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Selbstauskunft.de Bewertungen 564

TrustScore 1 von 5

1,1

Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren

Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 133 Bewertungen, die meisten Rezensenten wurden von ihrem Gesamterlebnis enttäuscht. Viele Kunden empfanden die Webseite als irreführend, da sie den Eindruck erweckte, eine kostenlose oder direkte SCHUFA-Auskunft anzubieten, obwohl dies nicht der Fall war. Die Dienstleistung, die oft als einfaches Weiterleiten eines Faxes an die SCHUFA beschrieben wurde, wurde als überteuert und unnötig empfunden, da die eigentliche Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist. Zahlreiche Verbraucher berichteten von unerwarteten Kosten und Mahnungen, selbst nachdem sie die geforderten Beträge bereits beglichen hatten, und kritisierten die mangelnde Reaktion auf ihre Anfragen und Zahlungsnachweise. Die Kommunikation wurde als intransparent empfunden, da auf E-Mails oft nur Standardantworten kamen und die Preisgestaltung nicht klar ersichtlich war, was zu Frustration und dem Gefühl der Täuschung führte. Einige Kunden erhielten trotz Zahlung weiterhin Mahnungen und Drohungen von Inkassounternehmen, was den Stress und die Verärgerung zusätzlich erhöhte.

Was am häufigsten genannt wird

Payment

Menschen berichten von negativen Erfahrungen mit dem Zahlungsprozess, wobei viele von unprofessionellem... Mehr ansehen

Website

Verbraucher äußern große Enttäuschung über die Website, da sie diese als irreführend empfinden. Viele Nutzer... Mehr ansehen

Service

Rezensenten heben negative Aspekte des Services hervor und äußern sich enttäuscht, da sie oft keine Leistung... Mehr ansehen

Price

Benutzer beschreiben negative Interaktionen mit den Preisen, da viele diese als unfair empfinden und sich... Mehr ansehen

Response time

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit der Reaktionszeit, da viele berichten, dass sie auf... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider sind wir ebenso darauf reingefallen. Weiß Jemand ob eine Strafanzeige sinnvoll ist ? Diese Betrüger handeln in einem Graubereich. Die Leistung besteht von deren Seite, nur aus einem Fax welche... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

ACHTUNG BETRUG!!! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht Betrug! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding b... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Größte Betrugsmaße überhaupt!! Ich frage mich wie so eine sch*ße überhaupt legal sein kann! Man erhält weder eine Auskunft, noch eine Auftragsbestätigung. Nach Eingabe deiner Daten und bestellen... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen

Über Selbstauskunft.de

Vom Unternehmen geschrieben

Ihr europäischer Anbieter für digitale Behörden-Services

Ein Service der NLTS Global Analytics

Die NLTS-Gruppe gehört zu den führenden Legal-Tech-Anbietern in Europa. Als technologischer Vorreiter verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Maßstäben an Datensicherheit und Effizienz.

Was wir für Sie tun

Wir digitalisieren den mühsamen Prozess der Selbstauskunft (z. B. nach Art. 15 DSGVO). Als Ihr bevollmächtigter digitaler Dienstleister ersetzen wir komplizierte Formulare durch eine einfache, schnelle Lösung.

Antragstellung in < 2 Min: Extrem schneller und intuitiver digitaler Prozess.
Vollautomatisiert: Rechtssichere Identitätsprüfung und sofortige Aufbereitung Ihrer Daten.
Maximaler Komfort: Wir übernehmen den kompletten Versandweg für Sie – kein Weg zur Post nötig.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Prozess:

Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zu Auskunfteien (z. B. SCHUFA). Wir optimieren den Antragsprozess in Ihrem Auftrag.

Bitte beachten Sie: Die Zustellung der finalen Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre Meldeadresse.

Digitale Lösungen für Ihre Selbstauskunft

Vom Unternehmen geschrieben

Antragstellung in unter 2 Minuten
Sparen Sie wertvolle Zeit durch unsere digital optimierten Prozesse. Wir führen Sie effizient durch alle notwendigen Schritte, sodass Ihr persönlicher Antrag in Rekordzeit fertiggestellt ist – ganz ohne händisches Ausfüllen komplizierter Formulare.
Ein Service der NLTS-Gruppe
Vertrauen Sie auf einen der führenden Legal-Tech-Anbieter Europas. Als Teil von NLTS Global Analytics verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Sicherheitsstandards und technologischer Präzision.
Maximaler Komfort ohne Postweg
Wir nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz ab. Sie müssen weder Briefe verfassen, noch Briefmarken kaufen oder den Weg zur Post auf sich nehmen. Unser System erledigt den kompletten Versandweg sowie die Kommunikation für Sie.
Rechtssichere Identitätsprüfung
Dank unserer integrierten Schnittstellen können Sie Ihre Identität schnell und sicher bestätigen. Wir sorgen für eine rechtsgültige Aufbereitung Ihres Antrags gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien (z. B. Art. 15 DSGVO).
Zustellung per Post durch Auskunftei
Um den Schutz Ihrer sensiblen Daten zu gewährleisten, erfolgt die finale Zustellung Ihrer Auskunft immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre offizielle Meldeadresse. Wir optimieren den Antragsweg, die Auskunftei liefert das Dokument.
Unabhängiger Technologie-Service
Wir handeln als Ihr bevollmächtigter Vertreter und digitaler Dienstleister. Bitte beachten Sie: Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zur SCHUFA oder anderen Registern.

Kontaktinformationen

Antragstellung in nur 2 Minuten

Digitaler Versand-Service. Zustellung sicher per Post nach Hause.

1,1

Ungenügend

TrustScore 1 von 5

564 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
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Hat 81 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrugsseite!

Betrugsseite!

Es wird eine Dienstleistung vorgegaukelt, die nicht erbracht wird!

6. August 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Tatsächliche Leistungserbringung & Prozessabläufe

Guten Tag Hans,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie die Behauptung, die Leistung würde nicht erbracht, entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Zuverlässigkeit und die Relevanz unseres Angebots.

