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Selbstauskunft.de Bewertungen 564

TrustScore 1 von 5

1,1

Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren

Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 133 Bewertungen, die meisten Rezensenten wurden von ihrem Gesamterlebnis enttäuscht. Viele Kunden empfanden die Webseite als irreführend, da sie den Eindruck erweckte, eine kostenlose oder direkte SCHUFA-Auskunft anzubieten, obwohl dies nicht der Fall war. Die Dienstleistung, die oft als einfaches Weiterleiten eines Faxes an die SCHUFA beschrieben wurde, wurde als überteuert und unnötig empfunden, da die eigentliche Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist. Zahlreiche Verbraucher berichteten von unerwarteten Kosten und Mahnungen, selbst nachdem sie die geforderten Beträge bereits beglichen hatten, und kritisierten die mangelnde Reaktion auf ihre Anfragen und Zahlungsnachweise. Die Kommunikation wurde als intransparent empfunden, da auf E-Mails oft nur Standardantworten kamen und die Preisgestaltung nicht klar ersichtlich war, was zu Frustration und dem Gefühl der Täuschung führte. Einige Kunden erhielten trotz Zahlung weiterhin Mahnungen und Drohungen von Inkassounternehmen, was den Stress und die Verärgerung zusätzlich erhöhte.

Was am häufigsten genannt wird

Payment

Menschen berichten von negativen Erfahrungen mit dem Zahlungsprozess, wobei viele von unprofessionellem... Mehr ansehen

Website

Verbraucher äußern große Enttäuschung über die Website, da sie diese als irreführend empfinden. Viele Nutzer... Mehr ansehen

Service

Rezensenten heben negative Aspekte des Services hervor und äußern sich enttäuscht, da sie oft keine Leistung... Mehr ansehen

Price

Benutzer beschreiben negative Interaktionen mit den Preisen, da viele diese als unfair empfinden und sich... Mehr ansehen

Response time

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit der Reaktionszeit, da viele berichten, dass sie auf... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider sind wir ebenso darauf reingefallen. Weiß Jemand ob eine Strafanzeige sinnvoll ist ? Diese Betrüger handeln in einem Graubereich. Die Leistung besteht von deren Seite, nur aus einem Fax welche... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

ACHTUNG BETRUG!!! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht Betrug! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding b... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Größte Betrugsmaße überhaupt!! Ich frage mich wie so eine sch*ße überhaupt legal sein kann! Man erhält weder eine Auskunft, noch eine Auftragsbestätigung. Nach Eingabe deiner Daten und bestellen... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen

Über Selbstauskunft.de

Vom Unternehmen geschrieben

Ihr europäischer Anbieter für digitale Behörden-Services

Ein Service der NLTS Global Analytics

Die NLTS-Gruppe gehört zu den führenden Legal-Tech-Anbietern in Europa. Als technologischer Vorreiter verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Maßstäben an Datensicherheit und Effizienz.

Was wir für Sie tun

Wir digitalisieren den mühsamen Prozess der Selbstauskunft (z. B. nach Art. 15 DSGVO). Als Ihr bevollmächtigter digitaler Dienstleister ersetzen wir komplizierte Formulare durch eine einfache, schnelle Lösung.

Antragstellung in < 2 Min: Extrem schneller und intuitiver digitaler Prozess.
Vollautomatisiert: Rechtssichere Identitätsprüfung und sofortige Aufbereitung Ihrer Daten.
Maximaler Komfort: Wir übernehmen den kompletten Versandweg für Sie – kein Weg zur Post nötig.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Prozess:

Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zu Auskunfteien (z. B. SCHUFA). Wir optimieren den Antragsprozess in Ihrem Auftrag.

Bitte beachten Sie: Die Zustellung der finalen Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre Meldeadresse.

Digitale Lösungen für Ihre Selbstauskunft

Vom Unternehmen geschrieben

Antragstellung in unter 2 Minuten
Sparen Sie wertvolle Zeit durch unsere digital optimierten Prozesse. Wir führen Sie effizient durch alle notwendigen Schritte, sodass Ihr persönlicher Antrag in Rekordzeit fertiggestellt ist – ganz ohne händisches Ausfüllen komplizierter Formulare.
Ein Service der NLTS-Gruppe
Vertrauen Sie auf einen der führenden Legal-Tech-Anbieter Europas. Als Teil von NLTS Global Analytics verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Sicherheitsstandards und technologischer Präzision.
Maximaler Komfort ohne Postweg
Wir nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz ab. Sie müssen weder Briefe verfassen, noch Briefmarken kaufen oder den Weg zur Post auf sich nehmen. Unser System erledigt den kompletten Versandweg sowie die Kommunikation für Sie.
Rechtssichere Identitätsprüfung
Dank unserer integrierten Schnittstellen können Sie Ihre Identität schnell und sicher bestätigen. Wir sorgen für eine rechtsgültige Aufbereitung Ihres Antrags gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien (z. B. Art. 15 DSGVO).
Zustellung per Post durch Auskunftei
Um den Schutz Ihrer sensiblen Daten zu gewährleisten, erfolgt die finale Zustellung Ihrer Auskunft immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre offizielle Meldeadresse. Wir optimieren den Antragsweg, die Auskunftei liefert das Dokument.
Unabhängiger Technologie-Service
Wir handeln als Ihr bevollmächtigter Vertreter und digitaler Dienstleister. Bitte beachten Sie: Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zur SCHUFA oder anderen Registern.

Kontaktinformationen

Antragstellung in nur 2 Minuten

Digitaler Versand-Service. Zustellung sicher per Post nach Hause.

1,1

Ungenügend

TrustScore 1 von 5

564 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Keine Aufzeichnungen über Bewertungseinladungen

Dieses Unternehmen hat seine Kunden nicht zur Bewertungsabgabe eingeladen, daher sind die Bewertungen möglicherweise nicht repräsentativ.

Hat 81 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

Braucht meist mehr als 1 Monat zum Antworten

So nutzt dieses Unternehmen Trustpilot

Erfahren Sie, woher die Bewertungen stammen und wie sie ausgewertet und moderiert werden.

