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Selbstauskunft.de Bewertungen 564

TrustScore 1 von 5

1,1

Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren

Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 133 Bewertungen, die meisten Rezensenten wurden von ihrem Gesamterlebnis enttäuscht. Viele Kunden empfanden die Webseite als irreführend, da sie den Eindruck erweckte, eine kostenlose oder direkte SCHUFA-Auskunft anzubieten, obwohl dies nicht der Fall war. Die Dienstleistung, die oft als einfaches Weiterleiten eines Faxes an die SCHUFA beschrieben wurde, wurde als überteuert und unnötig empfunden, da die eigentliche Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist. Zahlreiche Verbraucher berichteten von unerwarteten Kosten und Mahnungen, selbst nachdem sie die geforderten Beträge bereits beglichen hatten, und kritisierten die mangelnde Reaktion auf ihre Anfragen und Zahlungsnachweise. Die Kommunikation wurde als intransparent empfunden, da auf E-Mails oft nur Standardantworten kamen und die Preisgestaltung nicht klar ersichtlich war, was zu Frustration und dem Gefühl der Täuschung führte. Einige Kunden erhielten trotz Zahlung weiterhin Mahnungen und Drohungen von Inkassounternehmen, was den Stress und die Verärgerung zusätzlich erhöhte.

Was am häufigsten genannt wird

Payment

Menschen berichten von negativen Erfahrungen mit dem Zahlungsprozess, wobei viele von unprofessionellem... Mehr ansehen

Website

Verbraucher äußern große Enttäuschung über die Website, da sie diese als irreführend empfinden. Viele Nutzer... Mehr ansehen

Service

Rezensenten heben negative Aspekte des Services hervor und äußern sich enttäuscht, da sie oft keine Leistung... Mehr ansehen

Price

Benutzer beschreiben negative Interaktionen mit den Preisen, da viele diese als unfair empfinden und sich... Mehr ansehen

Response time

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit der Reaktionszeit, da viele berichten, dass sie auf... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider sind wir ebenso darauf reingefallen. Weiß Jemand ob eine Strafanzeige sinnvoll ist ? Diese Betrüger handeln in einem Graubereich. Die Leistung besteht von deren Seite, nur aus einem Fax welche... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

ACHTUNG BETRUG!!! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht Betrug! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding b... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Größte Betrugsmaße überhaupt!! Ich frage mich wie so eine sch*ße überhaupt legal sein kann! Man erhält weder eine Auskunft, noch eine Auftragsbestätigung. Nach Eingabe deiner Daten und bestellen... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen

Über Selbstauskunft.de

Vom Unternehmen geschrieben

Ihr europäischer Anbieter für digitale Behörden-Services

Ein Service der NLTS Global Analytics

Die NLTS-Gruppe gehört zu den führenden Legal-Tech-Anbietern in Europa. Als technologischer Vorreiter verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Maßstäben an Datensicherheit und Effizienz.

Was wir für Sie tun

Wir digitalisieren den mühsamen Prozess der Selbstauskunft (z. B. nach Art. 15 DSGVO). Als Ihr bevollmächtigter digitaler Dienstleister ersetzen wir komplizierte Formulare durch eine einfache, schnelle Lösung.

Antragstellung in < 2 Min: Extrem schneller und intuitiver digitaler Prozess.
Vollautomatisiert: Rechtssichere Identitätsprüfung und sofortige Aufbereitung Ihrer Daten.
Maximaler Komfort: Wir übernehmen den kompletten Versandweg für Sie – kein Weg zur Post nötig.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Prozess:

Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zu Auskunfteien (z. B. SCHUFA). Wir optimieren den Antragsprozess in Ihrem Auftrag.

Bitte beachten Sie: Die Zustellung der finalen Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre Meldeadresse.

Digitale Lösungen für Ihre Selbstauskunft

Vom Unternehmen geschrieben

Antragstellung in unter 2 Minuten
Sparen Sie wertvolle Zeit durch unsere digital optimierten Prozesse. Wir führen Sie effizient durch alle notwendigen Schritte, sodass Ihr persönlicher Antrag in Rekordzeit fertiggestellt ist – ganz ohne händisches Ausfüllen komplizierter Formulare.
Ein Service der NLTS-Gruppe
Vertrauen Sie auf einen der führenden Legal-Tech-Anbieter Europas. Als Teil von NLTS Global Analytics verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Sicherheitsstandards und technologischer Präzision.
Maximaler Komfort ohne Postweg
Wir nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz ab. Sie müssen weder Briefe verfassen, noch Briefmarken kaufen oder den Weg zur Post auf sich nehmen. Unser System erledigt den kompletten Versandweg sowie die Kommunikation für Sie.
Rechtssichere Identitätsprüfung
Dank unserer integrierten Schnittstellen können Sie Ihre Identität schnell und sicher bestätigen. Wir sorgen für eine rechtsgültige Aufbereitung Ihres Antrags gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien (z. B. Art. 15 DSGVO).
Zustellung per Post durch Auskunftei
Um den Schutz Ihrer sensiblen Daten zu gewährleisten, erfolgt die finale Zustellung Ihrer Auskunft immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre offizielle Meldeadresse. Wir optimieren den Antragsweg, die Auskunftei liefert das Dokument.
Unabhängiger Technologie-Service
Wir handeln als Ihr bevollmächtigter Vertreter und digitaler Dienstleister. Bitte beachten Sie: Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zur SCHUFA oder anderen Registern.

Kontaktinformationen

Antragstellung in nur 2 Minuten

Digitaler Versand-Service. Zustellung sicher per Post nach Hause.

1,1

Ungenügend

TrustScore 1 von 5

564 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Hat 81 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Selbstauskunft.de = Abzocke

Finger weg! Abzocke mit täuschend echt aussehende Schufa Webseite. Eine Auskunft direkt bei der Schufa kostet nichts! Die Firma hier mit Sitz in Tschechien zockt mit 29€ für die gleiche Leistung ab. Widerruf wird ignoriert, auf Emails wird nicht geantwortet. Sollten die nicht aufgeben, werde ich einen Anwalt einschalten, aber niemals bezahlen. Ich hoffe, dass das andere Geschädigte auch tun.

