Es ist Parkscheibenpflicht
Es ist Parkscheibenpflicht, das heißt es ist der Beginn aufzurunden, bzw. muss aufgerundet werden. Die Firma rechnet aber nach der tasächlichen Verweildauer. Dies ist rechtswidrig. Es kann nur von der aufgerundeten Zeit ausgegangen werden. Deshalb ist deren Berechnungsmethode rechtswidrig. Das hat aber die Firma bei mir nicht gemacht, sondern geht von einer Parkzeitüberschreitung von 22 Minuten, statt von 3 Minuten aus.