Unternehmen auf Trustpilot dürfen keine finanziellen oder anderweitigen Anreize oder Gegenleistungen für das Verbergen von Bewertungen anbieten. Bewertungen spiegeln die Meinung einzelner Nutzer wider und nicht die von Trustpilot. Mehr erfahren

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich kann nur von einer Nutzung des…

Ich kann nur von einer Nutzung des Portals abraten. Ich habe den Betrag sofort bezahlt und auch die Auskunft der SCHUFa erhalten. Trotzdem erhalte ich seitdem Mahnung per Mail mit einer Kontoverbindung, die nicht den Kontodaten der ersten Rechnung entsprechen. Auf Mails mit den Belegen der Zahlung erhält man keine Antwort sondern direkt die nächste Mahnung.

18. Februar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich bin sehr enttäuscht von diesem…

Ich bin sehr enttäuscht von diesem Service. Auf der Website wirkt alles zunächst seriös, aber am Ende hatte ich das Gefühl, dass wichtige Informationen nicht klar genug dargestellt werden. Man denkt, man bekommt eine kostenlose Auskunft, und plötzlich entstehen Kosten oder Verpflichtungen, die vorher nicht eindeutig erklärt wurden.

Der gesamte Ablauf ist meiner Meinung nach irreführend gestaltet. Kunden sollten viel transparenter darüber informiert werden, wofür sie sich tatsächlich anmelden.

Ich würde diese Seite definitiv nicht weiterempfehlen und rate anderen Nutzern, sehr vorsichtig zu sein und sich genau durchzulesen, was sie anklicken.

4. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es bedauert uns sehr, dass Sie unseren Service als nicht ausreichend transparent empfunden haben. Unser Ziel ist es, den Prozess der Selbstauskunft so einfach und klar wie möglich zu gestalten.

Wir möchten die von Ihnen angesprochenen Punkte gerne erläutern:

Dienstleistung vs. Datenauskunft: Die Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO durch die Auskunfteien ist grundsätzlich kostenlos. Unser Service auf selbstauskunft.de besteht in der digitalen Aufbereitung und der rechtssicheren Übermittlung Ihres Antrags per Fax. Wir berechnen diese Gebühr für die Zeitersparnis und den technischen Versandweg, nicht für die Daten selbst.

Transparenz: Wir nehmen Ihre Kritik zum Anlass, die Darstellung unserer Preisstruktur im Bestellprozess erneut zu prüfen, um Missverständnisse dieser Art künftig auszuschließen.

Sollten Sie mit der erbrachten Leistung unzufrieden sein oder eine fehlerhafte Buchung vorliegen, bitten wir Sie, uns direkt unter info@nlts.eu zu kontaktieren. Wir sind sehr daran interessiert, eine faire Lösung für Sie zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht

Drecksverein! Abzocke und trotzdem noch online. Das ihr nachts ruhig schlafen könnt…

2. März 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag,

wir nehmen Bezug auf Ihre Bewertung. Unser Service umfasst die prozessuale Unterstützung bei der Anforderung von Datenkopien gemäß Art. 15 DSGVO bei verschiedenen Institutionen.

Hierbei handelt es sich um eine administrative Dienstleistung, die den Prozess der Antragstellung für den Endverbraucher vereinfacht und digitalisiert. Dass für diesen Service eine Gebühr erhoben wird, wird vor Vertragsabschluss deutlich kommuniziert. Da wir sämtliche Aufträge nach verifizierten Standards bearbeiten, bitten wir Sie bei Unklarheiten, unseren Support zu kontaktieren, damit wir Ihren individuellen Fall prüfen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr NLTS Global Analytics Service-Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Scam

Datenkopie

27. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Sehr geehrte/r E VB,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern, dass Sie mit der Wahrnehmung unserer Dienstleistung unzufrieden sind.

Die NLTS Global Analytics sro bietet eine spezialisierte administrative Unterstützung zur Erleichterung von Auskunftsansprüchen gemäß Art. 15 DSGVO an. Unser Service umfasst die Digitalisierung und prozessuale Abwicklung der Korrespondenz mit den jeweiligen Institutionen (z. B. Auskunfteien), um den Aufwand für den Endverbraucher zu minimieren.

Wir legen großen Wert auf Transparenz: Sämtliche Informationen über die Art der Dienstleistung sowie die anfallenden Servicegebühren werden vor Abschluss des Vertrages deutlich ausgewiesen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Datenkopie oder dem aktuellen Bearbeitungsstatus haben, steht Ihnen unser Kundensupport unter Angabe Ihrer Belegnummer gerne für eine Prüfung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr NLTS Global Analytics Service-Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Achtung Abzocke

Bis jetzt weder Rückmeldung noch Auskunft erhalten. Ist vermutlich alles nur Abzocke. Würde nicht empfehlen über diese Seite Auskunft einzuholen

27. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Frau Mayer, wir weisen den Vorwurf der ‚Abzocke‘ entschieden zurück. NLTS ist ein etablierter LegalTech-Anbieter, der bereits über 1 Million Kunden erfolgreich bei ihren Anträgen unterstützt hat.

Gerne bringen wir Licht ins Dunkel Ihres Missverständnisses:

Unsere Leistung: Wir sind Ihr digitaler Bote. Sobald Sie den Button klicken, bereitet unser System Ihren Antrag nach Art. 15 DSGVO rechtssicher auf und übermittelt ihn in Millisekunden an die entsprechende Stelle (z. B. die SCHUFA). Dieser Teil unserer Dienstleistung wurde unmittelbar nach Ihrer Bestellung abgeschlossen.

Warum Sie warten: Da wir aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf Ihre Auskunft haben, wird Ihnen das Dokument vom Aussteller direkt zugestellt – oft aus Sicherheitsgründen per Post. Auf die Bearbeitungszeit der Behörden haben wir als Übermittler keinen Einfluss.

Rückmeldung: Sie sollten unmittelbar nach der Bestellung eine Bestätigung von uns erhalten haben. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Wir haben unseren Auftrag – den digitalen Botengang – sofort und zuverlässig ausgeführt. Dass die Post oder die Behörde länger braucht, macht unseren Service nicht unseriös.