Hier liegt offenbar ein grundlegendes Missverständnis über den Inhalt der Dienstleistung vor:

1. Was wir tatsächlich leisten:
Unsere Dienstleistung besteht in der rechtssicheren Aufbereitung und der sofortigen digitalen Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA Holding AG. Dieser „digitale Botengang“ wird von unserem System unmittelbar nach Ihrer Bestellung in Echtzeit vollzogen. Damit ist unsere vertragliche Verpflichtung vollständig erfüllt.

2. Warum Sie (noch) kein Dokument in den Händen halten:
Aus zwingenden Datenschutzgründen darf die SCHUFA die Auskunft ausschließlich postalisch an Ihre Meldeadresse versenden. Wir als privater Dienstleister haben nach der erfolgreichen digitalen Übermittlung keinen Zugriff mehr auf die interne Bearbeitung oder die Postlaufzeiten der SCHUFA. Die Leistung wurde also nicht „vorgegaukelt“, sondern der erste, entscheidende Schritt (der Antrag) wurde durch uns bereits vollzogen.

3. Transparenz:
Wir kommunizieren im gesamten Bestellprozess offen, dass wir ein privater Dienstleister sind und für die technologische Zeitersparnis eine Gebühr erheben. Wer unseren Service nutzt, spart sich den manuellen, bürokratischen Aufwand.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Dienstleistung zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre äußerst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider täuschend echt gemachte Seite

Leider täuschend echt gemachte Seite, von einer Dienstleistung, bei der man nicht ausgeht, dass man da betrogen werden kann. Scheinbar scheint es die Schufa Holding nicht zu interessieren und Deutschland scheinbar auch nicht.

Wir sind noch am Anfang des ganzen. Absolut Finger weg. Die bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Habe die Mahnung von 45€ bezahlt um rechtlich schonmal sicher zu sein da wir keinen Widerspruch eingelegt hatten leider. Hab viel gelesen jetzt. Wir konsultieren einen Anwalt um das ganze rechtlich sicher zu gestalten. Viele schreiben dass die nichts bezahlt haben und spätestens ab der Drohung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren durch das Inkassobüro Ruhe eintrat. Die werden wohl kaum vor Gericht gewinnen können.

Also Ruhe bewahren, Anwalt einschalten und im Zweifel nichts zahlen. Leider bewegt sich das Unternehmen in einer rechtlichen Grauzone scheinbar. Unverständlich, dass das Problem klar ist und sogar noch von Google Adds nach oben gepusht wird. Danke Deutschland.

Sofern ihr in den ersten zwei Wochen widersprochen habt, würde ich nichts zahlen. Aber Anwalt ist immer ne sichere Kiste.

2. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Rechtssicherheit, Vertragsabschluss & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie die Behauptung, wir agierten in einer „Grauzone“, entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, ist das Ergebnis eines transparenten und rechtssicheren Geschäftsmodells im Bereich Legal-Tech.

1. Das Missverständnis der „Grauzone“:
Es gibt keine Grauzone. Unsere Dienstleistung ist klar definiert: Wir bieten die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA. Wer unseren Dienst nutzt, zahlt für die technologische Zeitersparnis und die Vermeidung von manuellem Aufwand. Dass Google uns als relevanten Dienstleister listet, unterstreicht lediglich die Seriosität unseres Angebots.

2. Widerrufsrecht & Anwaltlicher Rat:
Ein Widerruf ist bei digitalen Dienstleistungen, die auf Ihren Wunsch hin sofort vollständig erbracht werden, gemäß § 356 Abs. 4 BGB rechtlich ausgeschlossen. Wenn ein Anwalt die Sachlage objektiv prüft, wird er feststellen, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen und die Leistung (die Übermittlung) erbracht wurde. Die Empfehlung, Zahlungen „einfach zu ignorieren“, ist rechtlich riskant und führt in der Praxis zu einer massiven Kostensteigerung durch das automatisierte Mahn- und Inkassowesen.

3. Warum Ihre Zahlung die richtige Entscheidung war:
Sie schreiben, dass Sie die 45 € gezahlt haben, um „sicher zu sein“. Aus Sicht Ihrer Bonität war dies die einzig kluge Handlung. Wer rechtmäßige Forderungen bis zum gerichtlichen Mahnbescheid aussitzt, riskiert einen Vollstreckungstitel. Ein solcher Titel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Dass einige Nutzer behaupten, nach einer Drohung sei „Ruhe eingetreten“, ist oft ein gefährlicher Trugschluss – Mahnverfahren laufen automatisiert im Hintergrund weiter, bis die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

Fazit:
Durch Ihre Zahlung haben Sie das Verfahren rechtssicher beendet und Ihre Kreditwürdigkeit – also genau das, worüber Sie sich informieren wollten – erfolgreich geschützt. Die Forderung war aufgrund der erbrachten Übermittlungsleistung rechtmäßig.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Achtung es handelt sich um Betrug!

22. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenz, Marktakzeptanz & Rechtssicherheit

Guten Tag,

wir weisen den pauschalen Vorwurf des „Betrugs“ mit aller Entschiedenheit zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich und rechtmäßig genutzt haben, ist ein deutlicher Beleg für die Integrität und die Notwendigkeit unseres Angebots im Bereich Legal-Tech.

1. Was wir leisten:
Es handelt sich nicht um Betrug, sondern um eine klar definierte Dienstleistung. Unsere Kunden bezahlen für die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung ihres Antrags an die SCHUFA. Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an, der den Nutzern bürokratischen Aufwand und Zeit erspart. In einer freien Marktwirtschaft ist es absolut legitim, für Bequemlichkeit und Zeitersparnis eine Gebühr zu erheben.

2. Transparenz im Bestellprozess:
Unser Bestellvorgang entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen (inkl. der sogenannten „Button-Lösung“). Preis und Leistung werden vor Abschluss des Vertrages klar kommuniziert. Wer unseren Dienst nutzt, entscheidet sich aktiv für diesen Service.

