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Selbstauskunft.de Bewertungen 564

TrustScore 1 von 5

1,1

Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren

Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 133 Bewertungen, die meisten Rezensenten wurden von ihrem Gesamterlebnis enttäuscht. Viele Kunden empfanden die Webseite als irreführend, da sie den Eindruck erweckte, eine kostenlose oder direkte SCHUFA-Auskunft anzubieten, obwohl dies nicht der Fall war. Die Dienstleistung, die oft als einfaches Weiterleiten eines Faxes an die SCHUFA beschrieben wurde, wurde als überteuert und unnötig empfunden, da die eigentliche Auskunft direkt bei der SCHUFA kostenlos erhältlich ist. Zahlreiche Verbraucher berichteten von unerwarteten Kosten und Mahnungen, selbst nachdem sie die geforderten Beträge bereits beglichen hatten, und kritisierten die mangelnde Reaktion auf ihre Anfragen und Zahlungsnachweise. Die Kommunikation wurde als intransparent empfunden, da auf E-Mails oft nur Standardantworten kamen und die Preisgestaltung nicht klar ersichtlich war, was zu Frustration und dem Gefühl der Täuschung führte. Einige Kunden erhielten trotz Zahlung weiterhin Mahnungen und Drohungen von Inkassounternehmen, was den Stress und die Verärgerung zusätzlich erhöhte.

Was am häufigsten genannt wird

Payment

Menschen berichten von negativen Erfahrungen mit dem Zahlungsprozess, wobei viele von unprofessionellem... Mehr ansehen

Website

Verbraucher äußern große Enttäuschung über die Website, da sie diese als irreführend empfinden. Viele Nutzer... Mehr ansehen

Service

Rezensenten heben negative Aspekte des Services hervor und äußern sich enttäuscht, da sie oft keine Leistung... Mehr ansehen

Price

Benutzer beschreiben negative Interaktionen mit den Preisen, da viele diese als unfair empfinden und sich... Mehr ansehen

Response time

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit der Reaktionszeit, da viele berichten, dass sie auf... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider sind wir ebenso darauf reingefallen. Weiß Jemand ob eine Strafanzeige sinnvoll ist ? Diese Betrüger handeln in einem Graubereich. Die Leistung besteht von deren Seite, nur aus einem Fax welche... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

ACHTUNG BETRUG!!! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht Betrug! Die Webseite selbstauskunft.de verlangt für eine eigentlich kostenlose SCHUFA-Auskunft 29,90 €. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass man die Auskunft direkt bei der SCHUFA Holding b... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Größte Betrugsmaße überhaupt!! Ich frage mich wie so eine sch*ße überhaupt legal sein kann! Man erhält weder eine Auskunft, noch eine Auftragsbestätigung. Nach Eingabe deiner Daten und bestellen... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen

Über Selbstauskunft.de

Vom Unternehmen geschrieben

Ihr europäischer Anbieter für digitale Behörden-Services

Ein Service der NLTS Global Analytics

Die NLTS-Gruppe gehört zu den führenden Legal-Tech-Anbietern in Europa. Als technologischer Vorreiter verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Maßstäben an Datensicherheit und Effizienz.

Was wir für Sie tun

Wir digitalisieren den mühsamen Prozess der Selbstauskunft (z. B. nach Art. 15 DSGVO). Als Ihr bevollmächtigter digitaler Dienstleister ersetzen wir komplizierte Formulare durch eine einfache, schnelle Lösung.

Antragstellung in < 2 Min: Extrem schneller und intuitiver digitaler Prozess.
Vollautomatisiert: Rechtssichere Identitätsprüfung und sofortige Aufbereitung Ihrer Daten.
Maximaler Komfort: Wir übernehmen den kompletten Versandweg für Sie – kein Weg zur Post nötig.

⚠️ Wichtiger Hinweis zum Prozess:

Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zu Auskunfteien (z. B. SCHUFA). Wir optimieren den Antragsprozess in Ihrem Auftrag.

Bitte beachten Sie: Die Zustellung der finalen Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre Meldeadresse.

Digitale Lösungen für Ihre Selbstauskunft

Vom Unternehmen geschrieben

Antragstellung in unter 2 Minuten
Sparen Sie wertvolle Zeit durch unsere digital optimierten Prozesse. Wir führen Sie effizient durch alle notwendigen Schritte, sodass Ihr persönlicher Antrag in Rekordzeit fertiggestellt ist – ganz ohne händisches Ausfüllen komplizierter Formulare.
Ein Service der NLTS-Gruppe
Vertrauen Sie auf einen der führenden Legal-Tech-Anbieter Europas. Als Teil von NLTS Global Analytics verarbeiten wir jährlich hunderttausende Anfragen unter höchsten Sicherheitsstandards und technologischer Präzision.
Maximaler Komfort ohne Postweg
Wir nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz ab. Sie müssen weder Briefe verfassen, noch Briefmarken kaufen oder den Weg zur Post auf sich nehmen. Unser System erledigt den kompletten Versandweg sowie die Kommunikation für Sie.
Rechtssichere Identitätsprüfung
Dank unserer integrierten Schnittstellen können Sie Ihre Identität schnell und sicher bestätigen. Wir sorgen für eine rechtsgültige Aufbereitung Ihres Antrags gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien (z. B. Art. 15 DSGVO).
Zustellung per Post durch Auskunftei
Um den Schutz Ihrer sensiblen Daten zu gewährleisten, erfolgt die finale Zustellung Ihrer Auskunft immer direkt durch die jeweilige Auskunftei per Post an Ihre offizielle Meldeadresse. Wir optimieren den Antragsweg, die Auskunftei liefert das Dokument.
Unabhängiger Technologie-Service
Wir handeln als Ihr bevollmächtigter Vertreter und digitaler Dienstleister. Bitte beachten Sie: Wir sind ein privates Technologieunternehmen und stehen in keinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnis zur SCHUFA oder anderen Registern.

Kontaktinformationen

Antragstellung in nur 2 Minuten

Digitaler Versand-Service. Zustellung sicher per Post nach Hause.

1,1

Ungenügend

TrustScore 1 von 5

564 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Hat 81 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Wie kann das legal sein?!

Kann mich leider nur den anderen anschließen. Unverständlich, dass diese Firma angeblich legal agiert. Kosten für eine bei der Schufa selbst, kostenfreie Leistung zu verlangen, kein Widerrufsrecht. Angeblich wurde meine Leistung erbracht, wobei die Schufa selbst meinen Auftrag über die, storniert hatte, da die Identifikation nicht stattfand - es fehlen Daten/inkorrekte Daten. Gruselig, dass solche Firmen dennoch auf einige sensible, persönliche Daten Zugriff haben! Deutschland braucht mehr Datenschutz.

Nicht zu empfehlen!!

22. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Dienstleistungswert, rechtliche Grundlage & Prozesspräzision

Guten Tag Masha Shushera,

auch wenn Ihre Bewertung vom April 2025 bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung Ihrer Kritikpunkte wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die rechtliche Integrität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis bei der Antragstellung.