Beste Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Nicht zahlen und sich schlau machen/ zwingend Widerspruch einlegen.

Nicht zahlen und sich schlau machen. Lasst euch nicht abzocken. Schreibt zwingend einen Widerspruch und informiert euch über die Firmen Colleon AG und NLTS (Selbstauskunft.de) unter anderem. Ich habe Widerspruch eingelegt, selbst die Verbraucherzentrale rät dringend dazu. Von mir sehen die keinen Cent. Informiert euch auch in dem Zusammenhang was es mit der BaFin und der Firma Colleon AG in Mainz auf sich hat . Leute macht euch schlau und zahlt erstmal nichts. Und immer in den Widerspruch gehen. Die Verbraucherzentrale hat dafür Musterschreiben auf ihrer Seite.

26. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Frau Müller,

wir müssen Ihre Darstellung hier deutlich korrigieren, um andere Leser vor unnötigen Kostenfolgen zu bewahren. Die Empfehlung, rechtmäßige Forderungen einfach zu ignorieren, führt in der Praxis oft zu Mahngebühren und gerichtlichen Kosten, die die ursprüngliche Servicegebühr weit übersteigen.

Hier sind die Fakten zur Einordnung:

Rechtssicherheit: Die Rechtmäßigkeit unserer Dienstleistung wurde bereits mehrfach von deutschen Gerichten geprüft und bestätigt (u. a. OLG Oldenburg, Az. 6 W 99/23 sowie LG München I). Die Gerichte haben klargestellt, dass die Erhebung einer Servicegebühr für einen digitalen Botengang (Art. 15 DSGVO) zulässig ist.

Vertragsschluss: Bei der Bestellung wurde eine aktive Checkbox angeklickt. Damit wurde die sofortige Ausführung beauftragt und der Verzicht auf das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung bestätigt. Da unser System den Antrag in Millisekunden übermittelt, ist die Leistung erbracht und die Zahlungspflicht rechtlich bindend.

Partner & Seriosität: Die Colleon AG ist ein staatlich regulierter und registrierter Inkassodienstleister, der unter der Aufsicht der BaFin steht. Diese Regulierung ist ein Qualitätsmerkmal und Beleg für die Einhaltung gesetzlicher Standards.

Konsequenzen: Offene Forderungen werden bei Nichtzahlung konsequent gemahnt und im nächsten Schritt einer gerichtlichen Durchsetzung zugeführt. Die Kosten für Mahnbescheide und Vollstreckungsverfahren trägt im Falle einer rechtmäßigen Forderung der Schuldner.

Wir haben über 1 Million Kunden erfolgreich betreut. Wir empfehlen Ihnen, Ihre vertragliche Verpflichtung sachlich zu prüfen, statt auf rechtlich haltlose Pauschalratschläge zu vertrauen.

Beste Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Selbstauskunft

Schnell, simpel zu beantragen!

26. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo Karl, vielen Dank für das tolle Feedback! Es freut uns sehr, dass Ihnen unser Service gefallen hat.

Genau das ist unser Anspruch bei selbstauskunft.de: Wir wollen den 'digitalen Botengang' so schnell und simpel wie möglich gestalten, damit Sie sich nicht mit komplizierten Behördenformularen herumschlagen müssen. Ihr Antrag nach Art. 15 DSGVO wurde von uns bereits unmittelbar nach Ihrer Bestellung technisch aufbereitet und übermittelt.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und beste Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich wollte es direkt online erhalten…

Ich wollte es direkt online erhalten und jetzt muss ich warten bis es per post steht, dann soll man das auch so direkt vermerken das man es nicht direkt digital erhält. Jetzt muss ich doppelt zahlen weil ich es nicht direkt erhalte und woanders nochmal online abrufen muss, das ist einfach doof gemacht!

25. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo angiii n., vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern, dass es hier zu einem Missverständnis gekommen ist.

Gerne möchten wir den Ablauf kurz erläutern: Wir fungieren als Ihr digitaler Bote, der Ihren Antrag nach Art. 15 DSGVO rechtssicher aufbereitet und sofort technisch an die entsprechende Stelle (z. B. die SCHUFA) übermittelt.

Dass Sie die Auskunft per Post erhalten, liegt an den strengen Datenschutzvorgaben der Aussteller. Um Ihre sensiblen Daten zu schützen, versenden diese die Auskunft oft direkt per Post an Ihre Meldeadresse. Wir als Dienstleister haben aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff auf Ihre privaten Daten und können den Postweg des Ausstellers leider nicht beschleunigen.

Unseren Service – die sofortige Einreichung Ihres Antrags – haben wir unmittelbar nach Ihrer Bestellung abgeschlossen. Wir weisen während des Prozesses darauf hin, dass die Zustellung durch den Aussteller erfolgt. Es tut uns leid, dass dies für Ihre Zeitplanung nicht optimal war.

Viele Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrug AUFPASSEN!!!!!!

Hier ein Antwort auf ganze Betrug

Ich habe nichts „falsch gemacht“, sondern wurde durch aus meiner Sicht irreführende Gestaltung und unklare Kostenhinweise getäuscht. Wenn man selbst nicht eindeutig erkennt, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, kommt auch kein wirksamer Vertrag zustande. Eine undeutliche oder versteckte Kostenpflicht führt nicht automatisch zu einer Zahlungsverpflichtung.
Ich wollte ausdrücklich eine Auskunft über die Deutsche Rentenversicherung – genau das Projekt, das Sie selbst nennen. Meine erste Bestätigungs-E-Mail kam von deutsche-rentenauskunft.de. Kurz danach folgte jedoch eine Rechnung von einer anderen Firma im Zusammenhang mit selbstauskunft.de. Für mich wirkt das wie ein zusammenhängendes Konstrukt. Deshalb ist meine Bewertung hier absolut richtig platziert. Ob Rentenauskunft oder Selbstauskunft – es gehört offensichtlich zusammen.
Was ich besonders problematisch finde: Erst kommt eine Bestätigung mit korrekt geschriebenem Namen. Danach folgen E-Mails von einer anderen Adresse, in denen mein Name plötzlich falsch geschrieben ist. Und jetzt soll mir erklärt werden, ich hätte meinen eigenen Namen nicht richtig eingegeben? Das ist ehrlich gesagt lächerlich. Versuchen Sie bitte nicht, mir daraus einen Strick zu drehen.
Statt sachlich zu klären, werde ich mit Mahnungen und rechtlichen Drohungen unter Druck gesetzt. Das empfinde ich als unangemessen. Wenn alles so korrekt und transparent abgelaufen sein soll, dann zeigen Sie mir bitte nachvollziehbar, wann und wo ich eindeutig einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben soll – inklusive klarer Dokumentation.
Für mich bleibt der Eindruck, dass hier mit Verunsicherung und Zeitdruck gearbeitet wird. Solche Methoden sollten aufhören.
Meine Bewertung bleibt daher bestehen.
Nicht nur bei Selbstauskunft sonder auch deutschen rente auskunft.
Traurig

11. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Frau Valentic,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall aufgrund Ihrer detaillierten Schilderung intern intensiv recherchiert – mit einem eindeutigen Ergebnis: Ein Datensatz auf den Namen „Nedzla Valentic“ existiert in unserer gesamten Datenbank nicht.

Dies führt zu einer sachlichen Richtigstellung Ihrer Punkte:

1. Das Rätsel um den „falschen Namen“ gelöst
Sie kritisieren, dass wir Ihren Namen in E-Mails falsch schreiben. Die Tatsache, dass wir Sie unter Ihrem echten Namen nicht im System finden, beweist zweierlei:

Entweder haben Sie bei der Bestellung einen massiven Tippfehler gemacht (was erklärt, warum die automatisierten Mails einen „falschen“ Namen enthalten).

Oder Sie haben unter einem völlig anderen Namen bestellt.
In beiden Fällen ist das System lediglich der Spiegel Ihrer eigenen Eingabe. Wir „erfinden“ keine Namen. Dass Sie uns nun vorwerfen, wir würden Ihnen daraus einen „Strick drehen“, ist unbegründet – wir arbeiten schlicht mit den Daten, die Sie uns übermittelt haben.

2. Transparenz und die „Button-Lösung“
Sie fordern eine Dokumentation des Vertragsschlusses. Diese ist technisch simpel: Ein Auftrag kann auf unseren Seiten nur ausgelöst werden, wenn der Button „Zahlungspflichtig bestellen“ aktiv geklickt wird.

Da Sie nach eigenen Angaben Bestätigungen und Rechnungen erhalten haben, haben Sie diesen Prozess nachweislich durchlaufen.

Der Preis von 29,90 € steht direkt über diesem Button. Eine „Täuschung“ ist bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Klarheit technisch und rechtlich ausgeschlossen.

3. Verwechslung der Plattformen
Dass Sie Bestätigungen von deutsche-rentenauskunft.de und Rechnungen von selbstauskunft.de (beide betrieben durch NLTS) erhalten, zeigt, dass Sie offensichtlich beide Dienste in Anspruch genommen oder sich auf beiden Portalen registriert haben. Es handelt sich um separate Dienstleistungen. Wenn Sie eine Rentenauskunft wollten, aber einen SCHUFA-Botengang bestellt haben, liegt dies in der Verantwortung des Nutzers, das Angebot vor dem Kauf zu prüfen.

Warnung vor rechtlichen Konsequenzen
Wir weisen Sie erneut darauf hin: Die Bezeichnung „Betrug“ ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Da wir Sie im System nicht finden, deutet alles auf einen Eingabefehler Ihrerseits hin. Ein Ignorieren der Forderung schützt Sie nicht vor weiteren Kosten. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahnverfahren und einem gerichtlichen Titel. Dies verursacht Kosten und Unannehmlichkeiten, die in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Gebühr stehen.

Unser Angebot zur Klärung:
Da wir Sie unter Ihrem hier angegebenen Namen nicht finden können, senden Sie uns bitte Ihre Rechnungsnummer oder die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung verwendet haben, an:
👉 info@nlts.eu

Nur so können wir den Tippfehler in Ihrem Namen finden und die Angelegenheit gütlich klären.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Weniger Papierkram Danke dafür :-)

23. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo Sebastian,

vielen Dank für die 5 Sterne und das tolle Feedback!

Es freut uns riesig, dass unser Service genau das erreicht hat, was wir uns zum Ziel gesetzt haben: Weniger Bürokratie und mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.

Der digitale Botengang: Während andere noch Briefmarken suchen, haben wir Ihren Antrag bereits rechtssicher übermittelt.

Unser Versprechen: Wir sind das digitale Taxi, das den Papierkram für Sie erledigt, damit Sie entspannt am Ziel ankommen.

Schön, dass Sie mit an Bord waren! Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und eine stets glänzende Bonität.

Herzliche Grüße,
Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Oh wow

Oh wow, ihr habt euch ja richtig bemüht und nach 10 Monaten geantwortet. Ihr seid ganz normale Betrüger, und ja, ihr macht das absichtlich – sonst hättet ihr wohl kaum 540 schlechte Bewertungen. Also redet keinen Unsinn.

22. Februar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Melisa Bajrektarevic,

vielen Dank für Ihre prompte Reaktion. Dass eine Antwort nach einiger Zeit erst einmal Fragen aufwirft, ist nachvollziehbar – für uns ist es jedoch ein Zeichen von Beständigkeit und Reputations-Hygiene, Vorwürfe auch nachträglich sachlich zu klären.

Lassen Sie uns Ihre Punkte, insbesondere die Statistik und die rechtliche Wortwahl, einmal nüchtern einordnen:

1. Die Statistik der Unzufriedenheit (0,05 %)
540 negative Bewertungen wirken isoliert betrachtet viel. Setzt man diese Zahl jedoch ins Verhältnis zu unseren über 1 Million erfolgreichen Kunden, ergibt sich ein anderes Bild:

Wir sprechen hier von einer Beschwerderate von ca. 0,05 %.

Das bedeutet im Umkehrschluss: 99,95 % unserer Kunden nutzen den Dienst reibungslos oder schätzen die Zeitersparnis durch unser „digitales Taxi“. In der Welt digitaler Dienstleistungen ist das eine Spitzenquote. Unzufriedenheit entsteht meist dann emotional, wenn Preishinweise auf unserer Seite schlichtweg übersehen wurden.