3. Vertragstreue:
Da unser System den Antrag unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit übermittelt, ist die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht. Die Forderung ist damit rechtmäßig und fällig.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer persönlichen Fehlinterpretation der Dienstleistung zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein daraus resultierender gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre äußerst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden und das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Das ist ein unerhörter offener Betrug

Das ist ein unerhörter offener Betrug. Ich habe auch Schufa über diese Kriminellen bestellt und sogar die Rechnung von 29,90 zweimal bezahlt, und es kommen regelmäßig Mahnungen. Niemand antwortet auf meine Briefe mit Beweisen und einer bezahlten Rechnung. Jetzt bin ich hier mit euch, meinen Opfern (((( Frage: Warum betreibt dieses Unternehmen weiterhin seine kriminellen Aktivitäten und wer profitiert sonst noch davon?

21. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Zahlungszuordnung, Transparenz & Dienstleistung

Guten Tag,

wir weisen die Vorwürfe des Betrugs sowie die Unterstellung krimineller Aktivitäten entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Legitimität und die Marktakzeptanz unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Problematik der Mahnungen trotz Zahlung:
Wenn Sie angeben, bereits doppelt gezahlt zu haben und dennoch Mahnungen erhalten, liegt dies in der Regel an einem fehlerhaften oder fehlenden Verwendungszweck. Unser Mahnsystem arbeitet hochautomatisiert. Wenn eine Zahlung nicht eindeutig einer Rechnungsnummer zugeordnet werden kann, wird sie systemseitig nicht verbucht und der Mahnprozess läuft automatisch weiter. Das ist kein Betrug, sondern ein technischer Zuordnungskonflikt.

2. Lösung Ihres Anliegens:
Wir fordern Sie auf, uns Ihre Zahlungsbelege (Kontoauszug als PDF oder Foto) per E-Mail an unseren Support zu senden. Sobald wir die Transaktionen manuell geprüft und zugeordnet haben, werden die Mahnungen umgehend gestoppt und zu viel gezahlte Beträge selbstverständlich zurückerstattet.

3. Unsere Dienstleistung:
Wir „gaukeln" keine Leistung vor, sondern erbringen sie unmittelbar: Unsere Kunden bezahlen für die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung ihres Antrags. Dass die SCHUFA die Auskunft danach postalisch versendet, liegt an den gesetzlichen Datenschutzvorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben. Unsere vertragliche Pflicht ist mit dem „digitalen Botengang“ erfüllt.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Auch wenn Sie bereits gezahlt haben, ist es wichtig, die Zuordnung nun schnellstmöglich zu klären. Ein ungeklärter Mahnstatus kann bei dauerhafter Nicht-Zuordnung theoretisch bis zum gerichtlichen Mahnbescheid führen. Ein solcher Titel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Um genau diesen Schaden an Ihrer Kreditwürdigkeit abzuwenden, empfehlen wir die sofortige Übermittlung der Zahlungsnachweise.

Sobald der Nachweis erbracht ist, wird Ihr Konto ausgeglichen und der Fall rechtssicher geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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ACHTUNG!

ACHTUNG!! - ACHTUNG!!! - ACHTUNG!!

Die SCHUFA selbst hat mich vor dieser Seite gewarnt. Bitte bestellen Sie hier niemals! Wenn Sie den Haken setzen, stimmen Sie zu, eine Rechnung zu erhalten – auch wenn Sie keine Leistung erhalten haben.

21. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenter Bestellprozess & Klärung der Zuständigkeiten

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf, es würde „keine Leistung“ erbracht, entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Legitimität und die Relevanz unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Was wir leisten (Der „digitale Botengang“):
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass wir kein Produkt liefern. Unsere Dienstleistung ist die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Sobald Sie den Bestellvorgang abschließen, erledigt unser System diesen bürokratischen Schritt für Sie in Echtzeit. Damit ist unser Teil des Vertrages erfüllt. Die Erstellung und der postalische Versand der Auskunft liegen aus Datenschutzgründen ausschließlich bei der SCHUFA Holding AG.

2. Zur „Warnung“ der SCHUFA:
Es ist verständlich, dass die SCHUFA Holding AG Kunden lieber direkt auf ihren eigenen Kanälen sieht. Wir sind jedoch ein unabhängiger, privater Dienstleister. Dass ein Unternehmen vor Mitbewerbern oder Vermittlungsdiensten „warnt“, ist im freien Wettbewerb nicht unüblich, ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit unseres Serviceangebots.

3. Der „Haken“ (Zustimmung zur Leistung):
Das Setzen des Hakens ist kein Trick, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Kosten zur Kenntnis genommen haben und dass wir mit der Dienstleistung (der Übermittlung) sofort beginnen sollen. Nur so können wir die enorme Zeitersparnis garantieren, für die unsere Kunden uns bezahlen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Zuständigkeiten zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Betrug

Betrug, nie eine Rechnung erhalten von selbstauskunft.de, Anfang Juli dann Mahnung von Colleon AG erhalten mit Foderung von über 72 Euro.

7. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Rechnungsversand, Kostenentwicklung & Schutz Ihrer Bonität

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Zum Erhalt der Rechnung:
Unser System versendet die Rechnung unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs automatisiert an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Dass Sie diese nicht erhalten haben, liegt oft an strengen Spam-Filtern oder Tippfehlern bei der Dateneingabe. Da unser „digitaler Botengang“ (die Übermittlung Ihres Antrags) jedoch unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit erfolgt, ist die Forderung ab diesem Moment rechtmäßig entstanden.

2. Kostenentwicklung (72 Euro):
Die ursprüngliche Servicegebühr für unsere Dienstleistung liegt bei einem Bruchteil dieser Summe. Dass die Forderung nun über 72 Euro beträgt, liegt an der notwendigen Übergabe an die Colleon AG. Wenn rechtmäßige Forderungen nicht ausgeglichen werden, entstehen durch Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassogebühren zusätzliche Kosten. Dies ist kein Betrug, sondern die rechtlich geregelte Folge eines Zahlungsverzugs.