2. Warum die Gebühr trotz „Ablehnung“ fällig war:
Sie erwähnen, dass die SCHUFA den Auftrag storniert hat, weil Daten inkorrekt waren. Hier liegt der entscheidende Punkt: Unsere Dienstleistung ist die Übermittlung.

Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden den digitalen Prozess aus. Unser System hat Ihre Daten (so wie von Ihnen eingegeben) rechtssicher an die SCHUFA übermittelt.

Damit war unsere Arbeit – der Botengang – vollständig getan. Wenn die SCHUFA den Antrag später aufgrund fehlerhafter Nutzerangaben nicht zuordnen kann, entbindet das nicht von der Zahlungspflicht für den bereits durchgeführten Übermittlungsservice.

3. Widerrufsrecht und Datenschutz:
Da die Dienstleistung (die Übermittlung) auf Ihren Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wird, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig.
Bezüglich Ihrer Sorge zum Datenschutz: Wir agieren als sichere Brücke. Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich für den Zweck der Beantragung und geben sie verschlüsselt an die SCHUFA weiter. Deutschland hat bereits sehr strenge Datenschutzgesetze (DSGVO), an die wir uns strikt halten.

4. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. In den meisten Fällen, in denen eine Identifikation fehlschlägt, liegt dies an Tippfehlern oder veralteten Adressdaten seitens der Antragsteller.

Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen zu ignorieren.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt wurde, die man eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Abzocke

Abzocke. Mahnungen trotz nachweislich beglichener Rechnung. Meine Zeit ist zu wertvoll, mich mit diesen Betrügern rumzuärgern. Alles weitere über meinen Anwalt.
Finger weg.

9. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Buchungsabläufe, technische Überschneidungen & Rechtssicherheit

Guten Tag,

wir bedauern, dass Sie sich über den Erhalt weiterer Nachrichten geärgert haben. Den Vorwurf der „Abzocke“ weisen wir jedoch entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität unserer Prozesse als etablierter Legal-Tech-Anbieter.

1. Warum Mahnungen trotz Zahlung versendet werden:
In einem hochautomatisierten System kann es gelegentlich zu zeitlichen Überschneidungen kommen. Zwischen Ihrem Zahlungsausgang bei der Bank, dem internen Abgleich in unserer Buchhaltung und dem automatisierten Versand von Zahlungserinnerungen können einige Werktage liegen. Wenn Sie – wie Sie schreiben – nachweislich gezahlt haben, wird Ihr Konto nach erfolgreicher Zuordnung (bitte prüfen Sie den Verwendungszweck) umgehend ausgeglichen und das Verfahren automatisch beendet.

2. Der „Reminder“ als Service:
Oft versendet unser System proaktive Zahlungserinnerungen kurz vor Ablauf einer Frist. Dies ist kein Zeichen von Betrug, sondern ein Service-Reminder, um unsere Kunden davor zu schützen, das Zahlungsziel zu versäumen und dadurch unnötige Mahngebühren oder Inkassokosten zu provozieren.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Entgegen der weit verbreiteten „Legende“, man könne die Datenkopie nur einmal jährlich beantragen, sieht die DSGVO vor, dass dies in angemessenen Abständen möglich ist. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch zeitsparend und rechtssicher durchzusetzen – ein Service, für den wir eine transparente Gebühr erheben.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Da Sie die Rechnung bereits beglichen haben, besteht kein Risiko für Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Eintrag oder ein gerichtliches Verfahren droht nur bei dauerhafter Zahlungsverweigerung. Die Einschaltung eines Anwalts ist in diesem Stadium in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll, da sich die Angelegenheit durch Ihren Zahlungsausgleich bereits materiell erledigt hat.

Unser Tipp: Sollten Sie trotz Zahlung weitere Briefe von Inkassodienstleistern erhalten, senden Sie diesen einfach Ihren Zahlungsbeleg zu. Damit wird der Vorgang dort umgehend geschlossen.

Wir freuen uns, dass die Dienstleistung (die Übermittlung Ihres Antrags) erfolgreich erbracht wurde und der Fall für Sie nun abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrugsseite

Betrugsseite. Nach Abbuchung bricht der Bestellprozess zusammen.

20. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Offensichtliche Verwechslung & Transparenz unserer Abläufe

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der „Betrugsseite“ entschieden zurück. Bei Ihrer Schilderung liegt offensichtlich eine Verwechslung mit einem anderen Anbieter vor. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Stabilität und Seriosität unseres Angebots.

1. Verwechslung des Zahlungsmodells:
Sie schreiben von einer „Abbuchung“, nach der der Prozess zusammengebrochen sei. Unser System arbeitet jedoch standardmäßig auf Rechnungsbasis. Das bedeutet: Unsere Kunden erhalten erst nach der erfolgreichen Erbringung unserer Dienstleistung eine Rechnung zur Überweisung. Eine direkte Abbuchung während des Bestellvorgangs findet bei uns in dieser Form nicht statt.

2. Unser digitaler Botengang:
Unsere Dienstleistung besteht in der rechtssicheren Aufbereitung und der sofortigen digitalen Übermittlung Ihres Antrags auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Dieser Prozess läuft hochautomatisiert und stabil. Nach der Übermittlung wird die Auskunft von der SCHUFA Holding AG direkt per Post an Ihre Meldeadresse versandt.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Häufig wird suggeriert, man könne die Datenkopie nur „einmal jährlich“ kostenlos beantragen. Rechtlich korrekt ist jedoch, dass dies in angemessenen Abständen möglich ist. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch unkompliziert und zeitsparend durchzusetzen – ein Service, für den wir eine transparente Gebühr erheben.

4. Internationaler Legal-Tech-Anbieter:
Als Unternehmen, das in mehreren europäischen Ländern erfolgreich agiert, legen wir höchsten Wert auf technische Zuverlässigkeit. Ein „Zusammenbrechen“ des Prozesses nach einer Zahlung widerspricht unseren internen Protokollen und dem tatsächlichen Ablauf unserer Dienstleistung.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Sollten Sie tatsächlich eine Rechnung oder Mahnung von uns erhalten haben, raten wir dringend dazu, den Vorgang zu prüfen, statt ihn aufgrund einer Verwechslung zu ignorieren. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt zu einem automatisierten Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kontoauszüge und die Empfänger der Zahlung noch einmal genau zu prüfen. Sollten Sie Fragen zu einer konkreten Rechnung von uns haben, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Mir ist das gleiche wie vielen anderen…

Mir ist das gleiche wie vielen anderen passiert. Bezahlt und jetzt bekomme ich ständig Mahnungen. Einfach ignorieren? Auf E-Mails bekomme ich keine Antwort? Was kann ich machen? Gruß Frank

20. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Hallo Frank,

es ist verständlich, dass das ärgerlich ist, wenn man bereits gezahlt hat und trotzdem Mahnungen erhält. Hier ist eine sachliche Einordnung und was du jetzt am besten tun solltest:

1. Warum kommen die Mahnungen? (Überschneidung)
Da wir über 1 Million Kunden betreuen, laufen unsere Mahnprozesse vollautomatisch. Wenn du überwiesen hast, kann es einige Werktage dauern, bis die Bank die Zahlung verbucht und unser System sie dem richtigen Kundenkonto zuordnet. Wenn in dieser Zeit ein Mahnlauf startet, wird die Nachricht verschickt, obwohl das Geld vielleicht schon „unterwegs“ ist.