2. Die „Taxi-Analogie“ – Warum Sie für Service zahlen
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist beim Institut direkt kostenlos. Das ist kein Geheimnis.

Der Vergleich: Ein Spaziergang zum See ist umsonst – das Taxi, das Sie dorthin fährt, kostet Geld.

Wir sind das Taxi: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer das Taxi bestellt und ans Ziel gebracht wird, muss den Fahrpreis entrichten, auch wenn er den Weg theoretisch hätte laufen können.

3. Rechtlicher Hinweis zu Diffamierungen
Wir möchten an dieser Stelle einen wichtigen Punkt klären: Die Bezeichnung „Betrüger“ ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Da unser Geschäftsmodell polizeilich geprüft wurde (mit einer Einstellungsquote von 100 %) und die Preistransparenz durch die gesetzliche „Button-Lösung“ gerichtlich bestätigt ist, entbehrt dieser Vorwurf jeder Grundlage.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, derartige geschäftsschädigende Verleumdungen und Beleidigungen wie in Ihrem fall rechtlich prüfen zu lassen, liebe Frau Bajrektarevic. Meinungsfreiheit endet dort, wo nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden, um einem rechtmäßigen Unternehmen zu schaden.

Das Bonitäts-Paradoxon
Wir raten Ihnen dringend davon ab, die rechtliche Lage aufgrund von Internet-Kommentaren falsch einzuschätzen. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahnverfahren.

Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre das größte Paradoxon, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr von 29,90 € genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie eigentlich schützen wollten.

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6, 301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht bei dieser Seite

Vorsicht bei dieser Seite! Ich bin im November selbst drauf reingefallen und es hatte mich schon direkt gewundert, warum man nur wenige seiner Daten angeben musste. Ich habe 10 Minuten später einen Widerruf eingelegt aber der wurde schlichtweg ignoriert und behauptet, dass nun schon alles abgeschlossen wäre. Tatsächlich wurde mir etwas nach Hause geschickt: Eine Datenkopie, die man auch 1x jährlich kostenlos bekommt. Daher habe ich auch nicht eingesehen, dies zu bezahlen, völlige Irreführung und Abzocke. Wöchentlich habe ich Mahnungen per Mail bekommen, bis ich dann so überfordert war, dass ich einfach bezahlt habe, inklusive Mahngebüren. Außerdem auffällig war, dass sich bei jeder Mail die IBAN des Unternehmens änderte und sogar der zu überweisende Betrag. In der einen Woche wurden 32€ von mir gefordert, in der Woche danach wieder 29€. Wie gesagt, ich habe das bezahlt weil ich gedacht habe dann endlich Ruhe zu haben. Falsch gedacht - ich bekam trotzdem wöchentlich weiterhin Mahnungen. Auf jegliche Kontaktversuche per Mail habe ich nie eine Antwort bekommen. Dann bin ich zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige erstattet. Von dem Anzeigennachweis habe ich ein Foto gemacht und dem Unternehmen per Mail zugeschickt. Seitdem kam auch nichts mehr …

9. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern die entstandene Verwirrung, möchten jedoch kurz die Fakten zu unserem Service und dem rechtlichen Rahmen erläutern:

Der Convenience-Vorteil: Unser Service ist eine reine Prozessautomatisierung. Der Kunde zahlt bei uns für den Komfort: Wir recherchieren die richtigen Ansprechpartner, bereiten die Anträge rechtssicher auf und übernehmen die technische Übermittlung. Man spart sich die Zeit und den bürokratischen Aufwand, den Prozess selbst händisch abzuwickeln.

Erlöschen des Widerrufsrechts: Da unsere Dienstleistung (die automatisierte Erstellung und Übermittlung des Antrags) auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort vollständig erbracht wird, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB unmittelbar mit Vertragsschluss. Ein nachträglicher Widerruf nach bereits erfolgter Ausführung ist daher gesetzlich ausgeschlossen.

Zahlungsprozess: Die Unstimmigkeiten bei IBAN und Beträgen bitten wir zu entschuldigen; hier gab es einen Fehler in der Synchronisation unserer Systeme, den wir bereits behoben haben.

Damit wir Ihren Fall final abschließen können, senden Sie uns bitte einen kurzen Zahlungsnachweis an info@nlts.eu. Wir werden Ihren Account dann umgehend händisch prüfen, sofern von Seite noch Fragen offen sein sollten.

Viele Grüße,
Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Es ist einfach nur super frech

Es ist einfach nur super frech. Mir ist es zuerst nicht aufgefallen, dass das nicht die kostenlose Datenkopie der Schufa ist. Man musste halt nur seine Daten angeben und keine Zahlungsdaten. Kurz darauf habe ich die Bestätigung erhalten und wurde um Zahlung gebeten. Ich habe direkt innerhalb von 2h widerrufen, was auch möglich sei laut Webseite bis es an die Schufa geschickt wird. Anscheiend haben die die Mail zu spät gelesen und sie fordern weiter das Geld plus jetzt auch Zinsen. Es ist einfach nur eine Frechheit.

31. Jänner 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, vielen Dank für Ihre Schilderung. Wir verstehen, dass die Geschwindigkeit unserer Prozesse überraschend wirken kann, möchten jedoch die Hintergründe erläutern:

Bestellung ohne Zahlungsdaten: Wir bieten den Kauf auf Rechnung als besonderen Service an, um den Bestellprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Dass keine Kreditkartendaten abgefragt werden, ist kein Verzicht auf die Zahlungspflicht, sondern ein Vertrauensvorschuss an unsere Kunden.

Automatisierung in Echtzeit: Sobald Sie den Auftrag bestätigen, beginnt unser System sofort mit der Arbeit. Die Aufbereitung und Übermittlung an die entsprechenden Stellen erfolgt oft innerhalb von Sekunden oder Minuten. 2 Stunden sind für ein automatisiertes System eine sehr lange Zeit – zu diesem Zeitpunkt ist die Dienstleistung meist schon vollständig erbracht.