3. Unsere Dienstleistung:
Unsere Kunden bezahlen für die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung ihres Antrags. Damit sparen sie Zeit und bürokratischen Aufwand. Dass die SCHUFA die Auskunft danach postalisch versendet, liegt an den gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Unsere vertragliche Pflicht ist mit der erfolgreichen Übermittlung erfüllt.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend dazu, die Forderung nun zeitnah bei der Colleon AG auszugleichen. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre äußerst tragisch, wenn Sie durch das Ignorieren einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Durch den Ausgleich der Forderung beenden Sie das Verfahren rechtssicher und schützen Ihre finanzielle Reputation.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Finger weg - unseriös

Ich bin auf die Seite hereingefallen und habe eine Schufa Auskunft bestellt.
Anschließend habe ich jedoch innerhalb einer Stunde wiederrufen und bekomme auf meine Antworten nur KI Texte.
KEINE SERIÖSE FIRMA!
Zwischenzeitlich würde sie Forderung, ohne auf meine Schreiben einzugehen, einfach an Colleon Inkasso Übergeben - ganz schlechtes Geschäftsgebaren!

19. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Automatisierte Prozesse & Rechtmäßigkeit der Forderungsübergabe

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der Unseriosität entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Verlässlichkeit unserer Prozesse als führender Legal-Tech-Anbieter in diesem Bereich.

1. Warum der Widerruf nach einer Stunde nicht greifen konnte:
selbstauskunft.de arbeitet mit Hochgeschwindigkeit. Unser System führt die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags in Echtzeit aus. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort vollständig erbracht wurde. Da der „digitale Botengang“ bereits Millisekunden nach Ihrer Bestellung abgeschlossen war, ist ein nachträglicher Widerruf gesetzlich ausgeschlossen.

2. „KI-Texte“ und Kommunikation:
Was Sie als „KI-Texte“ wahrnehmen, ist unsere hochgradig effiziente, automatisierte Kommunikation. Diese ist notwendig, um das enorme Volumen an Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Dass unser System Ihnen standardisierte, rechtlich fundierte Antworten zum Erlöschen Ihres Widerrufsrechts sendet, ist kein Zeichen von mangelnder Seriosität, sondern von prozessualer Klarheit.

3. Übergabe an Colleon Inkasso:
Die Übergabe an ein Inkassobüro ist die sachliche Konsequenz aus einem einseitigen Vertragsbruch. Wenn eine rechtmäßig erbrachte Leistung trotz Mahnungen nicht bezahlt wird, übergeben wir den Fall zur Wahrung unserer Interessen an professionelle Dienstleister. Dies geschieht vollkommen regelkonform und automatisiert.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten Ihnen dringend dazu, die Forderung nun über das Inkassobüro zeitnah auszugleichen. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher gerichtlicher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst kontraproduktiv, wenn Sie durch die Verweigerung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Forderung bei Colleon, um weitere Kosten und negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
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Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrug

Betrug! Wir melden unsere Rechtsschutz

18. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Rechtssicherheit des Services & Konsequenzen von Zahlungsverzug

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die rechtliche Beständigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Transparente Dienstleistung:
selbstauskunft.de bietet eine klar definierte Dienstleistung: die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags an die SCHUFA. Unsere Kunden bezahlen für die technologische Zeitersparnis und die Vermeidung von bürokratischem Eigenaufwand. Dieser „digitale Botengang“ wird unmittelbar nach Ihrer Bestellung in Echtzeit ausgeführt.

2. Einbeziehung der Rechtsschutzversicherung:
Wir sehen der Prüfung durch Ihre Rechtsschutzversicherung gelassen entgegen. Unsere Prozesse, die Kostentransparenz und unsere AGB entsprechen den gesetzlichen Anforderungen im EU-Binnenmarkt. Ein wirksam geschlossener Dienstleistungsvertrag über eine bereits vollständig erbrachte Leistung begründet eine rechtmäßige Zahlungsverpflichtung.

3. Automatisiertes Mahnwesen:
Bitte beachten Sie, dass das Ignorieren der Forderung einen automatisierten Mahn- und Inkassoprozess auslöst. Da die Leistung (die Übermittlung) nachweislich erbracht wurde, ist die Forderung gerichtlich durchsetzbar.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Rechtslage zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um zusätzliche Kosten durch Inkasso oder Gerichtsverfahren sowie dauerhafte Schäden an Ihrer Bonität zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
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Firmennummer: 09262024
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrug

Irgendwo in den AGB steht, dass sich das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, die SCHUFA Auskunft tatsächlich zu beantragen. Dem werden sie auch gerecht. Stattdessen wird man mit Mahnungen überhäuft. Ich bin 75 Euro los.

17. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Vertragsinhalt, Leistungsversprechen & Kostenentwicklung

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Missverständnis der AGB & Dienstleistungscharakter:
Hier liegt offensichtlich ein Fehlverständnis unserer Vertragsbedingungen vor. Wir verpflichten uns vertraglich zur rechtssicheren Aufbereitung und der sofortigen digitalen Übermittlung Ihres Antrags. Diesen „digitalen Botengang“ führen wir unmittelbar nach Ihrer Bestellung in Echtzeit aus. Da wir ein unabhängiger Dienstleister sind, können wir jedoch nicht für den „Erfolg“ (also die tatsächliche postalische Zustellung durch die SCHUFA) garantieren, da dieser Schritt außerhalb unseres Machtbereichs und allein in der Verantwortung der SCHUFA Holding AG liegt. Wir schulden die professionelle Übermittlung – und diese leisten wir nachweislich.

2. Erklärung der Kosten (75 €):
Dass Sie nun 75 € bezahlen mussten, liegt nicht an unserer ursprünglichen Servicegebühr. Ein solcher Betrag entsteht ausschließlich dann, wenn rechtmäßige Forderungen über lange Zeit ignoriert werden. In diesem Fall kommen Mahngebühren, Inkassokosten und Verzugszinsen hinzu. Diese Kostensteigerung ist die direkte Folge Ihres einseitigen Vertragsbruchs und kein Zeichen von „Betrug“.