2. Bloß nicht ignorieren!
Auch wenn es verlockend ist: Ignorieren ist der riskanteste Weg. Wenn eine automatisierte Mahnkette nicht gestoppt wird (weil die Zahlung z. B. wegen eines Tippfehlers im Verwendungszweck nicht zugeordnet werden konnte), geht der Fall irgendwann an ein Inkassounternehmen (wie die Colleon AG).

Das Risiko: Ein gerichtliches Mahnverfahren führt zu harten Negativmerkmalen in deiner Bonitätsakte. Damit schädigst du genau die Kreditwürdigkeit, die du mit der Auskunft eigentlich prüfen wolltest.

3. Was kannst du jetzt machen?

Zahlungsbeleg prüfen: Schau nach, ob du den korrekten Verwendungszweck (deine Rechnungsnummer) angegeben hast. Ohne diesen kann das System die Zahlung nicht zuordnen.

Beleg senden: Da du auf E-Mails bisher keine Antwort erhalten hast (was am hohen Aufkommen liegen kann), sende deinen Zahlungsbeleg (Screenshot oder PDF der Überweisung) noch einmal an den Support. Sobald ein Mitarbeiter den Beleg manuell prüft, wird das Mahnverfahren sofort gestoppt.

Inkasso-Kontakt: Falls du schon Post von einem Inkassobüro hast, schicke den Beleg direkt dorthin. Diese stellen das Verfahren ein, sobald die Zahlung nachgewiesen ist.

4. Die Leistung selbst
Da du bereits gezahlt hast, wurde dein „digitaler Botengang“ von uns erfolgreich ausgeführt. Dein Antrag wurde in Echtzeit an die SCHUFA übermittelt. Die Auskunft selbst kommt dann – wie gesetzlich vorgeschrieben – direkt von der SCHUFA per Post zu dir nach Hause.

Fazit: Sobald deine Zahlung korrekt zugeordnet ist, besteht keinerlei Gefahr für deine Bonität. Bitte hab aufgrund des hohen Mail-Aufkommens ein wenig Geduld, aber werde proaktiv, indem du den Zahlungsnachweis bereitstellst.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider hat Deutschland den Weg für…

Leider hat Deutschland den Weg für Online-Betrügereien geöffnet, und dieses Unternehmen aus Tschetschenien darf mit der SCHUFA und der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeiten.

2. April 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Geografische Fakten, Legal-Tech & Ihr Recht auf Datenauskunft

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir müssen hier jedoch einige grundlegende Fakten und eine beachtliche geografische Fehlleistung korrigieren, um das Bild für die über 1 Million Kunden, die unseren Dienst erfolgreich nutzen, wieder geradezurücken.

1. Eine kleine geografische Korrektur:
Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Pilsen, in der Tschechischen Republik (EU). Pilsen liegt im Herzen Mitteleuropas und ist weltweit für seine Braukunst bekannt. Es liegt jedoch rund 3.000 Kilometer von Tschetschenien entfernt. Diese massive Verwechslung in Ihrer Bewertung lässt vermuten, dass Sie sich mit unserem seriösen Geschäftsmodell als europäischer Legal-Tech-Anbieter leider nicht wirklich auseinandergesetzt haben.

2. „Zusammenarbeit“ vs. digitaler Botengang:
Wir arbeiten nicht mit der SCHUFA zusammen, sondern wir agieren im Auftrag unserer Kunden gegenüber der SCHUFA. Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an: Wir bereiten Ihren Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit. Dass wir dafür als privater Dienstleister eine Gebühr für Komfort und Zeitersparnis erheben, ist in einer freien Marktwirtschaft absolut üblich und legal.

3. Die Legende der „einmal jährlichen“ Auskunft:
Oft wird behauptet, man könne die Datenkopie nur einmal pro Jahr kostenlos beantragen. Das ist eine rechtliche Fehlinterpretation. Die DSGVO sieht vor, dass Auskünfte in angemessenen Abständen angefordert werden können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, dieses Recht ohne bürokratische Hürden durchzusetzen – so oft es rechtlich zulässig ist.

4. Transparenz & EU-Recht:
Innerhalb der Europäischen Union herrscht Niederlassungsfreiheit. Dass wir von Tschechien aus in mehreren europäischen Ländern erfolgreich agieren, ist ein Zeichen für Effizienz und modernes Unternehmertum.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, rechtmäßige Forderungen aufgrund von geografischen Irrtümern zu ignorieren. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Vollstreckungstitel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre äußerst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ohne einen Vertrag abgeschlossen zu…

Ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben wurde gesagt, dass ich angeblich einen Kontrollhaken angeklickt habe. Durch das Angeben meine Anschrift habe ich wochenlang Briefe erhalten mit Rechnungen ohne eine Selbstankunft. Vorsicht, habe viel Post und Mails bekommen, dass ich angezeigt werde und es ans Inkasso gehen wird.

25. März 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenter Vertragsschluss & die Zuverlässigkeit der SCHUFA

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung Ihrer Vorwürfe wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die rechtliche Integrität und die technische Zuverlässigkeit unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Wie der Vertrag zustande kam (Button-Lösung):
Ein Vertrag bei uns entsteht nicht „einfach so“. Unser Bestellprozess entspricht strikt der gesetzlichen „Button-Lösung“. Das bedeutet: Erst durch die aktive Eingabe Ihrer Daten und den Klick auf den eindeutig beschrifteten Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein Auftrag ausgelöst. Ohne diesen bewussten Vorgang erstellt unser System weder eine Rechnung noch einen Antrag.

2. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort und die massive Zeitersparnis.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Sie schreiben, Sie hätten Rechnungen erhalten, aber keine Selbstauskunft. Hier ist wichtig zu verstehen: Wir übermitteln den Antrag digital in Millisekunden. Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung dieser Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Dass ein Brief auf dem Postweg verloren geht, liegt außerhalb unseres Einflusses, aber die Bearbeitung durch die SCHUFA ist nahezu lückenlos zuverlässig.

4. Mahnwesen & Inkasso:
Dass Sie Post von einem Inkassobüro erhalten haben, ist die automatisierte Folge eines einseitigen Vertragsbruchs (Nichtzahlung einer erbrachten Leistung). Da unser digitaler Botengang unmittelbar nach Ihrer Bestellung abgeschlossen war, war auch die Gebühr rechtmäßig fällig.

Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, solche Forderungen zu ignorieren.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt haben, die Sie mit der SCHUFA Selbstauskunft eigentlich prüfen wollten.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)
Firmennummer: 09262024
Handelsregister: C 39473/KSPL Pilsen
USt-ID/VAT-ID: CZ09262024

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vorsicht, Abzocke!

Vorsicht, Abzocke!
Ich habe meine Rechnung rechtzeitig bezahlt
- und trotzdem habe ich weiterhin Mahnungen bekommen. Aus Sorge, dass sonst weitere Konsequenzen drohen, habe ich ein zweites Mal gezahlt. Doch das Geld wurde nie zurückerstattet.
Auf meine Rückfragen reagiert das Unternehmen entweder gar nicht oder nur mit automatisierten
Antworten.

16. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Automatisierte Mahnläufe und Rückerstattungsprozesse

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern aufrichtig, dass es in Ihrem Fall zu einer Doppelzahlung gekommen ist. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die grundsätzliche Zuverlässigkeit unserer Prozesse als europaweit agierender Legal-Tech-Anbieter.

1. Warum kamen trotz Zahlung Mahnungen?
Unser Mahnwesen arbeitet hochautomatisiert. Wenn eine Zahlung geleistet wird, aber beispielsweise der Verwendungszweck (Ihre Rechnungsnummer) fehlt oder unvollständig ist, kann das System das Geld Ihrem Kundenkonto nicht sofort zuordnen. In der Folge wird automatisch die nächste Mahnung versendet, da die Forderung systemseitig noch als „offen“ gilt. Dies ist ein technischer Prozess und kein böswilliges Vorgehen.

2. Erstattung von Doppelzahlungen:
Selbstverständlich verbleibt zu viel gezahltes Geld nicht bei uns. Sobald eine Doppelzahlung identifiziert und manuell zugeordnet wurde, wird der Betrag auf das Ursprungskonto zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass dieser Abgleich und die Rückbuchung durch die Banklaufzeiten einige Werktage in Anspruch nehmen können.

Wichtiger Hinweis: Sollte diese Erstattung auf Ihrem Konto noch nicht eingegangen sein, schreiben Sie uns bitte direkt eine Nachricht und hängen Sie beide Zahlungsbelege (Screenshots oder PDFs) an. Nur so können unsere Mitarbeiter die Zuordnung manuell beschleunigen und die Rückzahlung sofort finalisieren.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht auf eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO in angemessenen Abständen (gemäß Gesetz nicht nur einmal jährlich) zeitsparend geltend zu machen. Für diesen „digitalen Botengang“ erheben wir eine transparente Servicegebühr.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Da Sie die Rechnung beglichen haben, besteht keinerlei Gefahr für Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Eintrag erfolgt nur bei dauerhafter, unberechtigter Zahlungsverweigerung nach einem gerichtlichen Mahnverfahren. Durch Ihren Ausgleich ist Ihre Bonität vollständig geschützt.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und freuen uns darauf, den Fall nach Ihrer Nachricht mit den Belegen umgehend für Sie abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leistung fristgerecht Bezahlt und trotzdem Mahnung

Ich hatte über obige eine Leistung abgefordert ,erhalten und fristgerecht Bezahlt.Jetzt bekomme ich jede Woche in der Nacht von SA/SO eine Mail mit einer Mahnung.Wir haben dem Zahlungsanbierter schon per Mail den Nachweis über die erfolgte Zahlung zu kommen lassen. Reaktion gleich null.
Wir werden jegliche Mail ignorieren und sehen einer Rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.Werden wir durch die zustandige Staatanwaltschaft und dem entsprechenden Bundesaufsichtsamt prüfen lassen, wo das von uns eingezahlte Geld geblieben ist.Verwendungszweck 611444 .Wir haben die Rechnung am 2.04.2025 bezahlt.
Zahlungsziel :05.04.2025

13. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Selbstauskunft.de-Logo

Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Abgleich der Zahlungseingänge & Verwendungszweck

Guten Tag D.,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben Ihr Anliegen intern geprüft und möchten Ihnen gerne bei der Klärung des Sachverhalts helfen. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Zuverlässigkeit unserer Buchhaltungsprozesse.

1. Aktueller Status Ihrer Zahlung:
Trotz intensiver Prüfung konnten wir unter den uns vorliegenden Daten bisher keinen Zahlungseingang in unserem System feststellen. Dies ist meist der Grund, warum der Mahnprozess automatisiert weiterläuft. Wenn Sie die Zahlung bereits getätigt haben, liegt vermutlich ein Zuordnungsproblem vor.

2. Mögliche Ursache: Falscher Verwendungszweck:
Da wir täglich eine sehr hohe Anzahl an Buchungen verarbeiten, ist unser System auf die exakte Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck angewiesen. Schon ein kleiner Zahlendreher oder die Angabe eines anderen Textes (wie z. B. nur „Schufa“) führt dazu, dass die Zahlung nicht automatisch Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann. Das Geld wird dann auf einem Sammelkonto geparkt, aber Ihre Rechnung bleibt im System „offen“.

3. Lösung:
Bitte senden Sie uns einen kurzen Zahlungsnachweis (Screenshot oder PDF der Überweisung) per E-Mail zu. Sobald uns dieser Beleg vorliegt, können unsere Mitarbeiter die Zahlung manuell zuordnen und das Mahnverfahren umgehend und vollständig einstellen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Sobald die Zahlung zugeordnet ist, besteht keinerlei Gefahr für Ihre Kreditwürdigkeit. Ein negativer Eintrag erfolgt nur bei dauerhafter, unberechtigter Zahlungsverweigerung. Durch die manuelle Zuordnung Ihrer Zahlung wird Ihr Konto ausgeglichen und Ihre Bonität bleibt vollständig geschützt.

Wir bitten Sie, Ihre Überweisungsdaten noch einmal kurz zu prüfen und uns den Beleg zukommen zu lassen, damit wir die Angelegenheit für Sie erledigen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Selbstauskunft.de Betrüger

Selbstauskunft.de ist eine Betrügerseite.
Sie bekommen keine Selbstauskunf werden aber massiv dur ein Inkasso eingeschüchtert.

4. Juni 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Dienstleistungsumfang, Rolle des Inkassos & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs sowie der „Einschüchterung“ mit aller Entschiedenheit zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und die rechtliche Beständigkeit unseres Angebots als Legal-Tech-Anbieter.

1. Warum Sie denken, keine Leistung erhalten zu haben:
Es liegt hier ein fundamentales Missverständnis über den Vertragsgegenstand vor. Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital an die SCHUFA. Damit ist unsere vertragliche Pflicht erfüllt und die Gebühr fällig.

Wichtig: Die eigentliche Auskunft wird Ihnen aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch von der SCHUFA an Ihre Meldeadresse zugestellt. Auf die Postlaufzeit der SCHUFA haben wir als unabhängiger Dienstleister keinen Einfluss. Die Leistung wurde also erbracht, auch wenn der Brief der SCHUFA noch unterwegs ist.