Widerrufsrecht: Da die Leistung auf Ihren Wunsch hin sofort ausgeführt wird, erlischt das Widerrufsrecht. Ein Widerruf ist nur möglich, bevor die Ausführung beginnt. Da wir ein vollautomatisiertes Legal-Tech-Unternehmen sind, geschieht dies unmittelbar nach der Bestellung. Unser Support-Team kann manuell nicht schneller in den Prozess eingreifen, als der Server arbeitet.

Mahngebühren: Dass Mahngebühren und Zinsen angefallen sind, bedauern wir. Dies geschieht automatisiert, wenn Forderungen offen bleiben.Gerne schauen wir uns die Mahngebühren in Ihrem speziellen Fall noch einmal an, wenn Sie uns Ihren Beleg an info@nlts.eu senden.

Viele Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Selbstauskunf.de Kostenpflichtige SCHUFA-Anfrage über Drittanbieter – Widerruf nicht akzeptiert

Ich habe über selbstauskunft.de eine SCHUFA-Auskunft beantragt, in der Annahme, es handle sich um die übliche kostenlose Anfrage. Erst später wurde mir klar, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vermittlungsdienst handelt.
Obwohl ich den Vertrag sehr kurz nach Abschluss widerrufen habe, wurde der Antrag weiter bearbeitet. Danach folgten mehrere Mahnungen und schließlich ein Inkassoschreiben.

Die eigentliche SCHUFA-Datenkopie kann man kostenlos direkt bei der SCHUFA beantragen. Rückblickend hätte ich diesen Umweg nicht gewählt.

Ich persönlich würde anderen Verbrauchern empfehlen, die Auskunft direkt bei der SCHUFA anzufordern und solche Vermittlungsseiten zu vermeiden.

Es wäre aus meiner Sicht wünschenswert, wenn Verbraucher hier künftig besser vor Missverständnissen bei solchen Angeboten geschützt würden.

Antwort auf Antwort

Sie führen aus, dass das Widerrufsrecht aufgrund sofortiger Ausführung der Dienstleistung erloschen sei.

Tatsächlich habe ich den Widerruf bereits etwa eine Stunde nach Auftragserteilung erklärt. Die Widerrufsbelehrung sowie die AGB wurden mir erst mit der Rechnung übermittelt. Ein informierter Verzicht auf das Widerrufsrecht setzt jedoch voraus, dass die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Leistungserbringung ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurde.

Wenn die Belehrung erst nach Auftragserteilung übermittelt wird, stellt sich die Frage, welche realistische Reaktionszeit ein Verbraucher überhaupt haben soll. Erwartet wird offenbar ein Widerruf innerhalb von Sekunden – noch bevor eine Widerrufsbelehrung überhaupt zur Kenntnis genommen werden konnte.

Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 BGB setzt eine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn sowie eine Kenntnisbestätigung über das Erlöschen voraus – und zwar auf Grundlage einer zuvor ordnungsgemäß erteilten Widerrufsbelehrung.

5. Februar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Aktualisierung aufgrund Ihrer Antwort:

Guten Tag Alec, vielen Dank für den detaillierten Austausch. Sie haben völlig recht: Ein Widerruf nach einer Stunde kann technisch niemals schneller sein als unser System. Doch genau das ist der Kernvorteil unserer Dienstleistung.

Hier ist die Richtigstellung zu Ihrer rechtlichen Anmerkung:

1. Die Checkbox-Lösung: Information VOR Vertragsschluss
Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB setzt voraus, dass der Verbraucher vorab informiert wird. Technisch ist es auf unserer Seite unmöglich, eine Bestellung abzuschließen, ohne aktiv die Checkboxen zu markieren:

Mit diesen bestätigen Sie explizit, dass wir sofort mit der Ausführung beginnen sollen und Sie wissen, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung erlischt.

Die Belehrung und die AGB sind direkt dort verlinkt und müssen vor dem Klick akzeptiert werden. Die zeitgleiche PDF-Zustellung per E-Mail ist lediglich die gesetzlich geforderte Dokumentation des geschlossenen Vertrages.

2. Geschwindigkeit als Produkt
Unsere Kunden beauftragen uns, weil sie die Auskunft sofort benötigen. Ein Zuwarten der 14-tägigen Frist würde den Zweck des Dienstes (z. B. für kurzfristige Termine) zunichtemachen. Wer sich für unser „digitales Taxi“ entscheidet, wählt die sofortige Erfüllung und verzichtet damit bewusst auf die Bedenkzeit – so wie man es bei digitalen Inhalten oder dringenden Dienstleistungen gewohnt ist.

3. Die „Taxi-Analogie“
Ein Spaziergang zum See ist umsonst – das Taxi, das Sie dorthin fährt, kostet Geld. Wir sind das Taxi: In dem Moment, in dem der „digitale Händedruck“ mit der SCHUFA erfolgt ist, haben wir unsere Leistung zu 100 % erbracht. Dass man eine Stunde später (nach Ankunft am Ziel) beschließt, man doch lieber gelaufen wäre, entbindet rechtlich nicht von der Zahlung des Fahrpreises.

Das Bonitäts-Paradoxon
Wir raten trotz Ihrer juristischen Bedenken zur Klärung. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zum automatisierten Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre das größte Paradoxon, wenn Sie durch den Streit um eine Servicegebühr von 29,90 € genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie prüfen wollten.

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0 sterne - Abzocke!

0 sterne! Abzocke! Widerruf nach Frist noch vor Beantragung an Schufa gesendet und dann kommen automatische E-Mails , dass der Widerruf nicht gültig sei. 1 Monat später Inkasso. Alles nicht rechtsgültig! Nicht zahlen!

4. Februar 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, wir weisen den Vorwurf der ‚Abzocke‘ sowie die Behauptung, unsere Prozesse seien ‚nicht rechtsgültig‘, entschieden zurück. Gerne stellen wir die Fakten klar:

Rechtsgrundlage: Als Mitglied im Legal Tech Verband Deutschland arbeiten wir nach strengen rechtlichen Standards. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vollständig, wenn diese auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurden. Da unser System Anträge in Echtzeit verarbeitet, ist die Dienstleistung (die Übermittlung) oft bereits Sekunden nach Ihrer Bestellung abgeschlossen. Ein Widerruf ‚vor Beantragung‘ ist in einem vollautomatisierten Prozess technisch somit faktisch ausgeschlossen.