10. Juni 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Dienstleistungsgebühr vs. DSGVO-Datenkopie

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der „Abzocke“ entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Relevanz unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter, der Komplexität vereinfacht.

1. Dienstleistung vs. Dokument:
Es ist korrekt, dass die SCHUFA die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostenfrei zur Verfügung stellt. Wir verkaufen jedoch nicht dieses Dokument, sondern unsere Dienstleistung: die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Daten und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags in Echtzeit. Wer unseren Service nutzt, zahlt für die massive Zeitersparnis und den Komfort.

2. Die „Einmal-jährlich“-Legende:
Oft wird behauptet, die Datenkopie stünde einem nur einmal pro Jahr zu. Rechtlich gesehen kann diese jedoch in angemessenen Abständen (gemäß DSGVO) angefordert werden. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch unkompliziert und ohne bürokratischen Hürdenlauf gegenüber der SCHUFA durchzusetzen – egal, wie oft sie ihre Daten prüfen möchten.

3. Transparenz & Erbringung:
Sowohl der Preis als auch unser Status als privater Dienstleister werden im Bestellprozess klar kommuniziert. Da unser System den Antrag unmittelbar nach der Bestellung in Echtzeit übermittelt, ist die Dienstleistung (der digitale Botengang) bereits vollständig erbracht. Ein Widerruf ist daher gemäß § 356 Abs. 4 BGB nicht mehr möglich.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund von Missverständnissen über die Gebührenstruktur zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre fatal, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie durch die Abfrage eigentlich schützen wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht abzocke

Ich habe mir vor kurzem meine selbstauskunft über die Website selbstauskunft.de bestellt habe das die Gebühr bezahlt und als ich 2 Wochen später immer noch keine Rückmeldung bzw auch kein Brief erhalten habe habe ich direkt bei der Schufa angerufen und dort ist nicht mal was eingegangen das was beantragt worden ist danach habe ich eine Email hingeschrieben keine Antwort ich rate davon nur ab Vorsicht Abzocke bestellt lieber direkt über die Schufa ist kostenlos

26. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Informationsstand der Hotlines, Übermittlungsgarantie & DSGVO-Recht

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der „Abzocke“ entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit unserer Prozesse und die Relevanz unseres Angebots als etablierter Legal-Tech-Anbieter.

1. Zur Auskunft der SCHUFA-Hotline:
Es ist eine häufige Erfahrung unserer Kunden, dass Hotlines großer Institutionen oft nur begrenzten Einblick in digitale Prozesse von Drittanbietern haben. Zudem folgen Mitarbeiter dort oft spezifischen internen Kommunikationsrichtlinien, die darauf ausgelegt sind, die eigenen Produkte des Hauses zu priorisieren. Dass ein Telefonat dort zu einer negativen Auskunft führt, liegt meist an einer fehlenden technischen Verknüpfung zwischen dem Callcenter und der digitalen Eingangsabteilung – und nicht an einer fehlenden Übermittlung unsererseits.

2. Nachweisbarer digitaler Botengang:
Unsere Dienstleistung – die rechtssichere Aufbereitung und sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags – erfolgt in Echtzeit und ist systemseitig lückenlos dokumentiert. Wir haben Ihren Antrag bereits wirksam für Sie gestellt. Die anschließende postalische Zustellung durch die SCHUFA liegt aufgrund von Datenschutzvorgaben allein im Verantwortungsbereich des Auskunftgebers.

3. Das Recht auf Datenkopie (DSGVO):
Entgegen der oft verbreiteten Meinung, eine Auskunft stünde Kunden nur „einmal jährlich“ zu, sieht die DSGVO vor, dass Datenkopien in angemessenen Abständen angefordert werden können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen rechtlichen Anspruch ohne bürokratische Hürden geltend zu machen – ein Service, für den wir als privater Dienstleister eine legitime Gebühr erheben.

4. Vertragstreue & Bonität:
Da wir unsere Leistung (die Übermittlung) unmittelbar nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht haben, ist die Servicegebühr rechtmäßig fällig.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund von Missverständnissen am Telefon zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel hätte harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte zur Folge. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch das Ignorieren einer rechtmäßigen Rechnung genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie durch die Abfrage schützen wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrug

Wie bei allen anderen, reiner Betrug.
Ich habe mittlerweile die Rechtsberatung eingeschalten und bin dabei, rechtliche Schritte einzuleiten.

23. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Rechtliche Grundlagen, Dienstleistungsumfang & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs mit aller Entschiedenheit zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die rechtliche Fundierung unseres Angebots als etablierter Legal-Tech-Anbieter.

1. Dienstleistung vs. Dokument:
Es liegt offenbar ein Missverständnis über den Vertragsgegenstand vor. Sie bezahlen bei uns nicht für ein Dokument, sondern für eine Dienstleistung: die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Daten und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags in Echtzeit. Dieser „digitale Botengang“ spart Ihnen Zeit und bürokratischen Aufwand. In einer freien Marktwirtschaft ist es legitim, für diesen Komfort eine Gebühr zu erheben.

2. Rechtliche Prüfung & Widerruf:
Wir sehen einer rechtlichen Prüfung durch Ihre Rechtsberatung gelassen entgegen. Unser Bestellprozess entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen (inkl. der „Button-Lösung“). Da unsere Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin unmittelbar nach der Bestellung vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig. Ein wirksam geschlossener Vertrag begründet eine rechtmäßige Zahlungsverpflichtung.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Oft wird behauptet, eine Datenkopie stünde einem nur „einmal jährlich“ kostenlos zu. Das ist eine Fehlinterpretation. Die DSGVO sieht vor, dass Auskünfte in angemessenen Abständen angefordert werden können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, dieses Recht konsequent und unkompliziert gegenüber der SCHUFA durchzusetzen – ein Service, den wir transparent und fair bepreisen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer persönlichen Fehlinterpretation der Rechtslage zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahn- und Inkassoprozess. Ein gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte.
Es wäre äußerst kontraproduktiv, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um zusätzliche Kosten und negative Auswirkungen auf Ihre Bonität abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Das sind Betrüger