2. Inkasso ist keine Einschüchterung, sondern ein Rechtsvorgang:
Die Einschaltung eines Inkassodienstleisters (wie der Colleon AG) ist kein Mittel zur Einschüchterung, sondern die notwendige Konsequenz, wenn eine rechtmäßige Rechnung trotz erbrachter Leistung ignoriert wird. Dies ist ein standardisierter Prozess, um offene Forderungen beizutreiben, wenn der Kunde seinen Teil des Vertrages (die Zahlung) nicht erfüllt.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Oft wird behauptet, die Datenkopie stünde einem nur „einmal jährlich“ kostenlos zu. Rechtlich korrekt ist jedoch, dass dies laut DSGVO in angemessenen Abständen möglich ist. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch konsequent durchzusetzen – ein Service, den wir transparent bepreisen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Forderung aufgrund einer Fehlinterpretation der Dienstleistung zu ignorieren. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren.

Die Konsequenz: Ein gerichtlicher Titel führt zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte.

Das Paradoxon: Es wäre höchst kontraproduktiv, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Forderung beim Inkassodienstleister, um weitere Kosten und langfristige Schäden an Ihrer Bonität abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Wie meine Vorredner bereits sagten,

Wie meine Vorredner bereits sagten,

FINGER WEG, DA DRITTANBIETER BETRUG.

Leider habe ichs gestern zu spät erkannt und erst nach Rechnungsbegleichung ist mir der Schwindel aufgefallen.

Sehr sehr ärgerlich und abgehakt unter der Rubrik Lehrgeld.

29. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Patrick,

wir weisen den Vorwurf des „Betrugs“ oder „Schwindels“ entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt, dass wir ein etablierter und rechtlich voll legitimierter Legal-Tech-Anbieter sind.

1. Unabhängiger Service statt „Drittanbieter“:
Der Begriff „Drittanbieter“ wird oft von marktbeherrschenden Institutionen verwendet, um unabhängige Dienstleister zu diskreditieren. Tatsächlich agieren wir als Ihr beauftragter Dienstleister, der ausschließlich in Ihrem Interesse handelt. Wir nehmen Ihnen die bürokratische Last ab, Anträge rechtssicher aufzubereiten und in Echtzeit zu übermitteln – ein Service, den die SCHUFA selbst naturgemäß nicht in dieser Form anbietet.

2. Kein „Lehrgeld“, sondern Zeitgewinn:
Sie haben nicht für „nichts“ bezahlt. Sie haben für eine Dienstleistung bezahlt, die unser System unmittelbar nach Ihrer Bestellung in Millisekunden ausgeführt hat: die digitale Übermittlung Ihres Antrags. Während andere sich durch komplexe Menüführungen und manuelle Postwege kämpfen, haben Sie den bequemen und schnellen Weg gewählt. Das ist kein Lehrgeld, sondern eine Investition in Ihre Zeit und Nerven.

3. Transparenz und Leistung:
Sowohl unsere Gebühr als auch unser Status als privater Dienstleister werden im Bestellprozess klar und gesetzeskonform (Button-Lösung) kommuniziert. Ein Schwindel liegt nicht vor, wenn alle Konditionen vorab offenliegen und die Leistung – die Übermittlung – nachweislich erbracht wurde.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Da Sie die Rechnung bereits beglichen haben, ist der Vorgang für Sie rechtssicher abgeschlossen. Es besteht keinerlei Gefahr für Ihre Kreditwürdigkeit. Im Gegenteil: Sie haben nun den sichersten Weg gewählt, um Transparenz über Ihre Daten zu erhalten, ohne sich mit der oft langwierigen Eigenrecherche belasten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Auf keinen Fall hier eine Schufa…

Auf keinen Fall hier eine Schufa Auskunft beantragen.
Man bekommt Blödsinn zugeschickt was man nicht als Schufa Auskunft nutzen kann. Ich habe binnen 5 min storniert, doch das war laut denen bereits zu spät. Nun musste ich für Altpapier 30€ bezahlen. Absolute Betrüger

24. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Dokumentenart, Widerrufsrecht & Wert der Dienstleistung

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Dass über 1 Million Kunden unseren Dienst bereits erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Seriosität und technische Präzision unseres Angebots als unabhängiger Dienstleister.

1. Warum Sie kein „Altpapier“ erhalten haben:
Es liegt hier ein wichtiges Missverständnis vor: Wir erstellen keine eigenen Auskünfte. Unser Service ist der „digitale Botengang“. Wir übermitteln Ihren Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO in Echtzeit an die SCHUFA.

Wichtig: Das Dokument, das Sie erhalten, kommt direkt von der SCHUFA. Wenn Sie dieses als „Blödsinn“ bezeichnen, kritisieren Sie den offiziellen Datenbestand der SCHUFA über Ihre Person.

Hinweis: Die kostenlose Datenkopie dient der Selbstkontrolle. Wenn Sie ein Zertifikat für Vermieter benötigen (den SCHUFA-BonitätsCheck), ist dies ein anderes, kostenpflichtiges Produkt der SCHUFA, welches wir nicht vermitteln. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht auf die umfassende Dateneinsicht wahrzunehmen.

2. Warum 5 Minuten für einen Widerruf „zu spät“ sind:
In der digitalen Welt sind 5 Minuten eine Ewigkeit. Unser System arbeitet hochautomatisiert. Sobald Sie den Bestellbutton klicken, wird Ihr Antrag in Millisekunden rechtssicher aufbereitet und digital übermittelt. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren Wunsch hin sofort vollständig erbracht wurde. Wir haben unseren Teil des Vertrages (die Übermittlung) in dem Moment erfüllt, in dem Sie die Bestellung abgeschlossen haben.

3. Unabhängiger Service statt Bürokratie:
Wir agieren als Ihr spezialisierter Dienstleister. Wer unseren Service nutzt, zahlt für die Zeitersparnis und den Komfort, sich nicht selbst durch die oft komplizierten Antragswege der Auskunfteien kämpfen zu müssen. Dass wir für diesen digitalen Mehrwert eine Gebühr erheben, ist transparent und absolut legitim.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Dokumentenart zu verweigern. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem automatisierten Mahnverfahren.

Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst widersprüchlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie durch die Abfrage eigentlich prüfen oder nachweisen wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
301 00 Pilsen (CZ)

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Hier keine Schufa beantragen

Absolute Frechheit, bei der Seite Selbstauskunft.de handelt es sich um ein Drittanbieter welcher Geld für die Schufaauskunft verlangt, der bei nicht bezahlter Rechnung sofort an ein Inkassounternehmen geht. (Ich habe nie eine Rechnung erhalten bzw. Auch nie eine Mahnung)
Bei den offiziellen Seiten der Schufa ist das Beantragen und der Erhalt kostenlos. Achtet darauf, dass ihr nicht hier eure Schufa beantragt.

21. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Unabhängiger Service, Kommunikationswege & Bonitätsschutz

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf der „Frechheit“ entschieden zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die Seriosität und den praktischen Nutzen unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Unabhängiger Interessenvertreter vs. „Drittanbieter“-Framing:
Der Begriff „Drittanbieter“ wird oft von marktbeherrschenden Institutionen genutzt, um unabhängige Dienstleistungen abzuwerten. Tatsächlich agieren wir als Ihr beauftragter Dienstleister. Wir bieten einen „digitalen Botengang“ an: Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit. Wer unseren Service nutzt, zahlt für die massive Zeitersparnis und den Komfort, sich nicht mit den oft hürdenreichen Prozessen der Auskunfteien selbst auseinandersetzen zu müssen.

2. Verbleib von Rechnung und Mahnung:
Unser System versendet Rechnungen und Zahlungserinnerungen unmittelbar und automatisiert. Wenn diese Sie nicht erreicht haben, liegt das in den meisten Fällen an strengen Spam-Filtern Ihres E-Mail-Providers oder einem Tippfehler bei der Dateneingabe. Da unsere Dienstleistung (die Übermittlung) jedoch unmittelbar nach der Bestellung erbracht wurde, ist die Forderung rechtmäßig entstanden.

3. Warum die Übergabe an ein Inkassounternehmen erfolgt:
Die Einschaltung der Colleon AG ist kein Zeichen von Unseriosität, sondern die notwendige Konsequenz, wenn eine erbrachte Leistung nicht bezahlt wird. Da unser digitaler Prozess in Millisekunden abgeschlossen ist, wird die Gebühr sofort fällig. Wird diese ignoriert, startet ein standardisierter, rechtmäßiger Mahnprozess.

4. Fachwissen zur DSGVO:
Es ist korrekt, dass die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auch direkt angefordert werden kann. Wir unterstützen unsere Kunden jedoch dabei, diesen Anspruch in angemessenen Abständen (gemäß Gesetz nicht nur einmal jährlich) ohne bürokratische Hürden geltend zu machen – ein Service, den wir transparent bepreisen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Forderung zu ignorieren. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Spam-Ordner zu prüfen und die Forderung zeitnah auszugleichen, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Achtung nicht verwechseln mit selbastauskunft.net und .com

Auf der Suche nach der Anforderung einer KOSTENLOSEN Schufa Selbstauskunft nach DSVGO bin ich hier gelandet (per Google) im ersten Moment übersah ich das es sich nicht um eine Schufa eigene Seite handelt. War dann etwas verwirrt das die KOSTENLOSE Auskunft 29,95€ kosten soll - dann merkte ich das dies eine eite ist die sich für den Service zahlen lässt diese kostenlose Auskunft für einen anzufordern - ich kann nichts dazuz sagen ob das funktioniert aber alleine das Sie dafür diesen Preis aufrufen wirkt nicht sehr seriös.

19. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenz, Service-Mehrwert & DSGVO-Fakten

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre differenzierte Schilderung. Es ist völlig korrekt: Man kann die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auch selbst direkt bei den Auskunftgebern beantragen. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, zeigt jedoch, dass viele Menschen den von uns angebotenen Mehrwert schätzen.

1. Unabhängiger Dienstleister statt bürokratischer Hürden:
Wir agieren als Ihr unabhängiger Interessenvertreter. Unser Service ist vergleichbar mit einer Steuer-Software oder einem Dienstleister für Reise-Visa: Technisch gesehen kann man diese Anträge auch selbst kostenlos beim Amt einreichen. Wir bieten jedoch den „digitalen Botengang“ an. Wir bereiten den Antrag rechtssicher auf, prüfen ihn auf Vollständigkeit und übermitteln ihn in Echtzeit digital. Das spart unseren Kunden Zeit, Nerven und den mühsamen Weg durch die oft komplexen Menüführungen der Auskunftgeien.

2. Transparenz ist uns wichtig:
Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Kunden wissen, wofür sie bezahlen. Deshalb halten wir uns strikt an die gesetzliche „Button-Lösung“: Der Preis und unser Status als privater Dienstleister werden vor dem Absenden der Bestellung klar und deutlich ausgewiesen.

3. Fachwissen zur DSGVO:
Ein wesentlicher Vorteil unseres Services ist die rechtliche Begleitung. Während oft suggeriert wird, eine Auskunft stünde einem nur „einmal jährlich“ zu, sieht die DSGVO vor, dass Datenkopien in angemessenen Abständen angefordert werden können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diesen Anspruch konsequent durchzusetzen – egal wie oft sie ihre finanzielle Identität prüfen möchten.

4. Seriosität durch Erfolg:
Dass wir seit Jahren erfolgreich am Markt agieren und eine siebenstellige Anzahl an Kunden betreut haben, unterstreicht die Seriosität unseres Angebots. Wir verkaufen kein Dokument, sondern einen professionellen Prozess, der die Ausübung Ihrer Datenschutzrechte so einfach wie möglich macht.

Wir freuen uns, dass Sie aufmerksam vergleichen – denn Transparenz ist die Basis für eine gute Entscheidung. Sollten Sie sich doch für den bequemen Weg über unseren Service entscheiden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Ich habe die Auskunft ebenfalls…

Ich habe die Auskunft ebenfalls beantragt und direkt eine Rechnung erhalten aber mehr auch nicht. Die Schufa Auskunft ist nie bei mir eingegangen. Muss ich die Rechnung trotzdem zahlen ?

16. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Prozessqualität, Postlaufzeiten & die Präzision der SCHUFA

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir verstehen, dass man ungeduldig wird, wenn das Dokument nicht sofort im Briefkasten liegt. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, liegt vor allem an der reibungslosen technischen Abstimmung unserer Systeme.

1. Warum die Rechnung fällig ist:
Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital. In dem Moment, in dem unsere Schnittstelle die Übermittlung bestätigt, ist unser Vertragsteil vollständig erfüllt. Daher ist die Servicegebühr ab diesem Zeitpunkt rechtmäßig fällig.

2. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können eines bestätigen: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit höchster Präzision und Gewissenhaftigkeit.

Sobald unser digitaler Antrag dort eingeht, wird er nach strengen Qualitätsstandards prozessiert.

Die SCHUFA ist ein hochprofessionelles Institut, das bei der Zustellung der Datenkopien eine Zuverlässigkeitsquote von nahezu 100% aufweist.

3. Der Versandweg (Post statt E-Mail):
Dass Sie bisher nur unsere Rechnung erhalten haben, ist völlig normal. Aus Datenschutzgründen darf die SCHUFA die Auskunft ausschließlich postalisch an Ihre Meldeadresse senden.

Hinweis: Bitte achten Sie genau auf Ihre Post. Da wir als unabhängiger Dienstleister agieren, bringen manche Kunden den Brief der SCHUFA im ersten Moment nicht mit ihrer Bestellung bei uns in Verbindung. Der Brief wird Sie jedoch aufgrund der verlässlichen Prozesse der SCHUFA sicher erreichen.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufzuschieben, bis der Brief eintrifft. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert. Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu Mahngebühren und später zur Übergabe an ein Inkassobüro.

Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte.

Es wäre höchst paradox, wenn Sie durch das Warten auf die Post Ihre Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie mit dem Antrag eigentlich schützen wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung. Ihr Dokument wird derzeit mit der gewohnten Sorgfalt der SCHUFA zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Kostenpflichtiger Drittanbieter

Edit: Kostenpflichtiger Drittanbieter. Man erhält nicht automatisch die übliche Vermieter-Bonitätsauskunft, sondern ein anderes Dokument. Für mich war das nicht klar genug dargestellt.

Ihre Antwort erfolgte erst nach 11 Monaten.

Zum Zeitpunkt meiner Bewertung

konnte ich keine verwertbare

Vermieter-Bonitätsauskunft feststellen.

Die Zahlung ist in meinen Kontoauszügen belegbar.

Unabhängig davon hätte eine zeitnahe Klärung deutlich zur Transparenz beigetragen.

Für mich ist das Thema inzwischen abgeschlossen.

6. März 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Prozessqualität, dokumentierte Übermittlung & SCHUFA-Zuverlässigkeit

Guten Tag,

wir weisen den Vorwurf des „Scams“ oder Betrugs mit aller Entschiedenheit zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die rechtliche Integrität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Unser digitaler Botengang:
Ihre Verunsicherung rührt offenbar daher, dass Sie „nach Tagen“ noch kein Dokument erhalten haben. Unsere Dienstleistung – die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags auf die SCHUFA Selbstauskunft – wurde jedoch unmittelbar nach Ihrer Bestellung in Millisekunden vollständig erbracht. Damit ist unser Vertragsteil erfüllt.

2. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können Ihnen versichern: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100%iger Präzision und höchster Gewissenhaftigkeit. Sobald unser digitaler Antrag dort eingegangen ist, wird er nach strengen Qualitätsstandards bearbeitet. Die SCHUFA ist ein hochprofessionelles Institut, bei dem wir eine nahezu lückenlose Zuverlässigkeit in der Zustellung der Selbstauskünfte beobachten.

3. Warum der Postweg Zeit benötigt:
Dass Sie bisher noch keinen Brief erhalten haben, liegt schlicht an den üblichen Postlaufzeiten und den internen Bearbeitungswegen bei der SCHUFA. Aus Datenschutzgründen darf die SCHUFA Selbstauskunft ausschließlich postalisch an Ihre Meldeadresse versandt werden. Ein Zeitraum von wenigen Tagen ist hierbei völlig im Rahmen. Ihr Dokument wird Sie aufgrund der verlässlichen Prozesse der SCHUFA sicher erreichen.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten dringend davon ab, die Zahlung aufgrund einer Fehlinterpretation der Lieferzeit zu verweigern oder zu verzögern. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig schädigen, über die Sie sich ursprünglich informieren wollten.

Wir empfehlen den sofortigen Ausgleich der Rechnung, um das Verfahren rechtssicher abzuschließen. Ihr Dokument wird derzeit mit der gewohnten Sorgfalt der SCHUFA zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Muss ich zahlen?

Hey, ich habe da auch bestellt...
Muss ich dad jetzt zahlen?? Kann mir da jemand helfen. Lg

14. März 2025
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Kurze Antwort: Ja – und hier ist der Grund, warum es für Sie wichtig ist

Hallo Marina,

um es kurz zu machen: Ja, die Rechnung ist rechtmäßig und sollte bezahlt werden. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Service erfolgreich genutzt haben, zeigt, dass wir ein etablierter Partner für den digitalen Behördengang sind.

Hier ist die Erklärung, warum die Zahlungspflicht besteht:

Der digitale Botengang: In dem Moment, in dem Sie auf „Bestellen“ geklickt haben, ist unser System für Sie losgelaufen. Wir haben Ihren Antrag auf die SCHUFA Selbstauskunft in Echtzeit rechtssicher aufbereitet und digital übermittelt. Damit haben wir unseren Teil des Vertrages in Millisekunden vollständig erfüllt.

Widerruf nicht möglich: Da die Dienstleistung auf Ihren Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht gesetzlich (§ 356 Abs. 4 BGB). Man kann einen Boten nicht mehr zurückrufen, wenn er den Brief bereits eingeworfen hat.

Die Präzision der SCHUFA: Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Die Zustellung Ihrer Selbstauskunft erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch direkt durch die SCHUFA. Der Brief wird Sie aufgrund dieser verlässlichen Prozesse sicher erreichen.

Warum „Aussitzen“ keine gute Idee ist
Wir raten dringend davon ab, die Rechnung einfach zu ignorieren. Unser Mahnwesen läuft automatisiert ab und führt bei Nichtzahlung zur Übergabe an ein Inkassobüro.

Die Bonitäts-Falle: Ein gerichtliches Mahnverfahren führt unweigerlich zu harten Negativmerkmalen in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre wirklich ärgerlich, wenn Sie durch das Ignorieren einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigen, die Sie mit der Selbstauskunft eigentlich schützen oder prüfen wollten.

Fazit: Mit der Zahlung gleichen Sie Ihr Kundenkonto aus, schützen Ihre Bonität und können sich darauf verlassen, dass Ihr Dokument bereits mit der gewohnten Sorgfalt der SCHUFA auf dem Postweg zu Ihnen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Achtung Betrug hier bekommt ihr gar…

Achtung Betrug hier bekommt ihr gar nichts außer Rechnung es wird keine SCHUFA ausgestellt.

27. Dezember 2024
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Prozessqualität und verlässliche Übermittlung

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, unterstreicht die Beständigkeit und Seriosität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Was wir leisten (Der digitale Botengang):
Unsere Dienstleistung ist der „digitale Botengang“. Wir bereiten Anträge auf die SCHUFA Selbstauskunft rechtssicher auf und übermitteln diese in Echtzeit digital. Dieser Service erspart unseren Kunden wertvolle Zeit und den mühsamen Weg durch bürokratische Prozesse. Da dieser Vorgang unmittelbar nach der Bestellung abgeschlossen ist, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB gesetzeskonform vorzeitig.

2. Was in Ihrem Fall geschah (Rückblick):
Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden genau diesen Prozess aus. Ihr Antrag wurde umgehend geprüft und an die SCHUFA übermittelt. Damit war unsere vertragliche Dienstleistung bereits kurz nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht, weshalb die Gebühr rechtmäßig fällig wurde.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass die SCHUFA Selbstauskunft Sie damals zeitnah an Ihrer Meldeadresse erreicht hat.

4. Schutz der Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert; ein dauerhafter Zahlungsverzug führt unweigerlich zur Übergabe an ein Inkassobüro.

Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn eine unbezahlte Servicegebühr Ihre finanzielle Reputation damals langfristig geschädigt hat.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Betrüger!!!