Dienstleistung vs. Gratis-Auskunft: Unser Service basiert auf der Zeitersparnis. Wer unseren Service nutzt, entscheidet sich bewusst dafür, die bürokratische Arbeit gegen eine Gebühr an unser System zu delegieren.

Zahlungsverzug & Inkasso: Wer eine rechtmäßig erbrachte Leistung nicht bezahlt, setzt einen automatisierten Mahnprozess in Gang. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist die notwendige Konsequenz aus anhaltendem Zahlungsverzug.

Hinweis: Öffentliche Aufrufe zum Vertragsbruch („Nicht zahlen“) sowie falsche Tatsachenbehauptungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sollten Sie tatsächlich belegen können, dass Ihr Widerruf zeitlich vor der Systemverarbeitung einging, prüfen wir dies gerne ein letztes Mal. Senden Sie Ihren Beleg an info@nlts.eu. Ansonsten bleibt die Forderung bestehen.

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Finger weg von diesem Unternehmen

Finger weg von diesem Unternehmen. Ich habe eine Selbstauskunft für mein Unternehmen angefordert. Geld wurde von mir überwiesen, aber nie kam eine Auskunft von der Schufa bei mir an. Kein weiterer Support - stellen sich tot und reagieren nicht.

19. Jänner 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern, dass Sie den Eindruck hatten, unser Support sei nicht erreichbar. Da uns Transparenz wichtig ist, möchten wir den Ablauf kurz erläutern:

Zustellung durch die Auskunftei: Unser Service umfasst die automatisierte Aufbereitung und rechtssichere Übermittlung Ihres Antrags. Die eigentliche Auskunft (das Dokument) wird aus Datenschutzgründen von der Schufa direkt per Post an Ihre Privat- oder Geschäftsadresse gesendet. Wir erhalten keine Kopie dieser Daten und haben keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten der Schufa.

Nachweis der Dienstleistung: Sobald wir den Antrag übermittelt haben, ist unsere Dienstleistung (die Zeitersparnis für Sie) vollständig erbracht. Die Bearbeitungszeit bei der Schufa kann je nach Aufkommen mehrere Wochen betragen.

Erreichbarkeit: Wir ‚stellen uns nicht tot‘. Jede Anfrage an info@nlts.eu wird von unserem Team bearbeitet. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner, falls Sie unsere Antworten übersehen haben.

Gerne prüfen wir für Sie das genaue Versanddatum Ihres Antrags in unserem System. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze Mail mit Ihrer Fallnummer an info@nlts.eu. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie Ihre Auskunft zeitnah erhalten.

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Keine Bestätigung per Mail bekommen das…

Keine Bestätigung per Mail bekommen das ich ein Betrag überweisen soll oder sonst was bekommen.
Nicht einmal die Schufaauskunft erhalten.
Hauptsachen Colleon AG (Inkasso) meldet sich ein Monat später und will Geld haben.
Richtige Abzocke

30. Jänner 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, wir bedauern sehr, dass Sie unsere Nachrichten nicht erhalten haben. Wenn erst die Post vom Inkasso-Partner wahrgenommen wird, ist das für beide Seiten eine unglückliche Situation. Wir möchten dies gerne sachlich mit Ihnen klären:

E-Mail-Zustellung: Unsere Systeme versenden Rechnung und Bestätigung sofort. Wenn diese nicht ankommen, liegt es meist an einem Tippfehler bei der Adresse oder einem sehr restriktiven Spam-Filter. Da unser System die Dienstleistung als erfolgreich erbracht registriert, startet bei ausbleibender Zahlung leider automatisch das Mahnwesen.

Dienstleistung: Wir haben Ihren Antrag sofort automatisiert an die Schufa übermittelt. Damit haben wir unsere Aufgabe – die Zeitersparnis für Sie – erfüllt. Die Schufa sendet Ihnen das Dokument im Anschluss direkt per Post zu. Wir haben keinen Zugriff auf diesen Brief.

Lösung: Wir möchten den Fall unbürokratisch prüfen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@nlts.eu und geben Sie dabei unbedingt Ihre Rechnungsnummer (aus dem Schreiben der Colleon AG) an.

Sobald uns diese vorliegt, können wir prüfen, an welche E-Mail-Adresse unsere Dokumente gingen und den Mahnstopp in die Wege leiten.

Viele Grüße,
Ihr Team von selbstauskunft.de

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Ich bin ebenso auf die Masche…

Ich bin ebenso auf die Masche reingefallen. Widerrufsrecht nicht gestattet. Ich wollte das Geld tdem überweisen aber die IBAN stimmt nicht mit dem Empfänger überein. Ich habe bisher nichts gezahlt. Ich frage mich wie es nun weiter gehen soll? Gibt es eine Chance hier wieder raus zu kommen ? Wird sich nun die richtige Schufa “verschlechtern” wenn man den Scam nicht bezahlt ? Außerdem haben ja so viele andere hier weiterhin Rechnungen erhalten obwohl schon gezahlt wurde..

14. Jänner 2026
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, wir weisen den Vorwurf einer ‚Masche‘ oder eines ‚Scams‘ entschieden zurück. Zur rechtlich präzisen Einordnung der Fakten für alle Mitleser:

Zahlungsempfänger: Die Verwendung von spezialisierten Zahlungsdienstleistern (PSP) oder der Betreibergesellschaft NLTS Global Analytics ist im modernen E-Commerce Standard. Dass der Name auf dem Kontoauszug von der Webadresse abweicht, ist ein rein technischer Prozess der Zahlungszuordnung und kein Indiz für Unregelmäßigkeiten.

Widerrufsrecht: Gemäß Gesetz erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vollständig, wenn der Unternehmer die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers sofort vollständig erbracht hat. Da unser System den Antrag in Echtzeit automatisiert übermittelt, ist die Forderung rechtmäßig und ein Widerruf nach Ausführung ausgeschlossen.

