich frage den Herrn nach seinen Aufgeben - er erklärt mir, er sei Zuständig mir das Angebot und die Preise zu erklären. Ich frage was denn dann die Aufgabe der Kollegin von gestern gewesen sei - er erklärt mir "die hat unseren Termin vereinbart".
Ich fand mich also nun im 2. Gespräch wider, dass nicht über den Inhalt der Website kam hatte nun aber das Gefühl, dass felix1 sich überhaupt nicht für meine Sache interessiert, dafür aber umso mehr wieviel Umsatz ich damit mache. Das erklärte ich dem Herrn am anderen Ende dann auch ganz freundlich, in der Hoffnung dieser Vertriebler würde ein gewisses Gefühl dafür haben wann ihm ein Kunde wegläuft und sich vielleicht doch noch etwas Mühe geben. Fehlanzeige! Nachdem mir von meinem desinteressierten Gesprächspartner dann noch erklärt wurde wie Unternehmer denken und dass ich das komplett falsch sehe war das Thema für mich durch - darf ich doch annehmen, dass ich hier der Unternehmer bin und nicht der desinteressierte Vertriebler am anderen Ende der Leitung, der sich so gar nicht für sein Produkt oder für seine Zielgruppe interessiert.

11. Oktober 2021
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Auf Zustellung einer E-Mail wegen…

Auf Zustellung einer E-Mail wegen Untelagen zur Steuererklärung hatte ich noch detailierte Fragen dazu,da wir Anfang August unseren Steuerberater alles zukommen haben lassen.Das Telofonat wurde sehr unprofessionell geführt mit keine richtigen Auskünften,der Ton war nicht Okay,Er begann das Gespräch ich bin schon an meiner Schmerzgrenze....
Unsachgemäße Aussagen und es endete damit das uns die Unterlagen zurückgeschickt werden....Ohne Worte und wir uns einen neuen Steuerverein suchen sollen.

24. August 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Bin mit den in Rechnung gestellten Beträgen in keinster Weise…

Bin mit den Rechnung gestellten gestellten Beträgen in keinster Weise einverstanden. Soll über 300,00 Euro pro Monat zahlen. Und ohne Angabe von Gründen werden mir nun die Mandate gekündigt. Keine Umsatzsteuervoranmeldung für die ich bezahlt habe. Einfach nur unprofessionell. Zudem hat es viele Terminvereinbarungen gebraucht bis ich endlich mal mit der zuständigen Steuerberaterin sprechen konnte.

23. Juni 2021
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Datenschutzverletzung geht garnicht!

Wer immer sich für die Steuerberatungs GmbH Pegasus in 86928 Hofstetten interesssiert, sollte wissen, dass die Inhaberin, Frau A. Schmid, doch beachtliche Unkenntnis bei der Beachtung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO hat. Eine nicht verzeihbare Schwäche, da so nicht nur gegen die DSGVO sondern auch noch gegen die Berufsordnung für Steuerberater verstossen wird. Nov.2020

16. November 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

unnötige Umsatzsteuererklärung

der Vertragssteuerberater von felix.de hat eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, obwohl das Umsatzsteuersignal beim Finazamt gelöscht ist. Dafür hat er eine nicht unerhebliche Summe berechnet.
Vermutlich war nur die Einkommensteuererklärung nicht lukrativ oder er hat keine Ahnung von seinem Job.
Auch die Verwaltung dieses Unternehmens ist langsam und macht viele Fehler.
Vorsicht mit online Steuerberatern

3. September 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich habe als Arbeitnehmerin

Ich habe als Arbeitnehmerin, zum ersten mal Steuerberaten.de genutzt und bin sehr zufrieden, es wird auf Fragen schnell und kompetent geantwortet.
Habe durch diesen Anbieter fast 1600 Euro von Finanzamt zurück bekommen und musste viel weniger zahlen als bei einem normalen Steuerberater.
ich kann Steuerberaten.de nur empfehlen.

20. Mai 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

StB-Rechnungen: inhaltliche u. rechnerische online Überprüfung sowie Empfehlung von spezialisierten RAen zur jurist. Rechnungsprüfung

Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihre Steuerberater-Gebührenrechnung, die auch Teil der Arbeit Ihres Steuerberaters ist, formal überprüfen u. objektiv in Ihre Bewertung einbeziehen können.

23. Nov. 2018

Der Dipl.-Kfm. Thomas Bartling ist u.a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Referent für Gebührenangelegenheiten.
Er erklärt die 10 häufigsten Fehler in Gebührenangelegenheiten. (Aus Platzgründen habe ich hier nur Auszüge zitiert. Die Langfassung seiner Ausführungen finden Sie im Internet unter dem Titel "Steuerberater erklärt: Das sind die 10 häufigsten Fehler in Gebührenangelegenheiten").

1: Es liegt kein (schriftlicher) Auftrag vor

2: Es liegen keine (schriftlichen) Vereinbarungen bei ­abweichenden Gebührentatbeständen vor
Nach § 4 Abs. 4 StBVV muss der Steuerberater den Auftraggeber in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann. Eine entsprechende Information kann entweder in den schriftlichen Steuerberatervertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.

3: Es fehlt bei Pauschalvereinbarungen die Text- oder Schriftform
Daneben fehlen bei pauschalen Gebührenabrechnungen (z.B. bei laufender Buchhaltung) die entsprechenden Pauschalvereinbarungen, die neuerdings in Textform und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen sind (§ 14 Abs. 1 S. 2 StBVV).