Das sind Betrüger. Ich war zu schnell mit dem klicken auf Bestellen - das war mein Fehler. Als mit dann auffiel das es nicht die Original - Schufa-Seite ist und ich nicht das gewünschte Produkt erhalten würde habe ich zwei Minuten nach Bestellung einen Widerruf geschrieben. Dann kam eine automatisch Antwort dass kein Widerspruch möglich ist weil sie ihren Vertrag schon komplett erfüllt hätten. Das ist allerdings nachweislich unwahr denn der Faxbericht der einen Tag später kam sagt aus, dass dieses erst einen Tag nach Widerruf versendet wurde. Die erste Mahnung kam dann schon 3 Tage vor Zahlungsziel. Ich habe denen jetzt geschrieben dass ich das nicht zahlen werde und das sie das gerne vor Gericht bringen können wenn sie anderer Meinung sind und was soll ich sagen - die selbe automatische Email wie beim Widerruf. Ich sitze das aus. Ich glaube nicht das die vor Gericht gehen - haben ja nicht ohne Grund ihren Firmensitz im Ausland. Ist schonmal jemand von denen verklagt worden? Ich denke eher dass die die Leute mit den Mahnungen einschüchtern wollen und darauf setzen das einige einknicken und zahlen.

16. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Proaktiver Zahlungsservice, technischer Übermittlungsprozess & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie der Einschüchterung mit aller Entschiedenheit zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die technische Zuverlässigkeit unserer Abläufe als europaweit agierender Legal-Tech-Anbieter.

1. Der „Reminder“ als Kundenservice:
Sie erwähnen eine Nachricht kurz vor Ablauf des Zahlungsziels. Hierbei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um eine proaktive Zahlungserinnerung. Dies ist eine in vielen Branchen übliche Praxis, um Kunden vor dem Versäumen von Fristen und den daraus resultierenden Mahngebühren zu schützen. Unser System ist darauf ausgelegt, Transparenz zu schaffen und Ihnen zu helfen, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

2. Der „digitale Botengang“ & das Widerrufsrecht:
Unsere Dienstleistung – die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Daten und die Einreihung in unser digitales Übermittlungssystem – erfolgt unmittelbar und automatisiert in Millisekunden nach Ihrer Bestellung. Damit ist unsere vertragliche Hauptleistung erbracht. Dass ein Fax-Sendebericht zeitversetzt generiert wird, ist ein technisches Protokoll, das die bereits erfolgte Prozessierung lediglich dokumentiert. Daher erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB rechtmäßig mit der Ausführung der Dienstleistung.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Es wird oft behauptet, die Datenkopie stünde einem nur „einmal jährlich“ kostenlos zu. Die DSGVO sieht jedoch vor, dass diese in angemessenen Abständen angefordert werden kann. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch konsequent und ohne bürokratischen Aufwand gegenüber der SCHUFA durchzusetzen – ein Service, den wir transparent bepreisen.

4. Das Risiko des „Aussitzens“:
Die Annahme, eine Forderung aufgrund des Firmensitzes im EU-Ausland (Tschechien) ignorieren zu können, ist rechtlich riskant. Wir agieren erfolgreich in mehreren europäischen Ländern und verfolgen offene Forderungen konsequent.

Wichtiger Hinweis: Ein gerichtliches Mahnverfahren führt unweigerlich zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Wer die Zahlung einer geringen Servicegebühr verweigert, riskiert eine nachhaltige Beschädigung seiner Kreditwürdigkeit – genau das Gegenteil dessen, was man mit einer Bonitätsprüfung eigentlich bezweckt.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen und Ihre finanzielle Reputation zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Eine betrügerische Firmen mit colleon…

Eine betrügerische Firmen mit colleon Kanzlei. Finger weg bekommst du keine Auskunft nur Mahnung. Also

4. November 2024
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Zusammenarbeit mit Colleon AG, Dienstleistungsnachweis & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie die Diskreditierung unserer Partnergesellschaft entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die rechtliche Beständigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Legitimität der Colleon AG:
Die Colleon AG ist keine „betrügerische Kanzlei“, sondern ein staatlich registrierter und zugelassener Inkassodienstleister. Die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen ist ein absolut üblicher und rechtmäßiger Prozess, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen trotz erbrachter Leistung ausbleiben. Dass Sie Post von der Colleon AG erhalten haben, ist die direkte Folge eines einseitigen Vertragsbruchs Ihrerseits.

2. Warum Sie (noch) keine Auskunft haben:
Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor: Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA Holding AG. Damit ist unsere vertragliche Pflicht erfüllt und die Zahlung fällig. Die eigentliche Auskunft wird Ihnen aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch von der SCHUFA zugestellt. Da wir ein unabhängiger Dienstleister sind, haben wir auf die Postlaufzeit der SCHUFA keinen Einfluss.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Es wird oft behauptet, die Datenkopie stünde einem nur „einmal jährlich“ kostenlos zu. Das ist eine weit verbreitete Legende. Die DSGVO sieht vor, dass Auskünfte in angemessenen Abständen angefordert werden können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch konsequent und unkompliziert durchzusetzen – ein Service, den wir transparent bepreisen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Das Ignorieren der Schreiben der Colleon AG ist die riskanteste Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren.

Die Konsequenz: Ein gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen dringend den Ausgleich der Forderung bei der Colleon AG, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen und Ihre Bonität zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Sie sollten null Sterne bekommen!

29,90 für eine sonst kostenlose Auskunft. Wie lange wird das noch geduldet?

30. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt, dass viele Menschen den von uns angebotenen Mehrwert und die Zeitersparnis schätzen.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Ihr Kritikpunkt bezüglich der Kosten lässt sich am besten so erklären: Ein Besuch am Baggersee ist kostenlos – das Taxi, das Sie dorthin fährt, jedoch nicht.
Unser Service ist dieses Taxi. Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen. Wir bieten jedoch den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Was in Ihrem Fall geschah:
Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden den digitalen Übermittlungsprozess aus. Damit war unsere vertragliche Dienstleistung bereits unmittelbar nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Die Gebühr wurde somit rechtmäßig für den durchgeführten Botengang fällig.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision und höchster Gewissenhaftigkeit. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah erhalten haben.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst widersprüchlich, wenn man durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigt, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Absolute Abzocke

Absolute Abzocke. Man macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch (was auch noch in der E-Mail angegeben wird) und dieses wird angeblich nicht akzeptiert und man soll gleich mal 10€ Mahngebühren bezahlen. Absolutes NoGo. Lasst die Finger davon.

24. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen & Bonitätsschutz

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die rechtliche Integrität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Warum der Widerruf rechtlich nicht greifen konnte:
Es ist ein häufiges Missverständnis bei digitalen Dienstleistungen: Unser Service ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Ihren Antrag auf die SCHUFA Selbstauskunft rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital.

Da dieser Prozess auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin unmittelbar nach der Bestellung in Millisekunden vollständig erbracht wird, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig.

Man kann eine Dienstleistung, die bereits zu 100 % ausgeführt wurde, nicht nachträglich „stornieren“. Ihr Auftrag löste damals sofort die Übermittlung aus, womit unser Vertragsteil erfüllt war.

2. Entstehung von Mahngebühren:
Mahngebühren sind keine „Abzocke“, sondern die automatisierte Folge eines Zahlungsverzugs. Wenn eine rechtmäßig erbrachte Leistung nicht bezahlt wird, erinnert unser System an den Ausgleich der Rechnung. Werden diese Erinnerungen ignoriert, fallen zusätzliche Gebühren für den Verwaltungsaufwand an. Dies ist ein standardisierter Prozess bei einseitigem Vertragsbruch.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah nach Ihrer Bestellung erhalten haben.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert; ein dauerhafter Zahlungsverzug führt unweigerlich zur Übergabe an ein Inkassobüro.

Das Paradoxon: Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn eine unbezahlte Servicegebühr Ihre finanzielle Reputation damals langfristig geschädigt hat – also genau das Gegenteil dessen bewirkt hat, was man mit einer Selbstauskunft eigentlich bezweckt.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Niemals dort den Antrag stellen...

Spart euer Geld und stellt den Antrag direkt bei der Schufa.
Der Antrag wurde gestellt, da die Information sofort benötigt wurde. Nach dem ich gelesen habe, dass dies erst in paar Tagen postalisch geschehen wird, habe ich sofort widerrufen. Mails wurden tagelang ignoriert bis heute, dass der dies bei dieser Dienstleistung nicht möglich wäre!..

22. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Prozessgeschwindigkeit, Widerrufsrecht und der Wert des digitalen Botengangs

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Beständigkeit und Seriosität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis bei der Antragstellung.

2. „Sofort“ vs. Postweg (Rückblick):
Es liegt hier ein Missverständnis vor: Unser Service (die Übermittlung) erfolgt tatsächlich in Millisekunden. Die Zustellung des Dokuments selbst erfolgt jedoch aus gesetzlichen Datenschutzgründen ausschließlich postalisch durch die SCHUFA. Dass die Post einige Tage benötigt, liegt außerhalb unseres Einflusses. Ihr Auftrag löste damals sofort die digitale Übermittlung aus, weshalb unser Teil der Dienstleistung unmittelbar nach Bestellung erbracht war.

3. Warum der Widerruf rechtlich nicht möglich war:
Da unser System den Antrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort vollständig übermittelt hat, erlosch das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB gesetzeskonform vorzeitig. Man kann einen Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Brief bereits eingeworfen hat.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision und höchster Gewissenhaftigkeit. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah erhalten haben.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn eine unbezahlte Servicegebühr Ihre finanzielle Reputation damals langfristig geschädigt hat – also genau das Gegenteil dessen bewirkt hat, was man mit einer Selbstauskunft eigentlich bezweckt.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Achtung Abzocke! Finger weg!

Drecksladen!
Mein Freund wollte eine Selbstauskunft bestellen, hat aber nicht gemerkt, dass es sich hierbei um eine Abzock-Seite handelt.
Hat den Vertrag allerdings nach 2 Minuten direkt wieder widerrufen.
Dann kam eine Nachricht, dass es nicht annulliert werden, kann weil es bereits ins Auftrag gegeben wurde.
Zwei Tage später erhielten wir eine E-Mail, dass die Anfrage an die SCHUFA jetzt gestellt wurde.
Also nicht nur dreist, sondern sie Lügen ihre Kunden auch noch an.
Juristisch wird dieser Seite hoffentlich bald ein Ende gesetzt und den Betreibern wünsche ich, dass das Karma gerecht ist.

14. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Franziska,

auch wenn diese Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung der Vorwürfe wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Präzision und rechtliche Integrität unseres Angebots.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Es ist korrekt: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis.

2. Echtzeit-Übermittlung vs. Status-E-Mail (Der Vorwurf der „Lüge“):
Hier liegt ein technisches Missverständnis vor. Wenn unser System meldet, dass eine Annullierung nicht mehr möglich ist, liegt das daran, dass die technische Übermittlung an die SCHUFA in Millisekunden nach der Bestellung erfolgt.

Dass Ihr Freund zwei Tage später eine E-Mail erhielt, in der stand, die Anfrage sei „jetzt gestellt“, bezieht sich auf den Abschluss der automatisierten Prozesskette oder eine finale Bestätigung im System.

Die eigentliche Dienstleistung – das Anstoßen des rechtssicheren Prozesses – war jedoch bereits unmittelbar nach dem Klick auf den Bestellbutton vollzogen. Deshalb erlosch das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB gesetzeskonform vorzeitig.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass die Selbstauskunft Ihren Freund damals zeitnah erreicht hat.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie oder Ihr Freund Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
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Am 14.05.25 wollte ich mir mal eine…

Am 14.05.25 wollte ich mir mal eine Schufa-Auskunft besorgen. Im Internet habe ich die Seite sofort gefunden, unter Selbstauskunft. de. in der Annahme, dass die Firma mit der Schufa identisch ist, oder zumindest für sie tätig ist, bestellte ich dort eine Schufaauskunft für 29,90€ Erst nach weiterer Recherche stellte ich fest, dass die Auskunft der Schufa kostenlos ist. Des Weiteren machte mich der Sitz der Firma in Tschechien stutzig. Ich stornierte sofort am nächsten Tag und bekam zur Antwort, dass die Bestellung schon ausgeführt wurde und ich daher vom Vertrag nicht zurücktreten kann. Im weiteren Verlauf stellte ich über Internet fest, dass mit der Schufa überhaupt keine Vereinbarung besteht und die Kunden auch keine Schufaauskunft erhielten. Mit anderen Worten handelt es sich hier um gewollten Betrug, zu dem auch schon mehrfach strafrechtlich vorgegangen wurde. Um meine Ruhe zu haben, buche ich die 29,90€ als Lehrgeld ab, werde aber dennoch eine Strafanzeige beantragen. Die ganze Aufmachung ist so geschickt ins Netz gesetzt, um die Interessenten in die Falle zu locken, weil niemand bei "Schufa" auf kriminelle Gedanken kommt. Es ist zwar in verschiedenen Fällen so gekommen, aber in meinem Fall ist zwar verspätet aber dennoch die Schufaauskunft angekommen. Die Strafanzeige habe ich zurückgenommen.