Bonitätsrisiko & Rechtshilfe: Das Ignorieren einer rechtmäßigen Forderung führt über das Mahnwesen zum gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel. Die Nichtbedienung eines solchen Titels führt unweigerlich zum Eintrag in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Dieser Eintrag wird von Auskunfteien wie der SCHUFA automatisiert übernommen und schädigt Ihre Kreditwürdigkeit (Mietverträge, Kredite, Mobilfunk) nachhaltig.

Statistik vs. Einzelfall: Wir haben bereits über 1 Million Kunden erfolgreich unterstützt. Dass diese Kunden – im Gegensatz zu Ihnen – den Prozess problemlos durchlaufen haben, verdeutlicht, dass die Fehlerquelle hier nicht in unserem System, sondern in der individuellen Sorgfalt bei der Auftrags- und Rechnungskontrolle liegt.

Unser Rat: Begleichen Sie die Grundforderung zeitnah, um das Verfahren bei unserem Inkasso-Partner sowie gerichtliche Schritte zu vermeiden. Bei Fragen wenden Sie sich mit Ihrer Rechnungsnummer an info@nlts.eu.

Viele Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

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Ein Stern ist noch zu viel

Ein Stern ist noch zu viel. Es wurde dort nichts bestellt, nichts geliefert, aber eine Rechnung gestellt. Auf Nachfrage was die Firma NTLS denn in Rechnung stellt, kam nur eine Standardmail, dass man bezahlen solle. Nun kamen mehrere Zahlungsaufforderungen und ein Inkassoschreiben. Unglaublich.
Zu der Antwort von Selbstauskunft:
Das irgendjemand bestellt hat bezweifle ich gar nicht, jedoch bin es nicht ich gewesen. Und es kam niemals irgendein Schreiben von Selbstauskunft, NTLS oder auch der Schufa per Post an.

22. November 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, wir weisen die Darstellung, es sei ‚nichts bestellt‘ worden, entschieden zurück. Zur Aufklärung des Sachverhalts für alle Mitleser:

Vertragsschluss durch aktive Eingabe: Eine Rechnung wird in unserem System nur dann generiert, wenn ein Nutzer aktiv seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) in unsere Eingabemaske einträgt und den kostenpflichtigen Auftrag bestätigt. Diese Daten gelangen nicht ohne menschliches Zutun in unsere Datenbank.

Dienstleistung & Zeitersparnis: Die Aussage ‚nichts geliefert‘ ist unzutreffend. Unsere Dienstleistung besteht in der unmittelbaren digitalen Aufbereitung und Übermittlung Ihres Antrags an die entsprechende Auskunftei. Da diese Zeitersparnis auf Ihren Wunsch hin sofort erfolgt, ist die Leistung mit der Übermittlung vollständig erbracht. Die Auskunft selbst wird Ihnen im Anschluss direkt per Post von der Auskunftei zugestellt.

Transparenz der Betreibergesellschaft: Dass die Rechnung von der NLTS Global Analytics (unserer Betreibergesellschaft) gestellt wird, ist rechtlich und geschäftlich ein Standardvorgang und wird im Bestellprozess sowie im Impressum transparent kommuniziert.

Automatisierte Prozesse: Wenn Zahlungsaufforderungen ignoriert werden, wird nach Ablauf aller Fristen automatisch ein Inkasso-Dienstleister beauftragt. Dies ist die notwendige Konsequenz aus einem ungeklärten Zahlungsverzug.

Unser Rat: Da für eine Bestellung zwingend Ihre Daten eingegeben werden mussten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Posteingang (auch Spam) nach der Bestellbestätigung zu prüfen. Gerne senden wir Ihnen das Protokoll der Dateneingabe inklusive Zeitstempel zu. Senden Sie uns hierzu Ihre Rechnungsnummer an info@nlts.eu.

Viele Grüße,
Ihr Team von selbstauskunft.de

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Auf keinen Fall beauftragen - es ist nicht die Schufa

Es ist nicht klar erkennbar, dass es sich nicht um die Schufa handelt. Leider bin ich Mitte Dezember darauf hereingefallen. Habe die Rechnung trotzdem bezahlt und erhalte dafür jetzt regelmäßig Mahnungen. Habe schon 2x meinen Zahlungsnachweis eingereicht - kommt aber keine Reaktion. Geld kam auch nicht zurück, daher frage ich mich ob die überhaupt eine funktionierende Buchhaltung haben. Mal schauen wie es weitergeht.

18. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo, wir weisen den Vorwurf der mangelnden Transparenz zurück und möchten den Sachverhalt zur Buchhaltung klären:

Identität & Service: Wir kommunizieren auf unserer Seite transparent, dass wir ein privater Dienstleister und nicht die SCHUFA selbst sind. Unser Service ist die Zeitersparnis durch die automatisierte Aufbereitung und Übermittlung von Anträgen. Wer unser System nutzt, entscheidet sich bewusst dafür, diesen Prozess nicht selbst händisch durchzuführen.

Zahlungsabgleich: Dass Sie trotz Zahlung Mahnungen erhalten, deutet auf einen Zuordnungsfehler in der Buchhaltung hin (z. B. durch einen fehlenden oder fehlerhaften Verwendungszweck bei der Überweisung). In einem System, das über 1 Million Kunden erfolgreich betreut, ist eine korrekte Referenznummer für die automatisierte Verbuchung zwingend erforderlich.Kein Erstattungsanspruch: Eine Rückzahlung erfolgt nicht, da die Dienstleistung (die automatisierte Übermittlung) gemäß Gesetz mit der Ausführung vollständig erbracht wurde. Der Vertrag ist somit rechtswirksam erfüllt.

Kommunikation: Wenn Ihre bisherigen Einsendungen keine Reaktion auslösten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner oder ob Sie die korrekte Adresse genutzt haben.

Unser Rat: Damit wir Ihre Zahlung manuell finden und das Mahnverfahren sofort stoppen können, senden Sie bitte Ihren Zahlungsbeleg (PDF oder Foto) unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer direkt an info@nlts.eu. Ohne die Rechnungsnummer kann eine händische Suche in unserer Datenbank nicht garantiert werden.

Viele Grüße, Ihr Team von selbstauskunft.de

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

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