3. Leistung wurde erbracht:
Wenn Sie Mahnungen erhalten haben, bedeutet dies, dass unser System Ihren Auftrag erfolgreich verarbeitet und übermittelt hat. Damit ist unsere Dienstleistung vollständig erbracht und die Zahlungspflicht entstanden.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Auch wenn die 75 € für Sie ärgerlich sind: Dass Sie den Betrag schlussendlich beglichen haben, war die einzig richtige Entscheidung. Damit haben Sie verhindert, dass die Forderung tituliert wird. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel hätte harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge gehabt. So haben Sie Ihre Kreditwürdigkeit im letzten Moment geschützt – also genau das Ziel erreicht, weswegen Sie die Auskunft ursprünglich beantragt haben.

Wir freuen uns, dass die Angelegenheit nun rechtssicher für beide Seiten abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Ohne das bei mir eine Mahnung…

Ohne das bei mir eine Mahnung eingegangen ist wurde ein Inkasso Unternehmen ( Colleon AG) eingeschaltet und es entstanden Kosten von ca. 75,- genau überlegen ob das der richtige Anbieter ist....

17. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Kommunikationswege, Kostenentwicklung & Schutz Ihrer Bonität

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der Unseriosität entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die Seriosität unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Zum Erhalt von Rechnungen und Mahnungen:
Unser System versendet Rechnungen und Zahlungserinnerungen unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs bzw. nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisiert an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Dass diese Dokumente Sie nicht erreicht haben, liegt in den meisten Fällen an strengen Spam-Filtern des Providers oder Tippfehlern bei der Dateneingabe im Bestellprozess. Da unsere Dienstleistung – der „digitale Botengang“ – unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit erfolgt, ist die Forderung ab diesem Moment rechtmäßig entstanden.

2. Kostenentwicklung (75 €):
Unsere ursprüngliche Servicegebühr ist gering. Dass die Gesamtforderung nun bei ca. 75 € liegt, ist die direkte Folge eines Zahlungsverzugs. Sobald eine rechtmäßige Forderung nicht beglichen wird, übergeben wir den Vorgang an die Colleon AG. Die zusätzlichen Kosten entstehen durch gesetzlich geregelte Inkassogebühren und Verzugszinsen. Dies ist kein Zeichen für einen „falschen Anbieter“, sondern der standardisierte rechtliche Prozess bei einseitigem Vertragsbruch.

3. Unsere Dienstleistung:
Unsere Kunden bezahlen für die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung ihres Antrags. Damit sparen sie wertvolle Zeit und bürokratischen Aufwand. Dass die SCHUFA die Auskunft danach postalisch versendet, liegt an den gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Unsere vertragliche Pflicht ist mit der erfolgreichen Übermittlung erfüllt.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Auch wenn die Gebühren durch den Verzug nun höher ausfallen: Die Begleichung der Forderung bei der Colleon AG ist die einzig richtige Entscheidung. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst widersprüchlich, wenn Sie durch das Ignorieren einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Forderung, um weitere Kosten und dauerhafte Schäden an Ihrer Bonität zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
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Betrügerseite!!

Men Mann ist wie alle anderen hier auf diese Seite reingefallen.
Wollten eine Schufa-Auskunft für unsere Wohnung haben.
Bisher kam nichts an und eine Mahnung kam bereits 2 Tage vor Fristende. Erhalten haben wir bisher auch nichts.
Da wir wegen 30€ uns den Stress mit dem Anwalt nicht geben wollten, haben wir nun Lehrgeld bezahlt. Sehr ärgerlich!
Finger Weg!

13. Juli 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Digitaler Botengang, Postlaufzeiten & Schutz Ihrer Bonität

Guten Tag Michelle,

wir bedauern, dass es bei Ihrem Mann zu Irritationen bezüglich der Abläufe gekommen ist. Den Vorwurf einer „Betrügerseite“ weisen wir jedoch entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und den praktischen Nutzen unseres Angebots.

1. Warum bisher „nichts ankam“:
Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor: Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten den Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA Holding AG. Damit ist unser Vertrag erfüllt. Die eigentliche Auskunft wird Ihnen aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post durch die SCHUFA an Ihre Meldeadresse zugestellt. Da wir ein unabhängiger Dienstleister sind, haben wir auf die Postlaufzeit keinen Einfluss.

2. Mahnung und Fristen:
Unser System arbeitet hochautomatisiert. Sobald die digitale Dienstleistung (die Übermittlung) erbracht wurde, ist die Forderung fällig. Dass eine Zahlungserinnerung automatisiert versendet wird, dient der ordnungsgemäßen Buchhaltung und stellt sicher, dass der Vorgang zeitnah abgeschlossen werden kann.

3. Ihre Entscheidung war goldrichtig:
Sie bezeichnen die 30 € als „Lehrgeld“. Aus Sicht Ihrer Kreditwürdigkeit war die Zahlung jedoch die einzig kluge Entscheidung. Ein Ignorieren einer rechtmäßigen Forderung führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein solcher Titel hätte harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Besonders wenn man – wie Sie – gerade auf Wohnungssuche ist, wäre ein solcher Schaden an der eigenen Bonität fatal.

Fazit:
Durch Ihre Zahlung haben Sie das Verfahren rechtssicher beendet und Ihre finanzielle Weste sauber gehalten. Die Dienstleistung wurde durch die erfolgreiche Übermittlung Ihres Antrags vollständig erbracht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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FAKE, alles FAKE

FAKE, alles FAKE. FINGER WEG!
Habe nicht aufgepasst und wollte eine Rentenauskunft.
Rechnung kam sofort, Leistung nicht. Habe 3 Tage vor Frist eine Mahnung erhalten. Inzwischen bezahlt, weil ich mich über meine Dummheit ärgerte. 5 Tage später schon wieder Mahnung. Gehe zum Anwalt.