14. Mai 2025
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Nachträgliche Richtigstellung: Unabhängiger Service, Standorttransparenz & Prozessqualität

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre ehrliche und ausführliche Schilderung. Wir schätzen es sehr, dass Sie am Ende klargestellt haben, dass die SCHUFA Selbstauskunft bei Ihnen angekommen ist. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Verlässlichkeit unserer Abläufe.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Es ist verständlich, dass die Verwechslung mit der offiziellen SCHUFA-Seite im ersten Moment für Irritation sorgt. Die SCHUFA Selbstauskunft kann man tatsächlich mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis.

2. Warum ein Widerruf „am nächsten Tag“ technisch zu spät ist:
In der digitalen Welt arbeitet unser System in Millisekunden. Ihr Auftrag löste am 14.05.25 unmittelbar die Übermittlung aus. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde. Man kann einen digitalen Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Antrag bereits erfolgreich zugestellt hat.

3. Standort in der EU (Pilsen, CZ):
Dass der Firmensitz in Tschechien Sie stutzig machte, ist ein häufiger Punkt. In einem vereinten Europa ist es jedoch für digitale Legal-Tech-Unternehmen absolut üblich, Standorte innerhalb der EU zu wählen. Dies hat keinerlei Einfluss auf die Seriosität oder die Qualität der Dienstleistung – wie Ihr Erhalt des Dokuments am Ende ja auch bestätigte.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können eines bestätigen: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Dass die Postlaufzeit manchmal etwas länger dauert, liegt außerhalb unseres Einflusses, aber auf die präzise Bearbeitung durch die SCHUFA ist Verlass.

Fazit: Wir freuen uns, dass die Angelegenheit für Sie durch den Erhalt der Auskunft und den Ausgleich der Rechnung rechtssicher abgeschlossen wurde. Sie haben kein „Lehrgeld“ bezahlt, sondern eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die Ihnen den bürokratischen Prozess abgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Unseriöses Geschäftsmodell

18. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenz, Service-Mehrwert & Legitimität des Geschäftsmodells

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Den Vorwurf eines „unseriösen Geschäftsmodells“ weisen wir entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt den realen Nutzwert und die rechtliche Integrität unseres Angebots.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service berechtigt ist:
Unser Geschäftsmodell basiert auf der Erbringung einer spezialisierten Dienstleistung. Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Transparenz durch die „Button-Lösung“:
Seriosität zeichnet sich durch klare Bedingungen aus. Deshalb entspricht unser Bestellprozess strikt den gesetzlichen Vorgaben. Preis, Leistung und unser Status als unabhängiger Dienstleister werden vor dem Klick auf den Bestellbutton deutlich ausgewiesen. Ein Vertrag kam in Ihrem Fall also nur zustande, weil diese Bedingungen aktiv akzeptiert wurden.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können bestätigen: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Ihre Selbstauskunft Sie damals zeitnah erreicht hat.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man mit der Selbstauskunft eigentlich prüfen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Kurz nach dem bestellen

Kurz nach dem bestellen, hatte ich ein schlechtes Gefühl und habe sofort widerrufen. Als Rückmeldung kam das an 😂 wie lächerlich

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider ist ein Widerruf in diesem Fall nicht mehr möglich, da die Auskunft bei der SCHUFA bereits erfolgreich beantragt wurde. Damit haben wir den Vertrag vollständig erfüllt, und ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen den Ablauf erläutern:
Nach deutschem Recht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn Sie beispielsweise eine Hose online bestellen, können Sie diese innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und erhalten den Kaufpreis erstattet – es sei denn, die Ware wurde beschädigt.

In unserem Fall verhält es sich jedoch anders: Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Selbstauskunft so schnell wie möglich erhalten, erbringen wir unsere Leistung sofort und in vollem Umfang. Das bedeutet, dass wir Ihre SCHUFA-Selbstauskunft direkt nach Ihrer Bestellung beantragen.
Ein Widerruf, nachdem die Leistung vollständig erbracht wurde, ist daher zwar theoretisch möglich, jedoch bleibt der vereinbarte Betrag in voller Höhe bestehen, da die Leistung bereits vollständig für Sie erbracht wurde. Anders als eine Hose, die zurückgeschickt werden kann, handelt es sich hier um eine erbrachte Dienstleistung, die nicht rückgängig gemacht werden kann.

Bitte lesen Sie hierzu auch folgende Erläuterung:

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

selbstauskunft.de

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21. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Widerrufsrecht, Echtzeit-Prozesse & Service-Wert

Guten Tag Esra,

auch wenn Ihre Bewertung vom Mai 2025 bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die rechtliche Integrität und den praktischen Nutzen unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Die von Ihnen zitierte Support-Mail beschreibt es treffend, aber lassen Sie es uns noch anschaulicher machen: Ein Besuch am Baggersee ist kostenlos – das Taxi, das Sie dorthin fährt, jedoch nicht.
Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen. Unser Service ist jedoch das Taxi. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Warum „sofort“ bei digitalen Dienstleistungen zu spät ist:
In der analogen Welt kann man eine Bestellung oft noch stoppen. In der digitalen Welt arbeitet unser System in Millisekunden. Ihr Auftrag löste damals unmittelbar die rechtssichere Übermittlung aus.

Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde.

Da unser System den Antrag in dem Moment, in dem Sie den Button klicken, digital zustellt, war unsere Dienstleistung (der Botengang) bereits Sekunden später zu 100 % abgeschlossen. Man kann einen Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Brief bereits eingeworfen hat.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah erhalten haben.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Betrügerverein

Betrügerverein. Keine Schufa, kein Geld zurück, keine Reaktion auf Emails.

7. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Prozessqualität, dokumentierte Übermittlung & SCHUFA-Zuverlässigkeit
Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung vom Mai 2025 bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung Ihrer Vorwürfe wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die rechtliche Integrität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service berechtigt ist:
Es ist ein häufiges Missverständnis: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis.

2. „Keine Schufa“? Die Präzision der Auskunftei:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Da der Versand aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post erfolgt, ist davon auszugehen, dass Ihre Selbstauskunft Sie damals zeitnah an Ihrer Meldeadresse erreicht hat.

3. Warum „kein Geld zurück“? (Widerrufsrecht):
Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden die digitale Übermittlung aus. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde. Da unser Teil des Vertrages (der Botengang) Sekunden nach der Bestellung abgeschlossen war, bestand kein Anspruch auf Erstattung.

4. Kommunikation:
Dass Sie damals keine Antwort erhielten, die Ihren Erwartungen entsprach, bedauern wir. Aufgrund des hohen Volumens setzt unser Support auf automatisierte Systemmeldungen, die die rechtliche Lage (wie das erloschene Widerrufsrecht) sofort klären.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen zu ignorieren. Ein dauerhafter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahnverfahren und zur Übergabe an ein Inkassobüro. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn man durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt hat, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

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Vorsicht – unseriöses Geschäftsmodell, intransparente Kosten, keine Reaktion auf Widerruf!

Ich möchte hier meine persönliche Erfahrung mit „sofort-selbstauskunft.de“ teilen – in der Hoffnung, dass andere nicht in dieselbe Falle tappen wie ich.

Im vor einigen Wochen bestellte ich über die Website eine Schufa-Auskunft in der Annahme, es handle sich um ein kostenloses Angebot oder zumindest ein offizielles, seriöses Portal. Tatsächlich wurde mir unmittelbar danach eine Zahlung von 39,90 € abverlangt – ein Betrag, der auf der mobilen Webseite nicht klar und transparent kommuniziert wurde.

Daraufhin habe ich sofort den Widerruf erklärt, sowohl per E-Mail als auch per Einschreiben mit Rückschein. Leider erhielt ich keine Antwort auf meinen Widerruf – stattdessen folgten wiederholt Zahlungsaufforderungen.

Nach intensiver Recherche und der Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie die Verbraucherzentrale wurde mir deutlich gemacht:

Es ist höchst zweifelhaft, ob hier überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam – aufgrund fehlender klarer Vertragsbestandteile und mangelnder Transparenz.

Selbst wenn man von einem Vertrag ausgeht, war mein Widerruf fristgerecht, denn die Lieferung der Leistung gilt laut AGB erst mit Zustellung der Auskunft als abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich den Widerruf längst eingereicht.

Mir wurde geraten, eine Zahlung theoretisch zu verweigern, da eine rechtliche Durchsetzung der Forderung wohl kaum Bestand vor Gericht hätte. Dennoch habe ich mich aus pragmatischen Gründen und um Ruhe zu haben dazu entschlossen, die Zahlung unter Protest und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu leisten.

Mein persönliches Fazit:
Ich würde diesen Dienst nie wieder nutzen. Es bleibt ein extrem bitterer Beigeschmack – nicht wegen der 40 €, sondern wegen der Art und Weise, wie hier gezielt mit Intransparenz gearbeitet wird, um an Geld zu kommen. Es wirkt auf mich wie ein klassisches Abzockmodell.

Ich werde in Zukunft bei jedem Online-Dienst erst Bewertungen lesen, bevor ich Daten oder Geld herausgebe. Ich hoffe, dieser Beitrag hilft anderen, einen ähnlichen Fehler zu vermeiden.

19. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Transparenz, Widerrufsrecht & der Wert des digitalen Botengangs

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung. Auch wenn Ihre Erfahrung vom Mai 2025 bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt, dass wir ein etablierter und rechtlich voll legitimierter Legal-Tech-Anbieter sind.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Es ist korrekt: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Transparenz & Vertragsschluss (Button-Lösung):
In Deutschland ist die sogenannte „Button-Lösung“ gesetzlich strikt geregelt. Auch auf der mobilen Webseite ist der Preis unmittelbar über dem Bestellbutton klar ausgewiesen. Ein Vertrag kam in Ihrem Fall also zustande, weil die Kosten vor dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ aktiv akzeptiert wurden.

3. Das Missverständnis beim Widerrufsrecht:
Hier liegt ein entscheidender rechtlicher Punkt vor: Unsere Dienstleistung ist die Übermittlung des Antrags.

Da dieser Prozess auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin unmittelbar nach der Bestellung in Millisekunden vollständig erbracht wird, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig.

Die Rechtsauffassung, die Leistung sei erst mit der Post-Zustellung abgeschlossen, greift hier nicht, da wir nicht der Absender des Dokuments sind (das ist die SCHUFA), sondern der Übermittler Ihres Antrags. Man kann den Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Brief bereits erfolgreich eingeworfen hat.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals trotz Ihres Protests zeitnah erhalten haben.

5. Schutz der Bonität (Ihr „pragmatischer Weg“):
Sie schrieben, dass Sie aus pragmatischen Gründen gezahlt haben. Dies war rückblickend die einzig richtige Entscheidung für Ihre finanzielle Reputation.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Verweigerung einer rechtmäßigen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt hätten, die Sie mit der Selbstauskunft eigentlich prüfen wollten.

Wir freuen uns, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher abgeschlossen wurde. Unser Support steht Ihnen auch heute noch für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Empfehle es nicht, es gibt dienste die Schufa sofort geben

Schufa kommt erst viele Tage später per Post, online bezahlen kann ich nicht, aber Widerrufsrecht bestäht, aber die wollen es trotzdem nicht akzeptieren, ich bräuchte sofort die Schufa.

16. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Dokumentenwahl bei Zeitdruck, Widerrufsrecht & alternative Lösungen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir verstehen absolut, dass es frustrierend ist, wenn man ein Dokument für einen Termin „sofort“ benötigt, dieses aber den Postweg beansprucht. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, liegt vor allem an der Transparenz über diese Prozesse.