4: Vergütungen/Gebühren werden falsch in Ansatz ­gebracht
Falsche Ansätze: Anstatt der Wertgebühr wird sehr oft die Zeitgebühr genommen. Das geschieht in der Regel bei Leistungen nach § 21 StBVV„Rat und Auskunft“; hier sieht die StBVV grundsätzlich die Wert- und nicht die Zeitgebühr vor! Der Steuerberater kann aber an Stelle der Wertgebühr die Zeitgebühr ansetzen, wenn sich ein Gegenstandswert nicht bestimmen oder schätzen lässt.

5: Es wird häufig die Höchstgebühr angesetzt

6: Paragraphen, Tabellen und Zehntel-Sätze werden nicht in die Rechnung mit aufgenommen

7: Die Angemessenheit der Gebührenhöhe wird nicht überprüft
Die Angemessenheit der Gebühren für die erbrachten Leistungen ist grundsätzlich für jede Angelegenheit zu überprüfen, d.h., die Abrechnung der erbrachten Leistungen muss angemessen sein. Weder bei den Stundensätzen noch bei den Zehntel-Sätzen dürfen die Gebühren zu hoch angesetzt werden. In § 64 StBerG heißt es: „Die Höhe der Gebühren darf den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und hat sich nach Zeitaufwand, Wert des Objekts und Art der Aufgabe zu richten.“

8: Der Ansatz der Auslagen wird vergessen

9: Gebührentatbestand, Auslagen, angewandte ­Vorschriften der StBVV werden nicht (korrekt) genannt
Es muss stets darauf geachtet werden, dass der § 9 Abs. 2 StBVV strikt eingehalten wird: ua Bezeichnung des Gebührentatbestandes, Bezeichnung der Auslagen, der angewandten Vorschriften der StBVV und bei Wertgebühren auch die Angabe des Gegenstandswertes.
Auch darauf achten, dass die richtigen Werte angesetzt werden, zB bei Abrechnung nach Umsatz der korrekte Jahresumsatz, nicht der vorläufige! Dieser steht aber immer erst im Folgejahr fest. Auch hier kann der in der Rechnung falsch angesetzte Jahresumsatz zur Nichtigkeit und daher zur Nicht-Einklagbarkeit einer Rechnung führen.

10: Die Unterschrift wird vergessen (oder kann nicht nachgewiesen werden)

Viel Erfolg bei der Überprüfung der Honorarrechnung Ihres Steuerberater. Ich bin gespannt auf das Ergebnis und die Bewertung für Ihren Steuerberater.

Für meine ehemalige Steuerberaterkanzlei in MH/Ruhr sah das Ergebnis nach Prüfung durch RA Florian Schuh (recht-hilfreich.de) und nach den Kriterien des obigen Referenten für Gebührenangelegenheiten sehr ungünstig aus.

Auch RA'in Dr. Corina Seiter, Delmenhorst (kanzlei-seiter.de) hat sich auf Streitigkeiten zwischen Mandanten u. Steuerberatern spezialisiert (s. auch Handelsblatt-Artikel "Überhöhte Rechnungen: Die Tricks der Steuerberater"), falls Sie sich ebenfalls beraten lassen wollen.

StB-Gebührenrechner
unter steuerberater-gebühren.com

24. März 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

hat nichts gebracht

Offensichtlich werden die Anfragen immer nur an dieselben Steuerberater-Büros verschickt. Gemeldet hat sich nur ein Büro in Bergisch Gladbach, wollte aber auch keinen Preis nennen. Ich habe dann meine Anfrage konkretisiert: Bitte nur Angebote aus Köln Brück, Rath, Ostheim, Neubrück. Daraufhin hat sich dann niemand mehr gemeldet. So ist kein Preisvergleich möglich.

6. Juni 2013
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Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Hilfreich und informativ

Bei mir haben sich in sehr kurzer Zeit einige Steuerberater gemeldet. Die Gespräche (Rechtsberatung, Ermittung von Preisen) war bei meiner Suche nach dem Steuerberater, der für mich in Frage kommen könnte, hilfreich.
Danke

15. Mai 2013
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Bewertet mit 3 von 5 Sternen

Schwach

Die Reaktion ist mager.Ein Steuerberaer hat ein Angebot abgegeben.

8. April 2013
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 3 von 5 Sternen

Zu wenig Rückmeldungen, zu weit entfernt.

Positiv ist zu bemerken, dass es überhaupt Reaktionen gab. Bei anderen Portalen dieser Art (z.B. Handwerkersuche) meldet sich in den meisten Fällen niemand.
Leider waren jedoch alle Meldungen zu weit vom Wohnort entfernt. Hier hätte ich mir gewünscht, dass über die angegebene Postleitzahl doch eher Reaktionen aus dem näheren Umkreis gekommen wären.

4. März 2013
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Nicht gut

Ein Steuerberaterbüro hat nach kurzer Zeit bei mir angerufen. Wir haben dann mit einander besprochen was zu tun ist. Ich habe bereitwillig alle Fragen beantwortet, zum Schluss wollte er noch wissen was ich verdiene, auch auf diese Frage gab ich Auskunft. Eigentlich wollte ich nur das ein Rentabilitätsvorschau erstellt wird und was das in etwa kosten wurde, es wurde mir versprochen das ich per E-Mail eine Antwort bekomme. Ich habe bis heute keine Nachricht erhalten.

Von ein Zweiten bekam ich eine E-Mail ich solle doch erst mal mitteilen wie viele belege pro Monat zusammen kommen, darauf hab ich nicht geantwortet, weil ich mich Selbständig machen möchte und ich weiß doch nicht in voraus wie viele Rechnungen ich schreiben werde oder gar bekomme.

Ich habe den Eindruck die wollen erst mal wissen macht der nur Arbeit oder kann ich was verdienen, vermutlich bleibt nicht viel hängen.

27. Februar 2013
Bewertung ohne vorherige Einladung

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