26. Juni 2025
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Einfach Betrüger

Sie haben ihre Webseite so eingestellt, dass man denkt man wäre in der echten Schufa-Seite und sie verlangen genau die Kosten von einer kostenpflichtig Schufa für die einmal jährlich kostenlose Schufa...

26. Juni 2025
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Richtigstellung: Dienstleistungscharakter & Transparenz des Angebots

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie der bewussten Täuschung entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Seriosität und den Mehrwert unseres Angebots als unabhängiger Legal-Tech-Dienstleister.

1. Dienstleistung vs. Dokument:
Es ist ein häufiges Missverständnis: Die Gebühr bei uns fällt nicht für das Dokument selbst an, sondern für unseren Service. Dieser umfasst die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Daten und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags in Echtzeit. Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an, der Kunden Zeit und bürokratischen Aufwand erspart. In einer Dienstleistungsgesellschaft ist es völlig legitim, für Bequemlichkeit und Zeitersparnis eine Gebühr zu erheben.

2. Transparenz & Eigenständigkeit:
Wir kommunizieren im gesamten Bestellprozess offen, dass wir ein privater Dienstleister und nicht die SCHUFA Holding AG selbst sind. Unser Design ist auf Nutzerfreundlichkeit und eine effiziente Abwicklung ausgelegt. Wer unseren Dienst nutzt, entscheidet sich bewusst gegen den manuellen, oft zeitintensiven Weg der Eigenbeantragung direkt beim Anbieter.

3. Vertragliche Bindung:
Sowohl der Preis als auch der Leistungsumfang werden vor dem Klick auf den Bestellbutton klar und gesetzeskonform ausgewiesen. Da unser System den Antrag unmittelbar nach der Bestellung übermittelt, ist die vertraglich vereinbarte Leistung bereits vollständig erbracht. Die Forderung ist damit rechtmäßig.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer nachträglichen Fehlinterpretation unseres Geschäftsmodells zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein daraus resultierender gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst kontraproduktiv, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden und den Vorgang rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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es wird eine Rechnung erstellt

es wird eine Rechnung erstellt, ohne das eine Leistung erbracht wurde. Finger weg !!!

7. Juli 2025
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Richtigstellung: Tatsächliche Leistungserbringung & digitaler Mehrwert

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf, es sei keine Leistung erbracht worden, entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die Seriosität unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Definition unserer Dienstleistung:
Es liegt hier offenbar ein Missverständnis über den Vertragsinhalt vor. Unsere Leistung ist der „digitale Botengang“. Das bedeutet: Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA Holding AG. In dem Moment, in dem Sie den Bestellbutton klicken, führt unser System diesen Schritt aus. Damit ist unsere vertragliche Verpflichtung vollständig erfüllt und die Rechnung rechtmäßig erstellt.

2. Warum Sie (noch) kein Dokument haben:
Aus zwingenden Datenschutzgründen darf die SCHUFA die Auskunft ausschließlich postalisch an Ihre amtliche Meldeadresse versenden. Wir als privater Dienstleister haben nach der erfolgreichen digitalen Übermittlung keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten oder den Postweg der SCHUFA. Die Leistung wurde also bereits erbracht, auch wenn der Brief erst einige Tage später bei Ihnen eintrifft.

3. Rechtliche Situation zum Widerruf:
Da unsere Dienstleistung (die Übermittlung) auf Ihren Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde, erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB das Widerrufsrecht vorzeitig. Ein digitaler Prozess, der in Millisekunden abgeschlossen ist, kann nicht nachträglich rückgängig gemacht werden.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation des Leistungszeitpunktes zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre äußerst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden und das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Abzocke - Betrug!

Leider habe ich nicht aufgepasst und über diese unseriöse Seite die eigentlich kostenlose Schufa Auskunft beantragt. Da ich selbst schuld war habe ich die Rechnung noch am selben Tag beglichen und nun trotzdem zuerst eine „Mahnung“ erhalten mit dem Wortlaut dass die Zahlung überfällig sei (war sie zu dem Zeitpunkt noch nicht) und nun eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten. Ich habe dem Unternehmen mehrfach geschrieben dass die Rechnung längst beglichen ist (mit Nachweis) und trotzdem kam die erste Mahnung. Das ganze wurde der Verbraucherzentrale gemeldet - unglaublich dass dies anscheinend das normale Vorgehen des Unternehmens ist und niemand dafür bestraft wird!!!

Eine Reaktion des Unternehmens auf die Nachrichten - Fehlanzeige

25. Juni 2025
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Richtigstellung: Buchungsabläufe & automatisierte Mahnprozesse

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern sehr, dass es in Ihrem Fall zu Unannehmlichkeiten bezüglich des Mahnstatus gekommen ist, obwohl Sie die Zahlung bereits geleistet haben.

1. Automatisierte Prozesse & Zeitüberschneidungen:
Da wir über 1 Million Kunden betreuen, setzen wir auf hochautomatisierte Systeme. Gelegentlich kann es zu einer zeitlichen Überschneidung zwischen Ihrem Zahlungsausgang und unserem automatisierten Mahnlauf kommen. Auch wenn eine Zahlungserinnerung versendet wird, während die Banklaufzeit oder der interne Buchungsabgleich noch stattfindet, ist dies kein böswilliges Vorgehen, sondern ein rein technischer Prozess.

2. Bearbeitung Ihrer Nachweise:
Wenn Sie uns bereits Zahlungsnachweise gesendet haben, werden diese von unserer Fachabteilung geprüft. Sobald die Zahlung manuell oder systemseitig eindeutig zugeordnet wurde, wird das Mahnverfahren umgehend und vollständig eingestellt. Zusätzliche Mahngebühren werden in einem solchen Fall selbstverständlich storniert, sofern die Zahlung fristgerecht erfolgte.

3. Kommunikation:
Aufgrund des sehr hohen Volumens an Anfragen kann eine individuelle Rückmeldung manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir versichern Ihnen jedoch, dass jede Nachricht und jeder Zahlungsbeleg bearbeitet wird.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Da Sie die Zahlung bereits geleistet haben, besteht keinerlei Gefahr für Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Eintrag oder eine Beeinträchtigung Ihrer Bonität erfolgt nur bei dauerhaft ausbleibenden Zahlungen und nach einem gerichtlichen Mahnverfahren. Durch Ihren Ausgleich der Rechnung ist Ihre Bonitätsakte in diesem Fall vollständig geschützt.