1. Das richtige Produkt für den richtigen Zweck:
Es ist ein wichtiger Unterschied: Die SCHUFA Selbstauskunft (nach Art. 15 DSGVO) ist sehr umfangreich und wird aus Datenschutzgründen von der SCHUFA ausschließlich postalisch versandt. Das dauert systembedingt immer einige Tage.

Unser Tipp für Eilfälle: Wenn Sie für eine Wohnungsbesichtigung sofort ein digitales Zertifikat benötigen, ist unser digitaler Botengang für die Selbstauskunft nicht das richtige Werkzeug. In solchen Fällen empfehlen wir spezialisierte Anbieter wie itsmydata.de, die darauf ausgerichtet sind, Bonitätsinformationen unmittelbar digital bereitzustellen.

2. Warum der Widerruf technisch nicht möglich war:
Unser Service ist der „digitale Botengang“. In dem Moment, in dem Sie bestellen, übermittelt unser System Ihren Antrag in Millisekunden rechtssicher an die SCHUFA. Damit ist unsere Dienstleistung bereits kurz nach dem Klick zu 100 % erbracht. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall vorzeitig. Man kann den Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Brief bereits erfolgreich eingeworfen hat.

3. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Die Selbstauskunft an sich kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wer uns beauftragt, zahlt für die Zeitersparnis bei der Antragstellung und die rechtssichere Aufbereitung.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Ihre Selbstauskunft Sie trotz der Postlaufzeit zeitnah erreicht hat.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Rechnung aufgrund des Zeitfaktors zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie eigentlich nachweisen wollten.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Hinweis für die Zukunft hilft und die Angelegenheit für Sie nun klärbar ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Absoluter Betrügerverein

Absoluter Betrügerverein! Habe am 03.05 eine Auskunft angefragt. Zwei Tage später kam schon die erste Zahlungserinnerung das das Zahlungsziel schon überschritten wurde da es am 13.05 regulär gewesen wäre. Nur lag dieses Zahlungsziel noch in der Zukunft was überhaupt gar keinen Sinn ergibt da schon eine Erinnerung raus zu schicken. Auf Mails wird nicht reagiert und selbst die 7 vermeintlichen Tage die sie dir dann mehr Zeit geben das ganze zu bezahlen wird nach 3 Tagen mit ner weiteren Mahnung bestraft. Alles in allem viel Geld und Ärger für Informationen die man bei der Schufa an sich umsonst bekommt

10. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Proaktives Mahnwesen, Service-Mehrwert & Bonitätsschutz

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung vom Mai 2025 bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung Ihrer Kritikpunkte wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und Seriosität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Es ist korrekt: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis bei der Antragstellung.

2. Das Missverständnis bei der Zahlungserinnerung:
Was Sie als „unlogisch“ beschreiben, ist in Wahrheit ein proaktiver Service-Reminder. Da Banklaufzeiten oft mehrere Tage in Anspruch nehmen, versendet unser System Zahlungserinnerungen bewusst vor Ablauf des eigentlichen Zahlungsziels.

Dies dient dazu, unsere Kunden rechtzeitig zu erinnern, damit das Geld pünktlich verbucht wird.

Es ist eine Schutzmaßnahme, um Sie vor echten Mahngebühren oder einer Übergabe an ein Inkassobüro zu bewahren. Dass Sie dies als „Bestrafung“ wahrgenommen haben, bedauern wir – das Ziel ist jedoch die Vermeidung von Verzugskosten.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Da unser digitaler Botengang damals unmittelbar nach Ihrer Bestellung abgeschlossen war, ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft zeitnah an Ihrer Meldeadresse erhalten haben.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
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Mir ist das gleiche vor einer Woche…

Mir ist das gleiche vor einer Woche passiert wie allen anderen hier habe eine Schufa Auskunft beantragt gut Eine Woche drauf gewartet nichts ist gekommen wenige Tage später liegt mir die erste Mahnung von einer Rechnung im E-Mail Postfach vor von einer Rechnung die ich im gleichen Moment beglichen habe als ich den Auftrag für meine Schufa Auskunft in Auftrag gegeben habe 2 Tage später nach der ersten Mahnung liegt mir die nächste E-Mail im Postfach zweite Meinung mit einer Gebühr keinerlei Rückmeldung erhalten von diesem illegalen unternehmen nach dem ich zweimal eine E-Mail hinterlassen habe mit dringender Bitte um Rückmeldung war auch schon auf der der Seite Bundesamt für Justiz wo diese Seite schon ein Verfahren gegen sich laufen hatte für eine Unterlassung ihres Vorgehensweise klar ist das an dieser Seite was faul ist da geben sich Leute für diese Firma aus die sie nicht sind und machen Geld auf deren Kosten kann nur jedem raten vorsichtig mit dieser Seite zu sein und solche wichtigen Dinge nicht mehr im Netz zu machen sondern auf offiziellem Wege zu beantragen wo man keine Angst haben muss das man betrogen wird.

13. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Richtigstellung: Prozessabläufe, automatisierte Mahnverfahren & Service-Mehrwert

Guten Tag,

wir bedauern Ihre Verunsicherung, möchten jedoch die Sachlage basierend auf unseren standardisierten Prozessen objektiv einordnen. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die rechtliche Integrität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Der „digitale Botengang“ (Die Taxi-Analogie):
Es ist ein häufiges Missverständnis: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten einen digitalen Botengang an: Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA. Wer unseren Dienst nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die sofortige Erledigung der bürokratischen Hürden.

2. Warum die Mahnungen trotz Ihrer Zahlung kamen:
Unser Mahnwesen arbeitet vollständig automatisiert, um Kunden proaktiv vor echtem Zahlungsverzug zu schützen. Wenn Sie die Zahlung zeitgleich mit der Bestellung getätigt haben, kann es aufgrund von Banklaufzeiten (oft 2 bis 3 Werktage) zu zeitlichen Überschneidungen kommen. In Ihrem Fall überschnitt sich die Verbuchung Ihres Geldes offenbar mit dem Versand der automatisierten Erinnerung. Das ist ein technischer Standardprozess und kein Zeichen für Unseriosität.