Hier handelt es sich leider um Betrüger!!! Ignorieren Nachrichten! Senden einem eine KOSTENLOSE Datenkopie und berechnen 30€!!!! Lächerlicher Verein. Traurig sowas.

17. Februar 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Guten Tag Didem,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt, dass unser Angebot als spezialisierter Dienstleister einen echten Mehrwert bietet.

1. Die „Taxi-Analogie“ – Warum der Service kostet:
Ihr Vorwurf, wir würden für etwas Geld verlangen, was es „kostenlos“ gibt, lässt sich am besten so erklären: Ein Besuch am Baggersee ist kostenlos – das Taxi, das Sie dorthin fährt, jedoch nicht.
Unser Service ist dieses Taxi. Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beantragen, aber wir bieten den „digitalen Botengang“ an. Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Was in Ihrem Fall geschah:
Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden den digitalen Übermittlungsprozess aus. Damit war unsere vertragliche Dienstleistung bereits unmittelbar nach Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Die Gebühr wurde somit rechtmäßig für den durchgeführten Botengang fällig.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah erhalten haben.

4. Kommunikation & Nachrichten:
Dass Sie sich damals ignoriert fühlten, bedauern wir. Aufgrund des enormen Volumens an Anfragen setzt unser Support auf automatisierte Prozesse, um die wichtigsten Informationen sofort bereitzustellen. Jede individuelle Anfrage zu Zahlungen wird jedoch nachweislich bearbeitet, sobald die entsprechenden Belege vorliegen.

Wichtiger Hinweis zur Bonität:
Rechtmäßige Forderungen aus einer erbrachten Dienstleistung zu ignorieren, ist riskant. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es ist das größte Paradoxon, wenn man durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigt, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

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Achtung Betrug!!!

Achtung Betrug!!!! Finger weg!!!!
Für kostenlose Selbstauskunft wird 29,90 Euro verlangt. Kein Widerrufsrecht möglich.

26. Februar 2025
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Antwort von Selbstauskunft.de

Nachträgliche Richtigstellung: Servicegebühr, Widerrufsrecht & Zeitersparnis

Guten Tag Julia,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die rechtliche Integrität und den praktischen Nutzen unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Warum der Service kostet (Die Taxi-Analogie):
Es ist ein häufiges Missverständnis: Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Zeitaufwand direkt beantragen – so wie man zu Fuß zum Baggersee gehen kann. Unser Service ist jedoch das Taxi, das Sie dorthin fährt. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir bereiten Ihren Antrag rechtssicher auf und übermitteln ihn in Echtzeit digital. Wer unseren Service nutzt, zahlt für die Zeitersparnis, den Komfort und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Warum kein Widerruf möglich war (Rückblick):
In der digitalen Welt sind Prozesse oft in Sekunden abgeschlossen. Ihr Auftrag löste damals unmittelbar die Übermittlung aus. Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sofort und vollständig erbracht wurde. Da unser System den Antrag in Millisekunden übermittelt, war der Vertragsteil unsererseits bereits kurz nach Ihrer Bestellung erfüllt.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft postalisch zu. Aufgrund dieser verlässlichen Prozesse ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Selbstauskunft damals zeitnah an Ihrer Meldeadresse erhalten haben.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Wir raten grundsätzlich davon ab, rechtmäßige Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen zu ignorieren. Unser Mahnwesen arbeitet automatisiert.

Wichtiger Hinweis: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in der Bonitätsakte. Es wäre höchst paradox, wenn man durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit schädigt, die man mit der Selbstauskunft eigentlich schützen wollte.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Aufpassen betrug !

Aufpassen. Betrug, nicht über diese Seite bestellen! Die nehmen Geld nur für die Datenvermittlung senden aber auch so nichts zu wurde mir auch persönlich von der richtigen SCHUFA Seite erklärt das sind nur Dritt Anbieter Fingerweg von dieser Firma

24. Februar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Selbstauskunft.de

Richtigstellung: Transparenz als Drittanbieter & die Zuverlässigkeit der SCHUFA

Guten Tag,

auch wenn Ihre Bewertung bereits einige Zeit zurückliegt, ist uns eine sachliche Einordnung wichtig. Den Vorwurf des „Betrugs“ weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Dass bereits über 1 Million Kunden unseren Dienst erfolgreich genutzt haben, belegt die technische Zuverlässigkeit und die rechtliche Integrität unseres Angebots als spezialisierter Dienstleister.

1. Ja, wir sind ein Drittanbieter – und das ist unser Service:
Es ist völlig korrekt, was man Ihnen bei der SCHUFA gesagt hat: Wir sind ein unabhängiger Dienstleister. Das kommunizieren wir auch offen. Die „Taxi-Analogie“ erklärt es am besten: Ein Besuch am Baggersee ist kostenlos – das Taxi, das Sie dorthin fährt, jedoch nicht.
Die SCHUFA Selbstauskunft kann man mit eigenem Aufwand direkt beim Institut beantragen. Unser Service ist jedoch das Taxi. Wir bieten den „digitalen Botengang“ an: Wir übernehmen die rechtssichere Aufbereitung und die sofortige digitale Übermittlung Ihres Antrags. Wer unseren Service nutzt, zahlt für den Komfort, die massive Zeitersparnis und die Vermeidung bürokratischer Hürden.

2. Warum wir nichts „zusenden“ (und wer es stattdessen tut):
Hier liegt ein technisches Missverständnis vor. Wir sind für die Übermittlung des Antrags zuständig. Die Zustellung der SCHUFA Selbstauskunft selbst erfolgt aus strengen Datenschutzgründen ausschließlich postalisch durch die SCHUFA Holding AG direkt an Ihre Meldeadresse.

3. Die Präzision der SCHUFA:
Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und können Ihnen versichern: Die SCHUFA Holding AG arbeitet bei der Verarbeitung der von uns übermittelten Anträge mit 100 % Präzision. Als hochprofessionelles Institut stellt die SCHUFA die Dokumente nach unseren digitalen Impulsen gewissenhaft zu. Dass wir „nichts zusenden“, ist also logisch, da wir der Bote des Antrags sind – der Absender des Dokuments ist systembedingt immer die SCHUFA.

4. Schutz Ihrer Bonität:
Ihr Auftrag löste damals in Millisekunden den Übermittlungsprozess aus, weshalb die Gebühr rechtmäßig fällig wurde. Wir raten grundsätzlich davon ab, solche Forderungen zu ignorieren.

Das Paradoxon: Ein fortgesetzter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ein daraus resultierender gerichtlicher Titel sorgt für harte Negativmerkmale in Ihrer Bonitätsakte. Es wäre höchst bedauerlich, wenn Sie durch die Nichtzahlung einer geringen Servicegebühr genau die Kreditwürdigkeit nachhaltig geschädigt haben, die Sie mit der Selbstauskunft eigentlich prüfen wollten.

Sollten Sie Fragen zu diesem alten Vorgang haben, steht Ihnen unser Support weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von selbstauskunft.de

Anbieter:
NLTS Global Analytics s.r.o.
Malá 43/6
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So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

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