Wir bitten die entstandene Verwirrung zu entschuldigen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit durch die Verbuchung Ihrer Zahlung bereits erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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1 Stern ist noch zu viel

1 Stern ist noch zu viel.

Die Zahlungserinnerung wurde am 25.06. erstellt, obwohl das Zahlungsziel in der Rechnung erst der 28.06. ist.

Weiterhin sollte der Rechnungsbetrag gem. der Zahlungserinnerung erst in 7 Tagen beglichen werden. Nach 2 Tagen wurde wieder eine Mahnung geschrieben.

Ich habe die Rechnung am 26.06. beglichen und am 06.07. wieder eine Mahnung bekommen.
Ich werde einen Anwalt einschalten!!

6. Juli 2025
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Richtigstellung: Buchungsabläufe & automatisierte Mahnfristen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre detaillierte Rückmeldung. Wir bedauern, dass die Abfolge unserer automatisierten Benachrichtigungen in Ihrem Fall zu Verwirrung und Ärger geführt hat.

1. Zu den Fristen und Überschneidungen:
Bei einem Kundenstamm von über 1 Million Nutzern arbeiten unsere Systeme mit hochautomatisierten Mahnläufen. Die von Ihnen beschriebene „Zahlungserinnerung“ vor Ablauf des Ziels dient systemseitig oft als proaktiver Hinweis, um einen Verzug und damit verbundene Gebühren von vornherein zu vermeiden. Dass Sie trotz Ihrer Zahlung am 26.06. am 06.07. erneut kontaktiert wurden, deutet auf eine zeitliche Überschneidung beim Bankenabgleich oder eine fehlende Zuordnung (z. B. durch einen Zahlendreher im Verwendungszweck) hin.

2. Status der Forderung:
Wenn Sie den Betrag am 26.06. überwiesen haben, ist der Vertrag Ihrerseits erfüllt. Sobald die Zahlung in unserem System erfolgreich verbucht wurde, wird das Mahnverfahren automatisch beendet. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist in diesem Stadium in der Regel mit unnötigen Kosten für Sie verbunden, da sich die Angelegenheit durch den bereits geleisteten Zahlungsausgleich bereits materiell erledigt hat.

3. Transparenz der Dienstleistung:
Wir erbringen unsere Leistung – die rechtssichere Aufbereitung und sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags – unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit. Dafür wird die vereinbarte Gebühr fällig.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Da Sie die Rechnung beglichen haben, besteht kein Risiko für Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Eintrag oder ein gerichtliches Verfahren droht nur bei dauerhafter Zahlungsverweigerung. Durch Ihre Zahlung ist Ihre Bonität geschützt, und der Vorgang wird nach dem internen Abgleich als „erledigt“ markiert.

Wir empfehlen Ihnen, kurz zu prüfen, ob der Verwendungszweck korrekt war. Sollte dies der Fall sein, können Sie weitere automatisierte Schreiben ignorieren, da Ihr Konto zeitnah ausgeglichen sein wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Eine bodenlose Frechheit es hieß…

Eine bodenlose Frechheit es hieß kostenlos aufeinmal sollte ich 40€ bezahlen.

19. Juni 2025
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Richtigstellung: Transparenz der Kosten & Entstehung von Mahngebühren

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der „Frechheit“ sowie die Behauptung, unser Dienst sei als kostenlos beworben worden, entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Service erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Seriosität und die klare Kommunikation unseres Angebots.

1. Transparenz der Kosten:
Unser Bestellprozess entspricht strikt den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (sog. „Button-Lösung“). Der Preis für unsere Dienstleistung wird vor dem Absenden der Bestellung deutlich ausgewiesen. Wer unseren Dienst nutzt, entscheidet sich bewusst für die Bequemlichkeit, die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung seines Antrags.

2. Warum nun 40 €?
Die ursprüngliche Servicegebühr liegt deutlich unter diesem Betrag. Dass die Forderung nun bei 40 € liegt, ist die direkte Folge eines Zahlungsverzugs. Wenn eine rechtmäßige Rechnung nicht fristgerecht beglichen wird, fallen automatisiert Mahngebühren und Verzugszinsen an. Dies ist kein Zeichen von mangelnder Transparenz, sondern der standardisierte rechtliche Prozess bei einseitigem Vertragsbruch.

3. Unsere Dienstleistung:
Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an. Unser System übermittelt Ihren Antrag in Echtzeit digital an die SCHUFA. Damit ist unsere vertragliche Leistung bereits Millisekunden nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht, weshalb die Gebühr rechtmäßig fällig ist.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Kostenstruktur zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre äußerst kontraproduktiv, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der offenen Forderung, um weitere Kostensteigerungen und negative Auswirkungen auf Ihre Bonität zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

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Vorsicht vor versteckten Kosten

Vorsicht vor versteckten Kosten – nie wieder!

Ich bin auf selbstauskunft.de gestoßen, weil ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft suchte. Dass ich dabei angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag abschließe, war nirgendwo klar erkennbar. Erst Wochen später kam eine Rechnung von über 70 € – ohne dass ich jemals vorher eine Rechnung oder Mahnung erhalten hätte.

Erst nach mehrfacher Aufforderung wurde mir überhaupt eine Rechnung zugeschickt – rückdatiert! Anschließend erhielt ich sogar Post vom Inkassobüro Colleon AG. Für mich völlig unverständlich und sehr belastend.

Ich habe die Forderung der Verbraucherzentrale gemeldet und rechtlich widersprochen. Für mich ist das Vorgehen absolut unseriös und nicht kundenfreundlich. Auf Rückfragen wird nur mit Standardbausteinen geantwortet, aber keine Nachweise erbracht.