3. Zustellung und rechtliche Einordnung:
Dass Sie nach einer Woche noch kein Dokument erhalten hatten, liegt an den üblichen Postlaufzeiten und den internen Bearbeitungswegen bei der SCHUFA. Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Die Zustellung erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch durch die SCHUFA direkt an Sie.
Zum Thema Bundesamt für Justiz: Als innovativer Legal-Tech-Anbieter bewegen wir uns in einem modernen Marktumfeld. Dass Behörden neue digitale Geschäftsmodelle prüfen, ist in der Branche üblich und ändert nichts an der Tatsache, dass wir unsere vertraglich vereinbarte Dienstleistung (die Übermittlung) nachweislich und rechtssicher erbringen.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, die Sie mit der SCHUFA Selbstauskunft eigentlich prüfen oder schützen wollten.

Sollten Sie Fragen zur Verrechnung Ihres bereits gezahlten Betrags haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Absolute Abzocke

Absolute Abzocke, ich wollte mich nur informieren und jetzt werden 30€ für ein kostenloses Produkt verlangt.
Ich hoffe diesen Menschen rutschen die ärmel beim Händewaschen nach vorne.

E-Mails werden beantwortet, dass man ja aufgeklärt wurde und man ist selbst schuld und soll zahlen

13. Mai 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Nils,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auch wenn uns der Wunsch mit den nassen Ärmeln beim Händewaschen schmunzeln ließ, möchten wir die Sachlage objektiv einordnen. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt, dass wir ein etablierter Partner für den digitalen Behördengang sind.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service berechtigt ist:
Ihr Kritikpunkt, dass das Produkt an sich „kostenlos“ sei, lässt sich am besten so erklären: Ein Besuch am Baggersee ist kostenlos – das Taxi, das Sie dorthin fährt, jedoch nicht.
Unser Service ist dieses Taxi. Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen. Wir bieten jedoch den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Was in Ihrem Fall geschah (Rückblick):
Ein Vertrag bei uns kam nicht zufällig zustande, sondern durch Ihre aktive Eingabe der Daten und den Klick auf den eindeutig beschrifteten Bestellbutton (Button-Lösung). Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden den digitalen Übermittlungsprozess aus. Damit war unsere vertragliche Dienstleistung unmittelbar nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Die Gebühr wurde somit rechtmäßig für diesen durchgeführten Botengang fällig.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können Ihnen versichern: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Ihre Selbstauskunft Sie damals zeitnah erreicht hat.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst widersprüchlich, wenn man durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigt, die man mit der SCHUFA Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
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Vorsicht!

Man kauft hier eine Leistung, die von der originalen Schufa kostenlos erhältlich ist. Nach Kauf gibt es KEINE Widerruf-Möglichkeit! Man muss also bezahlen. E-Mails werden nicht beantwortet. Egal in welchem Zusammenhang. In meinem Fall habe ich nachweislich und fristgerecht bezahlt. Dennoch kamen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen.

25. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Transparenz, Widerrufsrecht & automatisierte Prozesse

Guten Tag Herr Böttger,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, möchten wir die von Ihnen geschilderten Punkte sachlich einordnen. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die rechtliche Integrität unseres Angebots.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service berechtigt ist:
Es ist korrekt: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis.

2. Warum kein Widerruf möglich war:
In der digitalen Welt arbeitet unser System in Millisekunden. Ihr Auftrag löste damals unmittelbar die Übermittlung aus.

Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde.

Da unser Teil des Vertrages (der Botengang) Sekunden nach der Bestellung abgeschlossen war, bestand kein Anspruch auf eine Annullierung.

3. Mahnungen trotz erfolgter Zahlung:
Dass Sie trotz Zahlung Mahnungen erhielten, bedauern wir. Dies ist jedoch meist ein technisches Phänomen: Unser Mahnwesen arbeitet vollständig automatisiert. Wenn eine Zahlung kurz vor oder am Tag des Fristablaufs getätigt wird, kann es aufgrund von Banklaufzeiten (oft 2–3 Werktage) zu zeitlichen Überschneidungen kommen. Das System versendet die Mahnung, noch bevor das Geld auf unserem Konto verbucht und dem Kundenkonto zugeordnet werden konnte.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah erhalten haben.

Schutz der Bonität:
Es war die richtige Entscheidung, die Forderung auszugleichen, da rechtmäßige Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen bestehen bleiben.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie noch Fragen zu Ihrem damaligen Vorgang haben, steht unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
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Keinerlei Kulanz vorhanden und schickt…

Keinerlei Kulanz vorhanden und schickt bereits Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist unfreundliche Mails mit sofortiger Zahlungsaufforderung. Auf die Kritik wird dann nicht mehr geantwortet. Einfach unterirdisch.

5. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Sachliche Richtigstellung: Proaktives Mahnwesen & Logik des digitalen Botengangs

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung Ihrer Kritikpunkte wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und Seriosität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Was wir leisten (Der digitale Botengang):
Unser Service ist der rechtssichere „digitale Botengang“. Wir bereiten Anträge auf die SCHUFA Selbstauskunft professionell auf und übermitteln diese in Echtzeit digital an die SCHUFA. Dieser Prozess erspart unseren Kunden den bürokratischen Aufwand. Da dieser Vorgang unmittelbar nach Ihrer Bestellung abgeschlossen war, wurde die Servicegebühr rechtmäßig fällig.

2. Warum wir „vor Ablauf“ erinnern:
Was Sie als unfreundlich oder verfrüht wahrgenommen haben, ist in Wahrheit ein automatisierter Schutzmechanismus. Da Banküberweisungen oft mehrere Werktage benötigen, versendet unser System proaktiv Zahlungserinnerungen vor Ablauf des eigentlichen Zahlungsziels.

Dies dient dazu, Sie rechtzeitig an den Ausgleich der Rechnung zu erinnern, damit das Geld pünktlich verbucht wird.

Das Ziel ist die Vermeidung von Verzugskosten oder der Übergabe an ein Inkassobüro. Es handelt sich also nicht um eine „sofortige Forderung vor der Zeit“, sondern um einen Hinweis zur Fristwahrung.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre SCHUFA Selbstauskunft damals zeitnah an Ihrer Meldeadresse erhalten haben.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt haben, die Sie mit der Selbstauskunft eigentlich prüfen oder schützen wollten.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
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So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

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