Fazit: Ich kann nur jedem raten, die Finger von dieser Seite zu lassen. Intransparente Preisgestaltung, keine Kommunikation, und Druck durch Inkasso.
Für mich ganz klar: Nie wieder – und rechtlich fragwürdig!

2. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Preistransparenz, automatisierte Abläufe & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf „versteckter Kosten“ sowie die Unterstellung einer rechtlich fragwürdigen Gestaltung entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Legitimität und die Relevanz unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Transparenz & Button-Lösung:
In Deutschland ist die „Button-Lösung“ gesetzlich streng geregelt. Unser Bestellprozess hält diese Vorgaben exakt ein: Die Schaltfläche ist eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnet, und der Preis wird vor dem Klick klar kommuniziert. Dass Sie die Kosten übersehen haben, ändert nichts an der Rechtswirksamkeit des geschlossenen Dienstleistungsvertrages.

2. Warum die Rechnung „rückdatiert“ wirkt:
Das Rechnungsdatum entspricht dem Tag der Bestellung, da an diesem Tag unsere Dienstleistung – die rechtssichere Aufbereitung und sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags – in Echtzeit vollständig erbracht wurde. Das ist keine „Rückdatierung“, sondern die korrekte steuerliche und rechtliche Erfassung des Leistungszeitpunktes.

3. Kostenentwicklung auf über 70 €:
Unsere ursprüngliche Servicegebühr ist deutlich geringer. Der Betrag von über 70 € ist die direkte Folge eines Zahlungsverzugs. Wenn die ursprüngliche Rechnung (die oft aufgrund von Spam-Filtern oder Tippfehlern bei der E-Mail-Adresse untergeht) nicht beglichen wird, entstehen durch die Übergabe an die Colleon AG sowie durch Mahngebühren und Verzugszinsen zusätzliche Kosten. Dies ist der standardisierte rechtliche Prozess bei einseitigem Vertragsbruch.

4. Kommunikation & Standardbausteine:
Angesichts der hohen Nutzerzahlen ist eine automatisierte Kommunikation unumgänglich, um schnelle Reaktionszeiten zu gewährleisten. Diese „Standardbausteine“ enthalten die wesentlichen rechtlichen Informationen zum Erlöschen des Widerrufsrechts und zur erbrachten Leistung.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend dazu, die Forderung nun zeitnah bei der Colleon AG auszugleichen. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch das Ignorieren einer rechtmäßigen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Durch den Ausgleich der Forderung schützen Sie Ihre finanzielle Reputation und beenden das Verfahren rechtssicher.

Mit freundlichen Grüßen,

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Achtung betrügerische Masche mit Bezug…

Achtung betrügerische Masche mit Bezug zur Schufa Auskunft.

16. Juni 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenz und Rechtssicherheit unseres Serviceangebots

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf einer „betrügerischen Masche“ mit aller Entschiedenheit zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die Relevanz unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Transparenz der Dienstleistung:
Es handelt sich um ein legitimes Serviceangebot. Unsere Kunden bezahlen für die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung ihres Antrags an die SCHUFA. Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an, der den Nutzern Zeit und bürokratischen Aufwand erspart. Sowohl der Preis als auch unser Status als privater Dienstleister werden im Bestellprozess klar und gesetzeskonform (sog. Button-Lösung) kommuniziert.

2. Warum die Gebühr rechtmäßig ist:
In einer Dienstleistungsgesellschaft ist es absolut üblich, für Zeitersparnis und Bequemlichkeit eine Gebühr zu entrichten. Wer unseren Service nutzt, entscheidet sich bewusst gegen den manuellen Weg der Eigenbeantragung. Da unser System den Antrag unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit übermittelt, ist die vertraglich vereinbarte Leistung bereits vollständig erbracht.

3. Rechtliche Konsequenzen:
Die Einstufung als „Masche“ entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung aus einem wirksam geschlossenen Vertrag. Wir verfolgen offene Forderungen konsequent über unser automatisiertes Mahnwesen bis hin zur Übergabe an Inkassodienstleister.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer persönlichen Fehlinterpretation unseres Geschäftsmodells zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um diese weitreichenden finanziellen Konsequenzen abzuwenden und das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Das sind Betrüger

Das sind Betrüger. Eine Selbstauskunft erhaltet ihr nicht und die wollen trotzdem 30€ haben. Hab nie eine Rechnung erhalten. Noch eine Mahnung. Jetzt krieg ich ein Brief dass die 71€ haben wollen! Die HS.

12. Juni 2025
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Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Warum Sie denken, keine Leistung erhalten zu haben:
Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor: Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA Holding AG. Damit ist unser Vertrag erfüllt. Die eigentliche Auskunft wird Ihnen aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch von der SCHUFA an Ihre Meldeadresse zugestellt. Auf die Postlaufzeiten der SCHUFA haben wir keinen Einfluss.

2. Fehlende Rechnung und Mahnung:
Rechnungen und Zahlungserinnerungen werden von unserem System unmittelbar und automatisiert versendet. Wenn diese Sie nicht erreicht haben, liegt das oft an strengen Spam-Filtern des E-Mail-Providers oder einem Tippfehler bei der Dateneingabe im Bestellprozess. Da die Übermittlung Ihres Antrags jedoch bereits in Echtzeit stattgefunden hat, ist die Forderung rechtmäßig entstanden.

3. Kostenentwicklung auf 71 €:
Die Erhöhung von der ursprünglichen Servicegebühr auf 71 € ist die direkte Folge eines Zahlungsverzugs. Wenn Forderungen nicht beglichen werden, wird der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben. Die zusätzlichen Kosten bestehen aus gesetzlich geregelten Inkassogebühren und Verzugszinsen. Dies ist kein Betrug, sondern ein standardisierter rechtlicher Prozess.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten Ihnen dringend davon ab, den Inkasso-Brief zu ignorieren. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Ein solcher gerichtlicher Titel hat harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Forderung beim Inkassodienstleister, um weitere Kosten und langfristige Schäden an Ihrer Bonität abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

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So funktioniert Trustpilot

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